Tribunus militum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ''Tribunus militum'' (auch ''Tribunus miliaris''; dt. "Militärtribun") wurden in der [[Republik]] pro [[Legion]] sechs Offiziere bestellt, von denen jeder je zwei Monate im Jahr das Kommando inne hatte. Zunächst wurden die Tribune von den ''[[Consul]]n'' bestimmt, später dann immer häufiger vom Volk gewählt. Voraussetzung für die Ernennung waren fünf Jahre Erfahrung im Militär und ein gewisses Vermögen. Als ziviles Gegenstück zum Militärtribun gilt der ''[[Tribunus plebis]]'' (Volkstribun), der rein politische Funktionen hatte.
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Als ''Tribunus militum'' (auch ''Tribunus militaris''; dt. "Militärtribun") wurden in der [[Republik]] pro [[Legion]] sechs Offiziere bestellt, von denen jeder je zwei Monate im Jahr das Kommando inne hatte. Zunächst wurden die Tribune von den ''[[Consul]]n'' bestimmt, später dann immer häufiger vom Volk gewählt. Voraussetzung für die Ernennung waren fünf Jahre Erfahrung im Militär und ein gewisses Vermögen. Als ziviles Gegenstück zum Militärtribun gilt der ''[[Tribunus plebis]]'' (Volkstribun), der rein politische Funktionen hatte.
  
 
In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen:
 
In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen:

Aktuelle Version vom 1. November 2008, 18:42 Uhr

Als Tribunus militum (auch Tribunus militaris; dt. "Militärtribun") wurden in der Republik pro Legion sechs Offiziere bestellt, von denen jeder je zwei Monate im Jahr das Kommando inne hatte. Zunächst wurden die Tribune von den Consuln bestimmt, später dann immer häufiger vom Volk gewählt. Voraussetzung für die Ernennung waren fünf Jahre Erfahrung im Militär und ein gewisses Vermögen. Als ziviles Gegenstück zum Militärtribun gilt der Tribunus plebis (Volkstribun), der rein politische Funktionen hatte.

In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen:

Literatur: Wikipedia