Municipium

Aus Theoria Romana
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Als municipium (pl. municipia) wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (munera) hatten wie die römischen Bürger. Die Lex Julia municipalis von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von Provinzen und spätestens seit Caesar wurden auch nicht-italische Orte zu municipa ernannt und der Begriff damit im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von civitates übertragen. Der Status eines municipiums ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer colonia. Mit Augustus fand der Begriff Verwendung als genereller Bezeichnung für Orte, die keine colonia waren.

Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107
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