Praetor Maximus

Aus Theoria Romana
Version vom 3. April 2007, 17:16 Uhr von Spurius Purgitius Macer (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach dem Sturz der Könige wurde an die Stelle des Königs ein Magistrat gesetzt, der den Titel Praetor Maximus erhielt und vom Senat gewählt wurde. Der wählbare Personenkreis beschränkte sich auf den Kreis der Familien-und Geschlechteroberhäupter. Dieser Senat war vor dem Sturz der Könige in der Funktion des königlichen Beraters. Bereits zu diesem Zeitpunkt tritt bei der Besetzung des höchsten Amtes die Annuität auf, um allen patrizischen Familien zu ermöglichen, in das höchste Staatsamt zu erlangen. So wurde Unruhe vermieden und Stabilität erreicht, so daß die Annuität als Element der Gewaltenteilung gelten kann. Die Macht wurde nach dem Ende der Königsherrschaft "kollektiv" von einer geschlossenen, kleinen Gruppe verwaltet.

Der Titel des Praetor Maximus läßt auf die Existenz zweier Magistraturen von geringerem Rang, aber gleichem Titel ("praetor"), schließen. Der Praetor Maximus unterschied sich von seinen Kollegen unter anderem dadurch, daß er den Jahresnagel einschlug. Der Name des Amtes weist auf die Heerführer hin, von denen einer nach dem Sturz des Königs dessen Aufgaben übernahm.

Außer der Leitung der Staatsgeschäfte hatten die Praetoren richterliche Aufgaben. Sie konnten ihre Maßnahmen erzwingen und kümmerten sich um die Strafverfolgung.


Quelle: Uni Oldenburg