Praefectus urbi

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Praefectus Urbi fungierte als eine Art "Bürgermeister" für die Stadt Rom. Dieser angesehene Posten wurde von einem Senatoren besetzt. Er hatte die Aufgabe, bei Abwesenheit oder Verhinderung der Regierungsspitzen, so etwa des Königs oder – in der frühen Republik – wenn beide Konsuln als Heerführer tätig waren und sich fern von der Stadt befanden, die Verwaltung der Hauptstadt und ihrer unmittelbaren Umgebung zu übernehmen. In solchen Fällen vertrat der kurzfristig ernannte Praefectus Urbi in der Stadt unmittelbar die Oberhäupter des römischen Staates. Seine Amtszeit dauerte maximal ein Jahr.

Custos Urbis

Bereits in der Gründungszeit Roms soll Denter Romulius von Romulus als custos urbis eingesetzt worden sein. Dieser hatte in Abwesenheit des Königs dessen Amtsgeschäfte zu führen. So fungierte er als Princeps Senatus und besaß Imperium innerhalb der Stadt, durfte also sowohl das Volk, als auch den Senat zusammenrufen. Vermutlich wurde dieses Amt in der Königszeit auf Lebenszeit verliehen.

487 v. Chr. wurde dieses Amt zu einer Magistratur, die vom Volk aus den Konsularen gewählt wurde. In der frühen Republik besaß er für die Zeit der Abwesenheit der Consuln deren Machtbefugnisse und konnte sogar Legionen aufstellen.

Republik

Später wurde das Amt des Praetor Urbanus eingesetzt, das die Aufgaben des Custos Urbis nach und nach übernahm. Gleichzeitig wurde extra für die Feier der Feriae Latinae ein Stellvertreteramt für die Konsuln bewahrt: Der Praefectus Urbi. Er hatte keinerlei Amtsgewalt wie der andere Praefectus und wurde daher einfach von den Consuln aus Männern unterhalb des senatorischen Alters (teilweise auch Ritter) eingesetzt.

Auch in der Kaiserzeit existierte dieses unbedeutende Amt weiter.

Prinzipat

Augustus setzte jedoch ein gleichnamiges Amt eingesetzt, das über weitaus umfassendere Macht verfügte. Dem neuen Praefectus Urbi oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Hauptstadt. Dazu hatte er die Aufsicht über Fleischer, Bankiers und Theater.

Weiterhin führte er den Oberbefehl über die Cohortes Urbanae, die über das Stadtgebiet verteilt stationiert waren. Als oberster Richter fungierte er bei Konflikten, die vor Gericht nicht verhandelt wurden: Solche zwischen Sklaven und ihren Herren, Söhnen und Vätern, sowie zwischen Freigelassenen und ihren Freilassern. Später wurde er zu einer festen Berufungsinstanz gegen alle städtischen Magistraten und schließlich sogar in den Provinzen, womit er schließlich zum einzigen Richter in Straffällen innerhalb Roms und im Umkreis von 100 Meilen um die Stadt wurde.

Er ersetzte somit mehr und mehr den Praetor Urbanus, jedoch ohne durch Wahl legitimiert zu werden.


Literatur: Art. Praefectus Urbi, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875