Diskussion:Witwen

Aus Theoria Romana
Version vom 30. November 2005, 18:56 Uhr von Marcus Vinicius Hungaricus (Diskussion | Beiträge)
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Juhuu, ein Artikel zum diskutieren! :D Also folgendes mal: du tust überzitieren, so genaue Literaturangaben müssen nicht sein, wir sind hier nicht an der Uni. ;) Literaturangaben am Ende des Artikels reichen vollkommen. Die Leute sollen sich einen Überblick verschaffen und wenn sie es wollen, können sie die Literatur durchgehen.

ad erster Absatz: Ca. 57,4 % der in Rom bestandenen Ehen wurden durch den Tod des Mannes beendet (Im Vergleich 42.6 % durch den Tod der Frau) <-- naja, der Satz ist ja logisch, wenn man die Scheidungen vollkommen außer acht lässt. Wie schaut es mit den Scheidungen aus? Hast du da irgendwelche Angaben?

ad Wiederverheiratung von Witwen: ein paar Sachen in deinem Artikel widersprechen sich mit meinem Wissenstand. So erzählen Hausmaninger/Selb von 1 Jahr Trauerzeit für Witwen. Dann: Die Neuheirat war gesetzlich vorgeschrieben, aber nur 1/4 tat das? Wieso nur so wenig? Auf Basis welchen Gesetzes?

ad Wiederverheiratung von Witwern: Wieder was, was sich mit meinem Stand widerspricht. Meines Wissens nach sollten auch die Witwer wiederheiraten nach den Ehegesetzen von Augustus. Die Witwer heirateten nicht, weil die Frauen sich um den Haushalt kümmern? Das versteh ich jetzt nicht. Und dann der Altersunterschied: Gabs da sowas wie eine feste Regel wie hoch der sein durfte? Hungi



Nun, ich werde das mit den Fußnoten so beibehalten. Ich bin an der Uni und will mir das erst gar nicht angewöhnen, ohne Angaben zu arbeiten. Außerdem lädt es so manchen bestimmt zum nachlesen ein und macht eine Argumentation viel durchsichtiger. ;)

Zu dem Thema kann ich nur das sagen, was ich meinen Quellen entnommen habe. Ist deine Literatur aktueller als meine?

Die Wiederverheiratung von Witwen war kompliziert, wie ich das meinen Quellen entnehmen konnte, da das Alter der meisten Witwen ein Problem war. Genaueres kann ich da nocheinmal recherchieren, wenn ich meine Liste abgearbeitet habe. ;) Im übrigen widersprechen sich desöfteren die Theorie und die Praxis, wie z.B. beim Thema Toga! :D

Davon, dass Witwer auch heiraten mussten weiß ich nichts aus meinen Quellen, auch hier kann ich bei Gelegenheit nocheinmal nachschauen.

Beim Altersunterschied kann ich nur sagen, dass 8 Jahre keine Seltenheit war und das ein zu hoher Altersunterschied sozial sanktioniert wurde! --Marcus Matinius Metellus 12:14, 30. Nov 2005 (CET)


Du sollst ja auch nicht ohne Angaben arbeiten ;)

Nach den Ehegesetzen von Augustus mußte jeder Mann zwischen 25 und 60 und jede Frau zwischen 20 und 50 verheiratet sein, sonst drohten Kürzungen im Erbe. Aber die Ehegesetze muß ich demnächst eh mal richtig durchgehen. Hungi