Superstitio

Aus Theoria Romana
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Als superstitio wurden in der römischen Gesellschaft nicht in die eigene Religion integrierte, bzw. nicht zu integrierende Teile der Religionen anderer Völker, wie z.B. die der Germanen, Gallier/Druiden, Kelten sowie der Juden und Christen bezeichnet.
Diese fand ihren Ausdruck auch in den Gesetzen, die dem Zweck dienten, die als gemeinschaftsgefährdend empfundene superstitio zu eliminieren, bzw. aus den Zentren der antiken Gesellschaft zurückzudrängen oder zu entfernen.

Sie wurde als Gegenpol der "wahren" und "richtigen" Religion definiert.

Frauen (v.a. ältere) wurden als superstitiosus bezeichnet, wenn sie einen verstärkten Hang zur Magie besaßen, daneben aber auch in übertriebener Trauer nach einem Todesfall und damit einhergehender besonderer Uterwürfigkeit gegenüber den Göttern.
Diese den Frauen unterstellte Neigung zu Magie und kriseninduzierter "übermäßiger" Religiosität scheint sich bis ins Mittelalter und darüberhinaus in Form des Hexenphänomens fortgesetzt haben.

Gerade im Kontext kollektiver Krisen (z.B. Seuchen oder milit. Niederlagen) griffen öffentliche Ordnung - so Livius - oft zu als superstitiones bezeichneten Maßnahmen.

Siehe auch



Literatur: Hubert Cancik und Helmuth Schneider (Hrsg.), Der neue Pauly, Enzyklopädie der Antike, 1998