Senat (Königtum)
Während der Herrschaft der Könige in Rom entsprach der Senat dem Kronrat. Die Herkunft liegt im Dunkeln und die Körperschaft lässt sich sicher nicht mit dem ersten mythischen König Romulus in Verbindung bringen, wie es die römischen Geschichtsschreiber gerne sahen. Cicero war der Meinung, dass der Senat auf einen Kreis alter und erfahrener Männer zurückgeführt werden kann. Diese senes wären aus den patrizischen Familienoberhäuptern, den patres, ausgewählt worden. Er dachte an eine Verschmelzung des absoluten Herrschaftsanspruches in Gestalt des Königs mit der Auswahl der Tüchtigsten, den Familienoberhäuptern der adligen Geschlechter.
Den ursprünglichen Kern bildeten die bereits erwähnten patres und senes des patrizischen Adels. Sie berieten den König in wichtigen Angelegenheiten. Bei seinem Tod übernahmen sie das Interregnum und die patres wechselten sich reihum als Interrex ab, bis ein neuer König in Amt und Würden war. Auch benannten sie diejenigen, die ihre Kandidatur für die schon existierenden Staatsämter vor der Kuriatsversammlung bringen sollten. Die Zahl der Senatoren dürfte anfangs bei hundert gelegen sein.
In ältester Zeit besass der Senat mit der auctoritas einen vor allem religiös-magischen Rechtstitel, der die Beziehungen zur Volksversammlung regelte. Solange die gentes, die Führung ihrer dörflich-familiären Struktur repräsentierten, unterschied sich der Senat kaum von den organisierten Versammlungen des Volkes. Nur, dass er seine eigenen Interessen vertrat und nicht vorwiegend die seiner Klienten, wie es in der Volksversammlung üblich war.
König Tarquinius Priscus soll als erster den Senat erweitert haben, indem er den gentes maiores hundert neue gentes minores hinzufügte. In dieser Zeit lag die Entwicklung des römischen Staatswesens grösstenteils unter griechischem Einfluss, die die nicht-sakralen Funktionen des Gremiums mehr und mehr hervortreten liessen.