Pubertas

Aus Theoria Romana
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Mündigkeit, Geschlechtsreife.

Frauen erreichten die prinzipiell mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Bei Männern gab es einen Schulstreit zwischen den Prokulianern und den Sabinianern. Während die Sabinianer für eine individuelle Grenze eintraten - nämlich der feierlichen Einkleidung des Knaben in die Männertoga nach Erreichen der Geschlechtsfähigkeit des Jungen - argumentierten die Prokulianer pragmatischer mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.

Letztere Ansicht setzte sich auch - spätestens - im justinianischem Recht durch und findet sich auch heute noch im österreichischem ABGB und deutschem BGB als Grenze zur Mündigkeit.