Namensgebung

Aus Theoria Romana
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Zeitpunkt und Regeln der Namensgebung bei Römern

Hier findet sich der Abschnitt der Spielregeln zur Namensgebung inklusive einer Liste römischer Namen.


Zeitpunkt der Namensgebung

Bei den Römern erhielten Knaben und Mädchen ihre Namen jeweils erst einige Tage nach ihrer Geburt. Dies diente auch dazu, dem Vater die Möglichkeit zu geben, das Kind offiziell anzuerkennen indem er es auf seinen Arm nahm.

Knaben erhielten ihren Namen am 9. Tag nach der Geburt, Mädchen erhielten ihn einen Tag früher, also schon am 8. Tag.

Da erst in der Zeit nach Kaiser Marcus Aurelius offizielle Geburtslisten geführt wurden, hängte man dem Kind früher eine Kapsel mit dem Namen um den Hals. Diese bulla trug das Kind bis zum Tag der offiziellen Mann- respektive Frauwerdung. Bei der Verleihung der Toga virilis legte man dem jungen Mann nicht nur die Männertoga an, sondern nahm ihm auch die bulla ab. Oft wurde in der bulla danach das Resultat der ersten Rasur auf dem Hausaltar geweiht und aufbewahrt. Bei den Mädchen passierte dies nach der ersten Monatsblutung. Diese Tradition hielt sich in vielen Häusern auch nach Marcus Aurelius.


Regeln der Namensgebung bei Knaben

Ein römischer Männername besteht aus 3 Teilen, dem praenomen, dem nomen gentile und dem cognomen. Das praenomen ist der Vorname des Römers. Die Zahl dieser Vornamen war jedoch so gering, dass dieser Namensteil praktisch keine Bedeutung hatte. In der späten Republik wurden einige wenige cognomina als praenomina verwendet und schlichen sich so zu den traditionellen praenomina dazu. Das nomen gentile ist der wichtigste Bestandteil des Namens. Es zeigt an, zu welcher Gens ein Mann gehört. Ein cognomen war dann vorallem in der späteren Kaiserzeit so etwas wie ein Spitzname. Meist wurde dieses aus irgendwelchen besonderen Merkmalen einer Person erstellt, oder auf Grund eines Defizites der Person. So heisst Caecus der Blinde oder Brutus ist der Grobe.

Der Name eines römischen Mannes besteht also aus einem praenomen, einem nomen gentile und einem cognomen. Das heisst z.B. Lucius Annaeus Florus.


Regeln der Namensgebung bei Mädchen

Frauen haben kein praenomen sondern nur ein nomen gentile und ein cognomen, z.B. Iulia Andreia.


Namensgebung bei Ehen und deren Kinder

Namensänderungen bei einer Ehe

Es gibt im Prinzip 2 Formen der Ehe. Bei der Manus-Ehe geht die Frau automatisch in die patria potestas des Ehemannes über. Das führt natürlich auch dazu, dass sie das nomen gentile des Ehemannes annimmt. Bei einer Manus-freien Ehe jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Kaiserzeit sind Manus-Ehen und der Namenswechsel der Frau eine absolute Seltenheit!


Manus-Ehe

Iulia Andreia heiratet Lucius Annaeus Florus:

Iulia Andreia => Annaea Andreia

Da jedoch diese Eheform eben sehr selten ist, ist auch diese radikale Namensänderung sehr selten.


Manus-freie Ehe

Hier gibt es nun 3 Möglichkeiten.

Iulia Andreia => Annaea Iuliana oder Annaea Iuliana Andreia (Wie bei Adoptionen wird das alte nomen gentile leicht abgeändert um die noch immer bestehende Verbindung zur alten Gens zu signalisieren. Ein Genswechsel liegt jedoch nicht vor, weil sine manu geheiratet wurde.) So können auch Frauen auf einen dreiteiligen Namen kommen.

Die dritte Möglichkeit ist, dass die Frau den neuen Namen nicht annimmt und sich damit im Namen der Frau gar nichts ändert!


Kinder Die Kinder werden natürlich wieder gemäss den normalen Namensregeln benannt und haben als nomen gentile automatisch dasjenige des Vaters, so dieser das Kind anerkennt. Tut er dies nicht, so wird das Kind kein nomen gentile erhalten und demnach gleich wie das Kind eines Peregrinus aufwachsen.


Namensänderungen bei Adoptionen

Auch bei einer Adoption ändert sich der Name der adoptierten Person. Doch muss man generell unterscheiden zwischen Adoption und Adrogation. Eine Adoption konnte nur stattfinden, wenn der pater familias die zu adoptierende Person aus seiner patria potestas entliess, das heisst, die Person zur Adoption freigab. Daher ist die Adoption der Wechsel von einer patria potestas in eine andere. Eine Adrogation ist die Aufnahme einer Person welche nicht unter patria potestas stand, an Kindes statt in seine Familie. Das heisst, bei einer Adrogatio begibt sich eine Person welche vorher sui iuris war unter eine patria potestas. Die Regeln der Namensänderung sind jedoch in beiden Fällen dieselben.

Im Prinzip übernimmt bei einer Adoption der Adoptierte das nomen gentile der neuen Gens. Dadurch ersetzt das neue nomen gentile das alte, welches mit einer kleinen Änderung der Endung zu -ianus (Claudius => Claudianus / Iulius => Iulianus / Annaeus => Annaeanus) als cognomen weiter im Namen geführt werden kann. Auch das praenomen kann sich dem Adoptivvater anpassen, oder sogar gänzlich anders lauten nach einer Adoption.

Beispiele: Lucius Aemilius Paulus wird von Publius Cornelius Scipio adoptiert:

Lucius Aemilius Paulus => Lucius Cornelius Aemilianus (das nomen gentile wurde ersetzt und das cognomen angepasst)

Lucius Aemilius Paulus => Publius Cornelius Scipio Aemilianus (auch das praenomen und das erste cognomen wurde vom Adoptivvater übernommen)

Lucius Aemilius Paulus => Sextus Cornelius Aemilianus Lentulus (das praenomen und das zweite cognomen wurden komplett neu gestaltet)

Durch Adoptionen war es Männern möglich auch mehr als dreiteilige Namen zu führen.


Auch Frauen konnten adoptiert werden. Ihr Name veränderte sich dabei wie bei einer manus-freien Heirat. Das alte nomen gentile wurde in der abgeänderten Form hinter das neue gesetzt und ersetzte das bisherige cognomen oder schob das alte cognomen and die dritte Stelle.

Iulia Andreia => Annaea Iuliana oder Iulia Andreia => Annaea Iuliana Andreia

Die Variante ohne Veränderung des Namens ist bei Adoptionen nicht möglich.


Namensgebung bei Ehen von Adoptierten und deren Kinder

Heiratet eine Frau einen Mann, welcher in seinem Leben adoptiert wurde, so übernimmt die Frau gemäss den oben genannten Konventionen das nomen gentile ihres Mannes.

Bei Kindern dieser Ehe wird das genau gleich gehandhabt. Sie erhalten das neue nomen gentile.

Namensgebung bei Peregrini

Peregrini tragen im Normalfall keine 3 Namen nach römischem Beispiel. Sie können jedoch, je nach ihrer Einstellung zum römischen Reich ein praenomen und ein cognomen führen. Ein nomen gentile können sie jedoch nicht führen, da sie ja als Peregrini noch nicht einer römischen Gens angehören. Ebenfalls können Peregrini Namen aus ihrer Herkunftsregion oder ihrem Herkunftsland tragen.


Namensänderung bei Adoption eines Peregrinus in eine römische Gens

Wird ein Peregrinus von einer römischen Gens adoptiert, so kommen dieselben Regeln zum Zuge wie bei der Adoption eines Römers in eine neue Gens. Der Peregrinus erhält ein römisches praenomen, das nomen gentile der adoptierenden Gens und ein cognomen.


Beispiel: Athenus Maior wird von der Gens Claudia adoptiert:

Athenus Maior => Lucius Claudius Maior


Natürlich sind hier wieder alle Varianten des neuen Namens möglich, welche auch bei der Adoption eines römischen Bürgers möglich sind. Der adoptierte Peregrinus kann also entweder sein vielleicht schon existierendes römisches Praenomen behalten, das jenige seines Adoptivvaters annehmen, oder ein komplett anderes praenomen erhalten. Bei der Adoption eines Peregrinus kann auch mit dem cognomen gespielt werden, da die Römer vielleicht ein anderes Merkmal hervorheben wollen, als die Leute aus seinem Herkunftsland.


Namensänderung bei normaler Einbürgerung eines Peregrinus

Bei der normalen Einbürgerung eines Peregrinus gibt es im Prinzip 2 Möglichkeiten:


1. Der Peregrinus gründet eine eigene neue Gens => Er wählt selbst ein praenomen, ein noch von keiner anderen Gens benutztes nomen gentile und ein cognomen. Bei dieser Variante warten auf die neue Gens harte Zeiten, muss sie sich doch erst einmal einen Namen und einen Ruf erarbeiten, damit sie ihren Platz im typisch römischen System findet.

2. Der Peregrinus schliesst sich einer existierenden römischen Gens an => Er übernimmt das normale, unveränderte nomen gentile der Gens und begründet somit einen unabhängigen, plebejischen Zweig innerhalb der existierenden Gens. Gerne wurde dabei der Gensnamen des Kaisers, oder als glückbringend angesehene Namen wie z.B. Valeria angenommen. Dies wird durch viele Militärdiplome belegt, in welchen dem aus dem Militärdienst entlassenen Peregrinus das Bürgerrecht zugesprochen wurde und somit natürlich auch sein neuer Name genannt wird.


Athenus Maior => Lucius Claudius Maior


Auch hier sind jedoch mehrere Möglichkeiten gegeben mit dem praenomen und dem cognomen zu spielen.


Namensgebung bei Ehen eingebürgerter und adoptierten Peregrini und deren Kinder

Heiratet ein eingebürgerter oder adoptierter Peregrinus, so ist er ja mittlerweile ein Vollbürger Roms. Sein nomen gentile, egal welche Form es hat, wird gemäss den Regeln bei der Heirat zweier Bürger an die Frau weitergegeben.


Auch die Kinder erhalten das nomen gentile des Vaters gemäss den Regeln für römische Kinder.


Handelt es sich also um einen eingebürgerten Peregrinus mit nomen gentile Annaeus, so werden auch die Kinder so heissen, Mädchen natürlich mit der femininen Form Annaea.

Namensgebung bei Sklaven

Sklaven tragen im Normalfall lediglich einen Namen, welcher ihre Herkunft angibt, oder den sie beim Händler angegeben haben. Es ist ihnen auf keinen Fall gestattet, römische nomina gentile zu tragen.


Namensänderung bei Freilassung eines Sklaven

Bei der Freilassung eines Sklaven erhält der ehemalige Sklave automatisch den Namen seines ehemaligen Herrn mit in seinen neuen Namen, das nomen gentile jedoch lediglich in der veränderten Form, da ein Herr seinen Sklaven nicht als Vollmitglied in seine Gens und Familia aufnimmt!


Krixos wird von Lucius Annaeus Florus freigelassen:

Krixos => Lucius Annaeanus Krixos

Dies ist jedoch nur eine gebräuchliche Abkürzung des offiziellen und ziemlich langen Namens Lucius Annaeanus Krixos Lucii Annaei libertus


Dieser lange Name wurde eingeführt, damit man die freigelassenen Sklaven an ihrem Namen von den eigenen Nachkommen unterscheiden kann. Die freigelassenen Sklaven machten jedoch, ebenso natürlich, von der Möglichkeit gebrauch, im Alltag nur den kurzen Namen zu nennen. Erst bei öffentlichen Urkunden und rechtsgültigen Unterschriften waren sie verpflichtet, den vollen Namen anzugeben.


Namensgebung bei Ehen freigelassener Sklaven und deren Kinder

Heiratet ein freigelassener, ehemaliger Sklave, so wird bei der Namensgebung gleich vorgegangen, wie wenn ein adoptierter Bürger heiratet. Lucius Annaeanus Krixos gibt also das nomen gentile Annaeanus weiter. So entstehen neue nomina gentile und Unterfamilien einer Gens. Ebenso erhalten natürlich eventuelle Kinder dieses nomen gentile.