Infamie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 18. Februar 2006, 14:47 Uhr

Minderung der Ehrenstellung, konnte auch zur Minderung der Rechtsstellung führen (zB Ausschluß von öffentlichen Ämtern, Ausschluß von Anklage- und Prozeßfähigkeit, Unfähigkeit zum iustum matrimonium).

Manchmal begab sich eine Person freiwillig in eine infame Stellung, damit er oder sie mehr Freiheiten hatte. Im überwiegenden Fall jedoch war die Infamie eine große Schande, die nicht nur die Person selber betraf, sondern sich auf die Familie ausweitete.