Amtliche Urkunde

Aus Theoria Romana
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Das römische Reich verfügte über eine umfangreiche Bürokratie, für die viele rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge in amtlichen Urkunden festgehalten wurden. Dazu gehört beispielsweise die Entlassung eines Hilfstruppensoldaten aus der Armee (siehe Militärdiplom) oder ein Kreditgeschäft zwischen zwei Händlern.

Der Text amtlicher Urkunden entsprach meistens einer formularartigen Vorgabe und unterschied sich nur durch die relevanten Teile wie Namen, Datumsangaben, Geldbeträge etc. Dadurch lassen sich heutige Funde auch dann noch lesen, wenn sie nur in kleinen Bruchstücken vorliegen.

Urkunden auf Wachstafeln

In der Regel wurden amtliche Urkunden in Form eines Triptichons festgehalten. Dabei handelt es sich um drei aufeinander gelegte Wachstafeln, die an einer Längskante mit einer Schnüren klappbar zusammengebunden waren. Von den Tafeln waren die beiden äußeren nur auf einer Seite beschreibbar, die mittlere auf beiden Seiten. So ergab sich ein Block mit vier beschreibbaren Seiten. Auf den beiden ersten Seiten wurde der Text der Urkunde notiert. Diese wurden dann zusammengeklappt und mit einer Schnur oder einem Draht (der sogenannten Siegelschnur bzw. dem Siegedraht) umwickelt. Auf der dritten Seite, über deren Mitte die Schnur lief, setzten die bis zu sieben Zeugen des Vorgangs ihre Siegel und notierten daneben ihren Namen und ggf. ihre Amtsbezeichnung oder ihren Rang. Sie bestätigten damit, die Korrektheit des in dem Dokument festhaltenen Vorgangs. Eine Abschrift des Textes wurde auf Seite 4 der Tafel angebracht. Diese reichte in der Regel aus, um die Urkunde vorzulegen. Bestanden Zweifel an der Korrektheit der Angaben, mussten die Siegel geöffnet werden und der Originaltext gelesen werden.

Von Kaiser Nero wurde verfügt, dass Wachstafeln, die für amtliche Urkunden verwendet werden sollten, über eine innenliegende Bindung verfügen mussten. Die Schnüre, die die Tafeln klappbar zusammenhielten, durften also von außen nicht sichtbar sein. Ferner musste die Siegelschnur bzw. der -draht durch Kerben in den Längsseiten der Tafel verlaufen. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass Fälscher aus einem versiegelten Triptichon eine Tafel herausziehen und durch eine andere ersetzen konnten.

Urkunden auf Bronzetafeln

In einigen Fällen konnten Urkunden auch auf Bronzetafeln festgehalten werden. Der Text wurde dann einseitig auf zwei Tafel notiert und beide Tafeln mit der Textseite aufeinander gelegt. Durch Löcher in den Tafeln wurde ein Draht gezogen und die Tafel damit verschlossen. Auf einer der Außenseiten setzten wiederum die Zeugen ihre Siegel und daneben ihre Namen. Die andere Außenseite trug die Abschrift des Innentextes.