Magister militum
Das Amt des magister militum (dt. Heermeister) wurde im Jahr 312 n. Chr. durch Kaiser Konstantin I. eingeführt, um die militärischen Aufgaben des praefectus praetorio zu übernehmen. Die magistri militum waren damit die Oberfehlshaber der Streitkräfte in Vertretung des Kaisers. Das Amt lässt sich seit dem bis zum Ende der Spätantike nachweisen.
Analog zum Amt des praefectus praetorio gab es zunächst zwei Amtsträger, die als magister peditum für die Infanterie und als magister equitum für die Reiterei zuständig waren. Unter Kaiser Constantius II. wurde die Aufgabe dagegen auf fünf regionale Kommandos (per Gallias, per Italiam, per Illyricum, per Orientem und per Thracias) sowie zwei Kommandeure der Hofgarde (magistri militum praesentalis) verteilt. Im oströmischen Reich kamen drei weitere Regionalkommandos hinzu.
Literatur: Wikipedia