Hetäre
Hetäre (vom griech. Hetairai: Gefährtin) war im antiken Griechenland der euphemistische Begriff für Prostituierte und Kurtisanen. Im Gegensatz zu einfachen Dirnen (griech. Pórnai) waren sie sozial anerkannt und genossen einen gewissen öffentlichen Schutz, mussten allerdings auch Steuern zahlen. Ihr Lohn konnte sehr unterschiedlich ausfallen, man kann aber davon ausgehen, dass berühmte Hetären mit entsprechend begüterten Gönnern ausgesprochen wohlhabend waren. Genau so gab es aber wohl auch Hetären mit eher kargem Einkommen. Von einer Hetäre erwartete man eine gewisse Bildung und musische Talente, z. B. im Bereich des Tanzes oder der Musik. Bei den antiken Griechen war der Umgang mit Hetären üblich und keineswegs verpönt. Zumeist besaßen Hetären keinen Bürgerstatus, sondern waren Sklavinnen, Freigelassene oder Ausländerinnen.
Die antiken Römer übernahmen das Hetärenwesen von den Griechen. Zeitweise waren sogar Römerinnen vornehmster Herkunft Hetären, bis ein Beschluss des Senats diese Tätigkeit verbot, wenn der Vater oder der Ehemann dem Ritterstand (lat. Ordo Equester) angehörte.
Das römische Hetärenwesen überlebte das Weströmische Imperium und endete in Ostrom erst mit einem entsprechenden Verbot des Kaisers Iustinian I. (527 bis 565 n. Chr.).
Der griech. Begriff Hetairoi, (dt. "Freund" oder "Genosse") ist nicht als männliche Entsprechung der weiblichen Hetäre anzusehen. Er beschreibt vielmehr einen Gefolgsmann oder Angehörigen einer Leibwache.
Literatur:
M. C. Howatson (Hrsg.), Reclams Lexikon der Antike, ergänzte Ausgabe 2006
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