Praetor

Aus Theoria Romana
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Der Praetor fungierte als Magistrat vor allem im Bereich der Rechtsprechung und zählte zu den höchsten Ämtern innerhalb des Cursus honorum direkt hinter dem Consulat.

Die Praetur in der Republik

Die neuere Forschung geht davon aus, dass in der frühen Republik die praetores als Oberbeamte fungierten, die eponym waren (d. h. das Jahr wurde nach den entsprechenden Amtsinhabern bezeichnet). Ob dieses Amt bereits in der Königszeit existierte, ist hingegen umstritten. Die römische Geschichtsschreibung datierte die Einführung der Praetur allerdings in das Jahr 367 v. Chr., als mit den leges Liciniae Sextiae das Consulat eingeführt wurde, bei dem ein Posten stets von einem Plebejer zu besetzen war, und im Gegenzug ein weiterer patrizischer Oberbeamter ergänzt wurde, der zwar vor allem für die Rechtsprechung zuständig war, allerdings ein umfassendes Imperium erhielt, das lediglich dem der Consuln untergeordnet war.

Seit dem Jahr 242 v. Chr. wurde schließlich - vermutlich tatsächlich aus militärischen Gründen - ein weiterer Praetor gewählt, der in Friedenszeiten für die Rechtsprechung über Fremde (peregrini) zuständig war. Dieser wurde entsprechend als praetor peregrinus bezeichnet, während der andere Praetor den Titel praetor urbanus erhielt. Einige Jahre später wuchs der Bedarf an Magistraten mit umfassenden Befugnissen weiter, als Rom erste Provinzen gewinnen konnten. So richtete man 227 v. Chr. zwei Praetorenstellen für die Verwaltung der Provinzen Sicilia und Sardinia ein, 197 v. Chr. zwei weitere für die beiden Provinzen Hispania citerior und Hispania ulterior.

Damit war die Zahl der Praetorenstellen auf sechs Amtsträger trotz der weiteren Expansion und der Einrichtung fester Gerichtshöfe (Quaestiones) vorerst stabilisiert. Erst Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren 81 v. Chr. auf acht, Caesar 47 v. Chr. auf zehn und schließlich sechzehn.

Aufgabengebiete

Die primäre Funktion der Praetoren war die Entlastung der Consuln in jurisdiktionellen Aufgaben. Dabei oblag ihnen allerdings - entsprechend dem römischen Prozessrecht - nicht die konkrete Urteilsfindung, sondern lediglich die Prüfung der formalen Zulässigkeit einer Klage und die darauf folgende Einsetzung eines Gerichts. In Abgrenzung vom Verfahren apud iudicem wurde dies als in iure bezeichnet, das sowohl Teil des alten Legisaktions-, als auch des späteren Formularverfahrens war. Die tatsächliche Sachentscheidung kam ihnen nur in Sonderfällen (z. B. bei Interdikten) zu.

Dennoch besaßen die Praetoren ein vollumfassendes Imperium, das es ihnen ermöglichte, die Consuln bei Abwesenheit (z. B. im Krieg) zu vertreten oder auch selbst ein römisches Heer zu kommandieren. Darüber hinaus erwies sich diese Amtsgewalt als nützlich, als das Territorium des Stadtstaats so weit wuchs, dass es Statthaltern mit Entscheidungsvollmacht vor Ort bedurfte. Daher wurden anfangs Praetoren gewählt, die ihre Amtszeit direkt als Statthalter in den Provinzen verbrachten. Mit der weiteren Vermehrung der Provinzen im zweiten und ersten Jahrhundert v. Chr. griff man allerdings auf die Konstruktion der Promagistrate zurück: Dementsprechend gingen seit dem Anfang des ersten Jahrhunderts alle Praetoren regelmäßig im auf ihre Amtszeit folgenden Jahr als Statthalter in eine Provinz, die per Losverfahren ermittelt wurde (teilweise trugen sie dort sogar den Titel proconsul).

Die Erhöhung der Praetorenzahl unter Sulla hing mit der Einrichtung ständiger Gerichtshöfe (quaestiones perpetuae) für politische (Amtsmissbrauch, Wahlbetrug, Hochverrat) und Kapitalverbrechen zusammen. Diesen saßen die Praetoren - mit Ausnahme der angesehensten beiden, des praetor urbanus und praetor peregrinus - vor. Auch hier fehlte ihnen allerdings die Vollmacht zur Urteilsfindung, sondern sie leiteten den Verhandlungen lediglich, während die Urteile durch eine Jury gefällt wurden (vgl. Quaestio).

Die beiden letztgenannten Praetoren besaßen hingegen das Recht, mittels eines edictum ihre Grundsätze der Rechtsprechung (der praetor urbanus für Streitfälle zwischen römischen Bürgern, der praetor peregrinus für solche zwischen Bürgern und peregrini bzw. peregrini untereinander) am Beginn ihrer Amtszeit öffentlich bekannt zu geben. Diese Sammlungen wurden im großen und ganzen vom Vorgänger übernommen, konnten jedoch neuen Bedürfnissen angepasst werden und wurden letztlich zu einer der wichtigsten Quellen des römischen Privatrechts.

Schließlich konnten einzelnen Praetoren auch mittels Senatsbeschluss Sonderaufgaben zugewiesen werden, etwa 144 v. Chr. dem praetor peregrinus der Auftrag für die Reparatur von Aquädukten.

Wahl und Privilegien

Die Praetoren wurden in den comitia centuriata gewählt, in denen auch die Wahl der Consuln stattfand. Voraussetzung für eine Wahl war seit 180 v. Chr. das Alter von 40 Jahren, seit dem 3. Jahrhundert üblicherweise auch die vorherige Bekleidung der Quaestur (die erst seit Sulla formell vorgeschrieben war). Die einzelnen Aufgabenbereiche (Vorsitz in einem Gerichtshof, praetor urbanus oder peregrinus) wurden anschließend durch den Senat festgelegt und per Losverfahren zugeteilt.

Ihre Insignien glichen denen der Consuln: So trugen auch sie die toga praetexta und führten ihre Amtshandlungen auf einer Sella curulis sitzend aus (mit Ausnahme einiger weniger, die an jedem Ort durchgeführt werden konnten). Ebenso verfügten sie über Liktoren, deren Zahl sich jedoch zum Zeichen der Inferiorität gegenüber den Consuln auf lediglich sechs belief (später innerhalb Roms nur zwei). Bei Verhandlungen wurde die sella curulis auf einem Tribunal aufgestellt, auf dem auf Bänken (subsellia) auch die Berater des Praetors (consilium) und evtl. Richter (iudices) Platz nahmen.

Aufgrund der großen Bedeutung des praetor urbanus war es diesem schließlich nicht erlaubt, die Stadt für mehr als zehn Tage zu verlassen.

Kaiserzeit

Auch für die Pratur brachte der Wandel zum Prinzipat zahlreiche Änderungen. So schwankte ihre Zahl das erste nachchristliche Jahrhundert beträchtlich: unter Augustus amtierten zehn bis zwölf Amtsträger, unter Claudius hingegen wieder 18 - eine Zahl, die seit Nerva üblicherweise beibehalten und seit Hadrian beständig blieb. Auch das Mindestalter für die Praetur wurde auf dreißig Jahre gesenkt, um den ehemaligen Amtsträgern, den Praetoriern, längere Zeit für die Reichsverwaltung nutzbar zu machen.

Wandel der jurisdiktionellen Aufgaben

Ihre Kompetenzen wurden vor allem im jurisdiktionellen Bereich, insbesondere im Strafrecht, eingeschränkt. Zwar behielten sie den Vorsitz in den Quaestionengerichtshöfen, jedoch setzte sich auch innerhalb Roms das Kognitionsverfahren, bei dem kaiserliche Beamte wie der Praefectus urbi, aber auch der Praefectus praetorio als Richter im Auftrag des Kaisers fungierten, immer mehr durch. Auch die Geschworenenlisten, die sie nominell noch immer aufstellten, fielen unter den starken Einfluss des Kaisers, der üblicherweise eine Vorauswahl vornahm, die dann von den Praetoren veröffentlicht wurde. Bedeutung behielten sie lediglich im Privatrecht, das in Rom mit dem Formularverfahren weiterhin durch sie gesprochen und mittels des praetorischen Edikts weiterentwickelt wurde, bis Hadrian auch diese Rechtsquelle im edictum perpetuum für die Zukunft unveränderlich normierte.

Die neuen Praetoren-Stellen wurden ebenfalls vor allem für juristische Belange eingerichtet: So fungierte ein praetor hastarius als Vorsitzender des Centumviralgerichtes in Erbschaftsangelegenheiten, Claudius bestimmte einen Praetor für Prozesse über Fideikommisse (testamentarische Verfügungen, die die Erben zur Weitergabe der Erbschaft nach einer bestimmten Zeit verpflichteten), Nerva setzte einen Amtsträger für Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und Fiscus ein und Marc Aurel schuf einen praetor tutelarius, der für Vormundschaften zuständig war.

Die angesehensten Ämter blieben allerdings die des praetor urbanus und des praetor peregrinus. Die Zuordnung zu einer bestimmten Praetorenstelle ermittelte man ebenso weiterhin durch das Los, wobei nun allerdings Verheiratete und Väter bevorzugt behandelt wurden.

Neue Aufgaben

Neben jurisdiktionellen Aufgaben übernahmen die Praetoren in der Kaiserzeit allerdings auch neue Aufgabengebiete, die teilweise auf republikanische Traditionen gründeten. Hatte etwa der praetor urbanus bereits in republikanischer Zeit die ludi Apollinares veranstaltet, übernahm das Praetorenkollegium seit 22 v. Chr. auch die kostspielige Veranstaltung der großen ludi (ludi Romani und ludi plebei) von den Aedilen. Ebenso bewahrten sie sich auch die Kompetenzen, die aus ihrem imperium resultierten, wenn sie mit dem Volk oder dem Senat verhandelten oder die Consuln vertraten - wobei beides allerdings in der Regel nur mit der Erlaubnis des Kaisers geschehen konnte. Im kultischen Bereich kamen ihnen schließlich sogar eigene Kompetenzen zu - namentlich die Festlegung des Termins der Compitalia, sowie das Hercules-Opfer des praetor urbanus an der Ara Maxima.

Augustus übertrug ihnen schließlich gemeinsam mit den Volkstribunen die Sorge um die stadtrömischen Regiones. Ebenso richtete dieser 23 v. Chr. zwei praetores aerarii ein, denen die Verwaltung des Aerarium übergeben wurde, die ursprünglich den Quaestoren oblag. Dieses Amt wurde allerdings 44 n. Chr. wieder zugunsten der praefecti aerarii Saturni, die aus den ehemaligen Praetoren ausgewählt wurden, abgeschafft.

Die Praetorii

Trotz der Einbußen selbstständiger Kompetenzen blieb die Praetur allerdings eine unverzichtbare Voraussetzung für zahlreiche wichtige Verwaltungsposten des Reiches. Da das Consulat erst mit vierzig Jahren bekleidet werden durfte (eine Ausnahme bildeten Patrizier, die das höchste Amt häufig im direkten Anschluss an die Praetur mit 32 Jahren bekleideten), hatten die meisten ehemaligen Praetoren etwa zehn Jahre Zeit, in denen häufig gleich mehrere Ämter nacheinander bekleidet wurden.

Als erstes Amt ging man dabei häufig als legatus eines proconsul in eine Senatsprovinz, der den Statthalter vor allem in jurisdiktionellen Belangen beriet. Von ähnlichem Ansehen war auch das Amt des Curator viarum oder des praefectus frumendi dandi, der für die Getreidespenden in Rom zuständig war.

Eine nächste Stufe konnte dann eine Tätigkeit als iuridicus in einer kaiserlichen Provinz sein, als der man ebenfalls in der Rechtsprechung engagiert war, aber auch ein Legionskommando, das bereits zu den angesehensten prätorialen Ämtern gehörte und in der Kaiserzeit für die Bekleidung des Consulats obligatorisch war. Zwar war es auf dieser Stufe auch möglich, als proconsul in eine der weniger bedeutenden Senatsprovinzen zu gehen, doch bedeutete dies üblicherweise eine längere Wartezeit auf das Consulat, da in diesem Fall in der Regel zuerst ein weiteres Amt (etwa ein Legionskommando, ein Curatorenposten in Rom oder eine Statthalterschaft in einer kaiserlichen Provinz) absolviert werden musste.

Als direkte Sprungbretter zu Consulat galten gemeinhin die Statthalterschaft in einer kaiserlichen Provinz oder das Amt des praefectus aerarii Saturni, der die Staatskasse verwaltete.

Auf dieser Karriere-Stufe zeigten sich dementsprechend häufig bereits die weiteren Möglichkeiten eines Senators: So war für die angeseheneren Praetorier-Posten die Protektion durch den Kaiser, aber auch ein Rückhalt in der Senatorenschaft notwendig. Konnte man dies nicht für sich gewinnen, entpuppten sich die praetorialen Ämter Posten meist als Ende der Karriere.

Das System der praetorischen Verwaltungsämter wurde im Laufe der Kaiserzeit immer stärker ausgebaut (insbesondere für plebejische Senatoren). So war es etwa seit dem Ende des 2. Jahrhunderts üblich, als Praetorier das Amt des curator rei publicae in einer italischen Stadt zu bekleiden. Seit Konstantin schließlich wurde die Praetur als Voraussetzung für lukrative Posten immer unbedeutender, sodass sie mehr und mehr zu einer lästigen Pflicht (munus) bei der Erklimmung der Karriereleiter bis zum Consulat wurde.

Praetoren in italischen Gemeinden

Auch außerhalb Roms existierte das Amt des Praetor in verschiedenen italischen Gemeinden. Einerseits entsprachen diese Amtsträger als Jurisdiktionsmagistrate zwar dem römischen Vorbild (etwa in Beneventum), andererseits diente der Titel aber auch als Beschreibung lokaler Beamter mit ähnlichen Kompetenzen besaßen (etwa des oskischen meddix) oder regionaler Oberbeamte, die dann in der Kaiserzeit häufig, aber nicht immer, zu den duumviri iure dicundo wurden.

Schließlich ist noch bemerkenswert, dass auch die beiden Anführer des Latinerbundes bis 338 v. Chr. den Titel praetor führten.


Literatur:'
Jacques, Francois/Scheid, John: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.
Kierdorf, Wilhelm: Art. Praetor, in: DNP.
Long, George: Art. Praetor, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875