Ordo Decurionum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
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Als ''ordo decurionum'' bezeichnet man den Stadtelite einer römischen ''[[Civitas|Civitas]]''). Dieser bildete den Decurionen-Rat, bzw. Stadtrat, der den römischen Senat als Vorbild hat und ähnlich aufgebaut ist. Der Einfluss des ''ordo decurionum'' beschränkt sich im Gegensatz zum ''ordo senatorius'' und ''ordo equester'' auf die Civitas, in welcher er verliehen worde.
 
Als ''ordo decurionum'' bezeichnet man den Stadtelite einer römischen ''[[Civitas|Civitas]]''). Dieser bildete den Decurionen-Rat, bzw. Stadtrat, der den römischen Senat als Vorbild hat und ähnlich aufgebaut ist. Der Einfluss des ''ordo decurionum'' beschränkt sich im Gegensatz zum ''ordo senatorius'' und ''ordo equester'' auf die Civitas, in welcher er verliehen worde.
  
Der Ordo besteht aus den ''[[Magister Vici|Magistri Vici]]'' die in ihren Orten gewählt wurden und weiteren Honestiores, oftmals vermögende und einflussreiche Einwohnern.
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Der Ordo besteht aus den ''[[Magister Vici|Magistri Vici]]'' die in ihren Orten gewählt wurden und weiteren Honestiores, oftmals vermögenden und einflussreichen Einwohnern.
 
Einmal jährlich wählen die Decuriones drei ''[[Aedil|Aedile]]'', die verschiedene Aufgaben in der Kommunalverwaltung wahrnehmen (Polizeiarbeit, Instandhaltung der lokalen Infrastruktur, Marktaufsicht und Leitung der Spiele).
 
Einmal jährlich wählen die Decuriones drei ''[[Aedil|Aedile]]'', die verschiedene Aufgaben in der Kommunalverwaltung wahrnehmen (Polizeiarbeit, Instandhaltung der lokalen Infrastruktur, Marktaufsicht und Leitung der Spiele).
 
Durch das Aedilat qualifiziert man sich bei der folgenden Wahl zum Duumvirat, das der modernen Bürgermeisterschaft ähnelte, oder dem Quaestorat.<br>
 
Durch das Aedilat qualifiziert man sich bei der folgenden Wahl zum Duumvirat, das der modernen Bürgermeisterschaft ähnelte, oder dem Quaestorat.<br>
 
Die ''[[Duumvir|Duumvirn]]'' führen dabei den Ordo Decurionum und nehmen niedere zivile sowie freiwillige gerichtliche Funktionen wahr, stehen den Wahlen vor und leiten die Stadtverwaltung.
 
Die ''[[Duumvir|Duumvirn]]'' führen dabei den Ordo Decurionum und nehmen niedere zivile sowie freiwillige gerichtliche Funktionen wahr, stehen den Wahlen vor und leiten die Stadtverwaltung.
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Die typische Ämterlaufbahn in einer römischen Kommune (''[[Civitas|Civitas]]'' sah wie folgt aus:
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Vicani (Ortsbewohner) -> Magister Vici (Ortsvorsteher) -> Decurio (Stadtrat) -> Aedil (Beamter) -> Duumvir (Bürgermeister) / Quaestor (Kassenwart)
  
 
== Eintritt in den Ordo Decurionum ==
 
== Eintritt in den Ordo Decurionum ==

Version vom 13. November 2008, 01:34 Uhr

Ordo Decurionum - Die Definition

Als ordo decurionum bezeichnet man den Stadtelite einer römischen Civitas). Dieser bildete den Decurionen-Rat, bzw. Stadtrat, der den römischen Senat als Vorbild hat und ähnlich aufgebaut ist. Der Einfluss des ordo decurionum beschränkt sich im Gegensatz zum ordo senatorius und ordo equester auf die Civitas, in welcher er verliehen worde.

Der Ordo besteht aus den Magistri Vici die in ihren Orten gewählt wurden und weiteren Honestiores, oftmals vermögenden und einflussreichen Einwohnern. Einmal jährlich wählen die Decuriones drei Aedile, die verschiedene Aufgaben in der Kommunalverwaltung wahrnehmen (Polizeiarbeit, Instandhaltung der lokalen Infrastruktur, Marktaufsicht und Leitung der Spiele). Durch das Aedilat qualifiziert man sich bei der folgenden Wahl zum Duumvirat, das der modernen Bürgermeisterschaft ähnelte, oder dem Quaestorat.
Die Duumvirn führen dabei den Ordo Decurionum und nehmen niedere zivile sowie freiwillige gerichtliche Funktionen wahr, stehen den Wahlen vor und leiten die Stadtverwaltung.

Die typische Ämterlaufbahn in einer römischen Kommune (Civitas sah wie folgt aus:

Vicani (Ortsbewohner) -> Magister Vici (Ortsvorsteher) -> Decurio (Stadtrat) -> Aedil (Beamter) -> Duumvir (Bürgermeister) / Quaestor (Kassenwart)

Eintritt in den Ordo Decurionum

Es gab zwei Möglichkeiten um in den ordo decurionum aufgenommen zu werden: 1. die Wahl zum Magister Vici: die gewählten Vertreter der Bewohner einer zur Civitas gehörenden Siedlung (Oppidum) wurden automatisch (nach Erbringung des Census) in den Ordo Decurionum der übergeordneten Civitas aufgenommen.
2. die Bewerbung für den Ordo: Man musste einerseits freigeborener Einwohner eines Ortes dieser Civitas sein und keine Straftat begangen haben. Zum anderen war ein guter Ruf und hohes Ansehen von Vorteil. Desweiteren musste man einen Census erbringen, der von Stadt zu Stadt unterschiedlich war. Dieser lag aber häufig in der Nähe von 100.000 Sesterzen.[1] Die Decurionen entscheiden dann über die Aufnahme.

Die Aufgaben des Ordo

Auf die Decurionen kamen neben dem Aufnahmegeld auch weitere große Kosten zu.[2] So erwartete man von ihnen, dass sie Projekte der Stadt finanzierten. D.h. sie finanzierten Bauten, Spiele, sorgten für die Wasser und Nahrungsversorgung und hatten die Pflicht die Steuern der Stadt aufzutreiben, deren Hauptlast sie auch zu tragen hatten..[3]

Ihre Aufgaben beschränkten sich aber nicht nur auf finanzielle Zuwendungen an die Stadt. Die von ihnen gewählten Aedile


Eine typische Abfolge von Ämtern sah wie folgt aus:

Zuerst wurde ein Decurio aedilis, dann duumvir, bzw. quattuorvir aedilicia potestate, war also so eine Art Vizebürgermeister, bis er dann Bürgermeister (Duumvir) wurde. Im standen dann auch Ämter wie die Quaestur in einer Stadt offen. Auch die städtischen ehrenamtlichen Priesterämter in der Stadt waren begehrt.[4] Die Ämter konnte man dann beliebig wiederholen.

Mit der Mitgliedschaft im ordo decurionum einer Stadt waren vielfach Ehren verbunden. So zum einem auch Ehrenplätze im städtischen Theater.

Die Zahl der Decurionen dürfte im gesamten Reich zwischen 100000 und 150000 gelegen haben.


Literatur
August Fr. Pauly, Georg Wissowa: Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft.
Geza Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 2. Auflage, Wiesbaden 1979
Werner Dahlheim, Die griechisch römische Antike, Band 2: Rom, 3. Auflage, München 1997


[1] Dig. 50,2,5-7
[2] Dig. 50,4,14,1
[3] Dig. 50,4,10 f
[4] Alföldy, 1979. S. 115