Consul

Aus Theoria Romana
Version vom 8. Oktober 2009, 20:14 Uhr von Manius Tiberius Durus (Diskussion | Beiträge) (Mal etwas überarbeitet und gegliedert und mit Literatur versehen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Consulat war das höchste, stets doppelt besetzte Amt innerhalb der römischen Republik und sein Inhaber zugleich Staatsoberhaupt, was sich daran zeigt, dass sie die Entscheidungen sämtlicher Magistrate für ungültig erklären konnten und die Jahre nicht mit einer Zahl, sondern mit den Namen der in diesem Jahr amtierenden Consuln bestimmt wurden (= eponym). Ihre Macht wurde lediglich in Notzeiten durch die des Dictators übertroffen.

Die Ehrenzeichen des Consul waren das Recht auf zwölf Liktoren, ausgestattet mit Fasces, sowie die sella curulis (der Stuhl der Magistrate), die toga praetexta.

Geschichte des Consulats

Der Sage nach wurde das Amt der Consuln gemeinsam mit der gesamten republikanischen Verfassung direkt nach der Vertreibung der Könige eingesetzt und vom Gründer der Republik, Lucius Iunius Brutus, besetzt. Heute geht die Geschichtsforschung eher von einer langsamen Entwicklung aus, bei der ursprünglich nur eine Person mit dem Titel eines praetor maximus die Macht des Königs übernahm (während seine religiösen Aufgaben einem Rex Sacrorum zugeteilt wurden) und das Consulat sich aus den beiden Beratern des "Ersatzkönigs" entwickelte. In jedem Fall scheint das Amt ursprünglich nur den Patriziern zugänglich gewesen zu sein. Wahrscheinlich ist zumindest, dass bereits zu dieser Zeit das Annuitätsprinzip des jährlichen Wechsels galt.

Gesichert ist die Existenz des kollegial besetzten Amtes seit den Leges Liciniae Sextiae aus dem Jahre 367 v. Chr., in denen bestimmt wurde, dass mindestens einer der beiden Consuln plebeischer Abkunft sein musste. Häufig kam es in der späteren Zeit jedoch auch dazu, dass beide Consuln Plebejer waren. Während später nur ehemalige Praetoren zugelassen waren, bestand von Anfang an eine Altersgrenze, die jedoch ständig verändert wurde: Lag sie in der Zeit der Gracchen bei 37 Jahren, stieg sie bis zum Ende der Republik auf 43 Jahre und wurde in der Zeit des Prinzipats wieder auf 33 Jahre gesenkt. Dennoch waren die meisten Inhaber wohl weitaus älter, da nur die einflussreichsten und verdientesten Senatoren in dieses Amt gewählt wurden, meist Angehörige der Nobilitas.

In der Kaiserzeit verlor das Consulat schließlich seine Bedeutung, da der Kaiser die Lenkung des Staates übernahm. Fortan wurden meist die von ihm vorgeschlagenen candidati augusti gewählt, bis er die Consuln schließlich schlicht ernannte. Aus diesem Grund wurde das Amt mehr und mehr zu einer notwendigen Stufe der öffentlichen Ämterlaufbahn, da viele Statthalterschaften und Verwaltungsämter nur an Consulare, also gewesene Consuln, vergeben wurden. Um möglichst vielen Senatoren diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde es zur gängigen Praxis, dass die Consules ordinarii, die am Beginn des Jahres ins Amt traten, dieses zur Hälfte niederlegten und zwei Consules suffecti Platz machten, was schließlich zu einer immer größeren Zahl an Consuln pro Jahr führte, bis ein Consulat gewöhnlich nur noch wenige Monate dauerte. Auch die Kaiser selbst übernahmen meist mindenstens für ein Jahr das Consulat - manche jedoch auch häufiger.

Mit der Gründung Konstantinopels wurde auch hier der römische cursus honorum und damit auch Consuln eingeführt. Auch hier nahm die Bedeutung jedoch ab, sodass 541 Flavius Basilius Junior als letzter Consul des gesamten Reiches das Amt antrat und seitdem die oströmischen Kaiser das Amt ständig für sich beanspruchten.

Amtseinsetzung

Traditionell wurden die Consuln von den Comitia Centuriata gewählt, in der Kaiserzeit durch den Senat. Das Datum des Amtsantritts wurde anfangs mehrfach verändert, ehe es seit 153 v. Chr. auf dem 1. Januar lag. Dieser Tag wurde durch zahlreiche Zeremonien gefeiert: Bereits im Morgengrauen holten die neuen Consuln Auspizien ein - war dessen Ausgang anfangs von großer Bedeutung, wurde er später zu einer reinen Formalität. Anschließend kehrte der Consul in sein Haus zurück und legte die toga praetexta an und nahm die Salutatio seiner Freunde und der Senatoren. Es folgte der processus consularis, eine Prozession zum Iuppiter-Tempel auf dem Capitol. Dabei führten die Ritter den Zug an, gefolgt von den Klienten, der Sella Curulis, ehe der neue Consul selbst voranschritt, gefolgt von den Senatoren.

Auf dem Capitol angekommen opferten die beiden neugewählten Consuln dem Iuppiter und lösten damit die vota genannten Gelöbnisse der Consuln des Vorjahres ein. Gleichzeit schworen sie dem obersten Staatsgott auch selbst wieder diese Gelöbnisse. Erst danach fand eine Sitzung des Senates statt, bei der der ältere Consul eine Rede zur Lage des Staates hielt. Weitere Tagesordnungspunkte waren hierbei die Vergabe der Provinzen, sowie die Festlegung des Latinerfestes.

Am Abend feierten die frisch eingesetzten Consuln dann häufig ein Fest im Kreise ihrer Freunde.

Aufgaben

Die Aufgaben des Consul ergaben sich aus seinen Rechten: Die Coercitio, das Imperium, das ius agendi cum senatu (Recht, mit dem Senat zu verhandeln) und das ius agendi cum populo (Recht, mit dem Volk zu verhandeln). Er saß also in der Regel den Senatssitzungen vor, stellte Gesetzesanträge zur Abstimmung vor der Volksversammlung, leitete Wahlen, leitete Gerichtsprozesse (eine Aufgabe, die später auf die Praetoren übertragen wurde) und kontrollierten mit ihrer Befähigung zur Intercessio die übrigen Magistrate (inklusive ihres Kollegen).

In der Kaiserzeit verloren sie schließlich ihre politische Eigenständigkeit. Dennoch leiteten sie weiterhin die Sitzungen des Senates (in der Regel jedoch im Auftrag des Kaisers), hatten bestimmte Rechtsgeschäfte zu beglaubigen und durften Staatsaufträge vergeben (was früher Aufgabe der Censoren gewesen war). Zusätzlich wurde ihm die Last zur Abhaltung von öffentlichen Spielen zu Ehren des Kaisers aufgebürdet (auf eigene Kosten).


Konsuln im 1. Jahrhundert n. Chr.


Quelle:
Leonhard Schmitz: Consul, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875

Literatur:
C. Gizewski: Consules, in: DNP, Bd. 3, Sp. 149 f.