Duumvir

Aus Theoria Romana
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Duumviri, stellenweise auch als Duoviri bezeichnet, meint im allgemeinen ein Zwei-Männer-Kollegium. Mit am häufigsten wird es aber im städtischen Sinne für die beiden Stadtvorsteher benutzt.

Die Duumviri wurden in der Regel von den Bürgern der Stadt gewählt [1], konnten aber genauso gut von den Decuriones aus ihren eigenen Reihen gewählt werden. [2]Da sie somit Mitglied des ordo Decurionum waren oder wurden, entstammten sie der angesehenen und reichen Schicht einer Stadt.

Die Duumviri waren für die Rechtssprechung in ihrer Stadt zuständig, unterlagen aber dem Edikt des Statthalters. Sie vertraten ihre Stadt (rechtlich) vor dem Kaiser, vor staatlichen Organisationen und vor anderen Städten, beriefen Volksversammlungen und den Rat der Decurionen ein. Auch leiteten sie die Wahl der anderen Amts- und Funktionsträger in der Stadt.


[1] Cod. Theod. 12,5,1
[2] Cod. Iust. 10,31,46, Dig. 50,2,7,2


Literatur:
RE
Geza Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 2. Auflage. Wiesbaden, 1979