Plebejer

Aus Theoria Romana
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Die Plebejer stellten den Großteil des römischen Volkes dar, der nicht dem patrizischen Geburtsadel angehörte. Zu ihnen gehörten die einfachen Handwerker und Bauern, aber auch vermögende Ritter und Senatoren.

Königszeit

Der historische Ursprung der Plebejer liegt in den Ureinwohnern des Gebiets, das später Rom werden sollte. So wird vermutet, dass diese Volksgruppe, die von den Ramnes, einem fremden Stamm, unterworfen wurde und damit seine Freiheit einbüßte. Die Eroberer, zu denen sich zwei weitere Stämme gesellten, wurden zu den Trägern politischer Macht, den Patriziern. Die "Ureinwohner" hingegen hatten nur die Möglichkeit, ihre Ansprüche durch die Akzeptanz eines Patronats durch einen Patrizier durchzusetzen. Da dieses Klientel zwar die Aufgabe der persönlichen Rechte bedeutete, aber ein respektvolles Verhältnis zwischen Patron und Klient bedeutete, schien dieses Verhältnis attraktiv. Diese Gruppe war zu Beginn jedoch nicht sehr groß.

Erst durch den Zuzug nach Roms durch die Bewohner der Stadt Alba, die Rom unterworfen hatten, vergrößerte die Zahl dieser rechtlosen Einwohner. Damit wurde die Zahl der Plebejer unter Tullus Hostilius etwa der der Patrizier entsprechend. Diesen Siedlern, die später auch aus anderen unterworfenen, latinischen Städten stammten, wurder der Aventin als Wohngebiet zugewiesen.

Sie wurden zwar zu Bürgern, jedoch nicht optimo iure. Das bedeutete, dass die Plebejer weder in die patrizischen curiae oder gentes integriert wurden, womit sie auch nicht an den Comitia teilnehmen durften und somit keine politische Partizipation besaßen. Im Gegensatz dazu hatten sie wie die römischen Vollbürger Kriegsdienst zu leisten. Selbst juristisch hatten sie im Gegensatz zu den Klienten keine Möglichkeit, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen.

Somit bildete sich unter den Plebejern eine eigene Selbstorganisation. Auch sie bildeten gentes, gingen unter Aufsicht der patrizischen Pontifices ihren eigenen religiösen Riten nach und durften ihre patria potestas gegenüber ihren Familienmitgliedern aus. Da ihnen die Einheirat in eine patrizische Gens verboten war, kam es jedoch zu keiner Vermischung mit den Patriziern.

Bereits Tarquinius Priscus versuchte, die Benachteiligung der wachsenden Zahl der Plebejer, deren Status ähnlich wie die der der Peregrini (Nichtbürger) war, zu lindern, scheiterte jedoch am Widerstand der Patrizier. Stattdessen gelang es ihm, einige ausgewählte, erfolgreiche Plebejer-Gentes in den Patrizierstand zu erheben und damit zu gentes minores zu machen. Erst Servius Tullius teilte auch die Plebejer und Patrizier in regionale Einheiten, die tribus genannt wurden. Nach diesen geordnet bildeten sich daraus die Comitia Tributa. Auch bei den nach Vermögensklassen geteilten Comitia Centuriata berücksichtigte der König diesen Teil der Bevölkerung.

Doch auch weiterhin wurden die Plebejer von den curulischen Ämtern und dem Senat, ebenso von den politisch einflussreichen Priesterkollegien fern gehalten. Auch der Landbesitz war ihnen verboten, sodass sie für das Weiden ihres Viehs Abgaben zu entrichten hatten. Dies verhinderte auch, dass Plebejer in die höheren und damit einflussreicheren centuriae gelangen konnten.

Unter der Regierungszeit des Tarquinius Superbus wurden diese Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung jedoch wieder aufgehoben.

Republik

Mit der Errichtung der Republik wurden die Reformen des Servius Tullius wieder inkraft gesetzt. Allerdings blieben die curulischen Ämter, ebenso wie das Priesteramt auch weiterhin fest in der Hand der Patrizier. Allerdings gelang es den reicheren Plebejern, den Equites, die im Senat entstandenen Lücken zu füllen und Valerius Publicola gelang es, Gesetze zum Schutze der Plebejer vor den Patriziern ratifizieren zu lassen.

Da jedoch im Krieg gegen Porsenna hauptsächlich Plebejer ihr Land und damit ihre Existenzgrundlage verloren und von den Patriziern rücksichtslos ausgebeutet wurden, regte sich bald Widerstand gegen die deren Dominanz. Dieser manifestierte sich in der secessio plebis, dem ersten Streik der europäischen Geschichte: Enttäuscht von den Patriziern verließen die Plebejer 494 v. Chr. die Stadt und beschlossen, auf dem Mons Sacer eine eigene Stadt zu gründen. Nur durch Einsatz des Consuls Menenius Agrippa und dessen rhetorisches Geschick konnten die Plebejer zur Rückkehr bewegt werden und das Amt des Tribunus Plebis, sowie die Abschaffung der Schuldknechtschaft erringen. Nach verschiedenen anderen Streiks und Streitigkeiten gelang den Plebejern schließlich eine immer bessere Emanzipation. Nach dem Volkstribun erhielten die Plebejer weitere Magistrate, die Aedilen, das Recht, eigene Gesetze in den Tributarkomitien zu bestimmen und Jahre später (288 v. Chr.) deren Gültigkeit für das gesamte Volk durch die Lex Hortensia. Auch die Möglichkeit zur Heirat zwischen Patriziern und Plebejern konnte durch die Lex Canuleia erreicht werden. Als auch das Consulat den Plebejern zugänglich gemacht wurde, reagierten die Patrizier mit der Einführung der Militärtribunen als höchste Beamten und schließlich der des Censors. Auch die Möglichkeit, eine Quaestur zu bekleiden wurde ihnen letztendlich zugestanden, wodurch auch eine Aufnahme in den Senat möglich wurde.

Als letzte Bastion der Patrizier wurden auch die Priestercollegia für Plebejer geöffnet und zur Hälfte mit ihnen besetzt. Seit dem ersten plebejischen Consul Lucius Sextius Lateranus wurde es üblich, dass stets einer der Consuln Plebejer war. Daraufhin erwirkten die Patrizier eine Schwächung der Stellung des Consuls, indem das Amt des curulischen Ädils und des Praetors geschaffen wurde, das wiederum den Patriziern vorbehalten blieb. Letztendlich konnte die volle Emanzipation der Plebejer jedoch nicht gestoppt werden und bis 300 v. Chr. konnten Plebejer nahezu alle politischen Ämter erreichen. Nur im religiösen Bereich konnten die Patrizier sich als einzig zugangsberechtigt zum Amt des Flamen, Rex Sacrorum und der Salier halten.


Literatur: Leonhard Schmitz: Art. Plebs, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875