Municipium: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ''municipium'' (pl. ''municipia'') wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen [[:Kategorie:Stadt|Städte]] [[Latium]]s bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (''munera'') hatten wie die [[Bürgerrecht|römischen Bürger]]. Die ''[[Lex Julia municipalis]]'' von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum ''municipium'' mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] und spätestens seit [[Gaius Iulius Caesar|Caesar]] wurden auch nicht-italische Orte zu ''municipa'' ernannt und der Begriff damit im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von ''[[civitas|civitates]]'' übertragen. Der Status eines ''municipiums'' ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer ''[[colonia]]''. Mit Augustus fand der Begriff Verwendung als genereller Bezeichnung für Orte, die keine ''colonia'' waren.
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Als ''municipium'' (pl. ''municipia'') wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen [[:Kategorie:Stadt|Städte]] [[Latium]]s bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (''munera'') hatten wie die [[Bürgerrecht|römischen Bürger]]. Die ''[[Lex Julia municipalis]]'' von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte [[Italia|Italiens]] zum ''municipium'' mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Der Status eines ''municipiums'' war der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen konnte; darüber lag der einer ''[[colonia]]''.
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=== Municipia und Romanisierung ===
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Mit der Einrichtung von [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] und spätestens seit [[Gaius Iulius Caesar|Caesar]] wurden auch nicht-italische Orte zu ''municipia'' ernannt und der Begriff damit im Sinne eines "Stadtrechtes" auf Hauptorte von ''[[civitas|civitates]]'' übertragen. Dieses Recht eignete sich besonders, um die provinziale Eliten als Multiplikatoren der Romanisierung der römischen Kultur zu öffnen, da sie ähnliche [[Magistrat|Magistraturen]] wie die in Rom kannten und darüber hinaus Männern, die ein öffentliches Amt bekleidet hatten (also sich um den Staat verdient gemacht hatten) automatisch das volle römische Bürgerrecht verlieh.
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Version vom 19. Januar 2009, 23:37 Uhr

Als municipium (pl. municipia) wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (munera) hatten wie die römischen Bürger. Die Lex Julia municipalis von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Der Status eines municipiums war der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen konnte; darüber lag der einer colonia.

Municipia und Romanisierung

Mit der Einrichtung von Provinzen und spätestens seit Caesar wurden auch nicht-italische Orte zu municipia ernannt und der Begriff damit im Sinne eines "Stadtrechtes" auf Hauptorte von civitates übertragen. Dieses Recht eignete sich besonders, um die provinziale Eliten als Multiplikatoren der Romanisierung der römischen Kultur zu öffnen, da sie ähnliche Magistraturen wie die in Rom kannten und darüber hinaus Männern, die ein öffentliches Amt bekleidet hatten (also sich um den Staat verdient gemacht hatten) automatisch das volle römische Bürgerrecht verlieh.


Quelle: Lex Irnitana

Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107
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