Lex Iulia et Papia: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
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Lex Iulia de maritandis ordinibus (18 v Chr) und Lex Papia Poppaea (9 n Chr)
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18 v Chr und 9 n Chr, beides Teile der augusteischen Ehegesetzgebung, wobei die Lex Papia Poppaea die Bestimmungen der Lex Iulia de maritandis ordinibus weiterführte, präzisierte und zum Teil auch änderte. Beide Gesetze sind nur bruchstückhaft überliefert und die einzelnen Bestimmungen sind nur zum Teil gesichert auf eine der beiden Leges rückführbar. Allerdings wurden die Normen der Lex Iulia et Papia von den Juristen in der nachaugusteischen Zeit quasi als Einheit aufgefasst und immer zusammen benannt.
 
18 v Chr und 9 n Chr, beides Teile der augusteischen Ehegesetzgebung, wobei die Lex Papia Poppaea die Bestimmungen der Lex Iulia de maritandis ordinibus weiterführte, präzisierte und zum Teil auch änderte. Beide Gesetze sind nur bruchstückhaft überliefert und die einzelnen Bestimmungen sind nur zum Teil gesichert auf eine der beiden Leges rückführbar. Allerdings wurden die Normen der Lex Iulia et Papia von den Juristen in der nachaugusteischen Zeit quasi als Einheit aufgefasst und immer zusammen benannt.
  

Version vom 18. Februar 2006, 00:13 Uhr