Bearbeiten von „Klientel“
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[[Kategorie:Gesellschaft]][[Kategorie:Römisches Recht]] | [[Kategorie:Gesellschaft]][[Kategorie:Römisches Recht]] | ||
In der römischen Gesellschaft gab es mit dem ''clientela'', bzw. dem ''patrocinium'', eine Besonderheit die aus der Bindung eines politisch wie wirtschaftlich weniger Potenten an Personen mit entsprechend größeren Gestaltungsmöglichkeiten bestand. Dabei konnte der schutzsuchende Klient, der ''cliens'', aus einer Einzelperson (z.B. Bauern und Handwerker), größeren Gruppen (z.B. ganze Familien) aber auch aus kompletten Gemeinwesen (wie Dörfern und Städten) bestehen, der Patron, genauer ''patronus'' hingegen war immer eine Einzelperson. | In der römischen Gesellschaft gab es mit dem ''clientela'', bzw. dem ''patrocinium'', eine Besonderheit die aus der Bindung eines politisch wie wirtschaftlich weniger Potenten an Personen mit entsprechend größeren Gestaltungsmöglichkeiten bestand. Dabei konnte der schutzsuchende Klient, der ''cliens'', aus einer Einzelperson (z.B. Bauern und Handwerker), größeren Gruppen (z.B. ganze Familien) aber auch aus kompletten Gemeinwesen (wie Dörfern und Städten) bestehen, der Patron, genauer ''patronus'' hingegen war immer eine Einzelperson. | ||
− | Im | + | Im folgenden wird verallgemeinernd vom Clientel gesprochen, womit jedoch in jedem Fall auch das Gegenstück, das Patronat, gemeint ist. |