Pubertas
Version vom 30. November 2008, 19:20 Uhr von Spurius Purgitius Macer (Diskussion | Beiträge)
Mündigkeit, Geschlechtsreife.
Frauen erreichten die prinzipiell mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Bei Männern gab es einen Schulstreit zwischen den Prokulianern und den Sabinianern. Während die Sabinianer für eine individuelle Grenze eintraten - nämlich der feierlichen Einkleidung des Knaben in die Männertoga nach Erreichen der Geschlechtsfähigkeit des Jungen - argumentierten die Prokulianer pragmatischer mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Letztere Ansicht setzte sich auch - spätestens - im justinianischem Recht durch und findet sich auch heute noch im österreichischem ABGB und deutschem BGB als Grenze zur Mündigkeit.