Senat (Königtum): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Kategorie)
(mit Literatur angereichert und umformuliert)
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Senat]]
+
[[Kategorie:Senat]]Der '''Senat der [[Königszeit]]''' fungierte als Beratungsgremium der [[Könige]]. Ähnlich wie die [[Sparta|spartanische]] ''Gerousia'' rekrutierte er sich vermutlich aus den Familienoberhäuptern (''patres'') und Ältesten (''senes'') des [[Patrizier|patrizischen Adel]]s. Vermutlich bestand er ursprünglich aus 100 Senatoren, wurde aber nach und nach (die Daten sind unbekannt) auf 300 Mitglieder vergrößert.
Während der Herrschaft der Könige in Rom entsprach der Senat dem Kronrat. Die Herkunft liegt im Dunkeln und die Körperschaft lässt sich sicher nicht mit dem ersten mythischen König [[Romulus]] in Verbindung bringen, wie es die römischen Geschichtsschreiber gerne sahen. Cicero war der Meinung, dass der Senat auf einen Kreis alter und erfahrener Männer zurückgeführt werden kann. Diese ''senes'' wären aus den patrizischen Familienoberhäuptern, den patres, ausgewählt worden. Er dachte an eine Verschmelzung des absoluten Herrschaftsanspruches in Gestalt des Königs mit der Auswahl der Tüchtigsten, den Familienoberhäuptern der adligen Geschlechter.
 
  
Den ursprünglichen Kern bildeten die bereits erwähnten patres und senes des patrizischen Adels. Sie berieten den König in wichtigen Angelegenheiten. Bei seinem Tod übernahmen sie das Interregnum und die patres wechselten sich reihum als [[Interrex]] ab, bis ein neuer König in Amt und Würden war. Auch benannten sie diejenigen, die ihre Kandidatur für die schon existierenden Staatsämter vor der Kuriatsversammlung bringen sollten. Die Zahl der Senatoren dürfte anfangs bei hundert gelegen sein.
+
Die Aufgaben des Senats waren die Beratung des Königs, womit sie eine Art Kronrat bildeten. Starb der König, leiteten sie den Staat während des ''interregnum'' und wählten einen ''[[Interrex]]''. Möglicherweise benannten sie auch die Kandidaten für die weiteren Staatsämter bei der Wahl durch die ''[[Comitia#Comitia Curiata|comitia curiata]]'' und beeinflussten die Auswahl neuer Senatoren durch den König. Seine Autorität gründete dabei auf die Erfahrung seiner Mitglieder, die ''auctoritas'', er repräsentierte aber wohl auch das gesamte Volk (so scheinen jeweils 100 Senatoren einen der mythischen Ursprungsstämme Roms, der Tities, Ramnes und Luceres, zu vertreten).
  
In ältester Zeit besass der Senat mit der auctoritas einen vor allem religiös-magischen Rechtstitel, der die Beziehungen zur Volksversammlung regelte. Solange die gentes, die Führung ihrer dörflich-familiären Struktur repräsentierten, unterschied sich der Senat kaum von den organisierten Versammlungen des Volkes. Nur, dass er seine eigenen Interessen vertrat und nicht vorwiegend die seiner Klienten, wie es in der Volksversammlung üblich war.
+
Neben den immer wichtiger werdenden staatlichen hatte der Senat wohl vor allem kultische Aufgaben.
  
König Tarquinius Priscus soll als erster den Senat erweitert haben, indem er den gentes maiores hundert neue gentes minores hinzufügte. In dieser Zeit lag die Entwicklung des römischen Staatswesens grösstenteils unter griechischem Einfluss, die die nicht-sakralen Funktionen des Gremiums mehr und mehr hervortreten liessen.
+
Nach der Vertreibung des letzten Königs [[Tarquinius Superbus]] ging vermutlich auch ein Teil des Senats ins Exil.
 +
 
 +
 
 +
'''Quelle:''' [http://www.imperiumromanum.com/staat/senat/senat_01.htm Imperiumromanum.com: Art. ''Senat (Königszeit)''].
 +
 
 +
'''Literatur:''' Leonhard Schmitz: Art. ''Senatus'', in: Smith: ''A Dictionary of Greek and Roman Antiquities'', London 1875, S. 1016-1022.

Aktuelle Version vom 21. Januar 2012, 22:14 Uhr

Der Senat der Königszeit fungierte als Beratungsgremium der Könige. Ähnlich wie die spartanische Gerousia rekrutierte er sich vermutlich aus den Familienoberhäuptern (patres) und Ältesten (senes) des patrizischen Adels. Vermutlich bestand er ursprünglich aus 100 Senatoren, wurde aber nach und nach (die Daten sind unbekannt) auf 300 Mitglieder vergrößert.

Die Aufgaben des Senats waren die Beratung des Königs, womit sie eine Art Kronrat bildeten. Starb der König, leiteten sie den Staat während des interregnum und wählten einen Interrex. Möglicherweise benannten sie auch die Kandidaten für die weiteren Staatsämter bei der Wahl durch die comitia curiata und beeinflussten die Auswahl neuer Senatoren durch den König. Seine Autorität gründete dabei auf die Erfahrung seiner Mitglieder, die auctoritas, er repräsentierte aber wohl auch das gesamte Volk (so scheinen jeweils 100 Senatoren einen der mythischen Ursprungsstämme Roms, der Tities, Ramnes und Luceres, zu vertreten).

Neben den immer wichtiger werdenden staatlichen hatte der Senat wohl vor allem kultische Aufgaben.

Nach der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus ging vermutlich auch ein Teil des Senats ins Exil.


Quelle: Imperiumromanum.com: Art. Senat (Königszeit).

Literatur: Leonhard Schmitz: Art. Senatus, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London 1875, S. 1016-1022.