Nobilitas
... während der Republik
Der Ursprung des römischen Adels (=Nobilitas) ist nicht eindeutig zu definieren. Unser Begriff von Adel tritt nicht unbedingt auf die Vertreter der römischen Nobilität zu. Viele Historiker sprechen eher von einer “Beamtenaristokratie“?, weil sich die Familien der römischen Nobilität auf ausgeübte Regierungsämter beriefen. Eine Familie, die einen Consul gestellt hatte, gehörte demnach zum Kreis der Adligen.
Die Römer nannten die Familienoberhäupter und deren Söhne Patrizier. Die “patres familias“? herrschten unumschränkt über die Geschicke ihrer Familie. Zur Familie gehörten auch die freien Hausangestellten und die auf dem Familienbesitz lebenden freien Bauern. Die Bauern waren damit auch die Clientel der “pater familias“?.
Die Angehörigen der Patrizier übernahmen staatliche Funktionen und waren Mitglieder des Senats. Die Patrizier errangen schließlich so großen Einfluss, dass sie den römischen König vertreiben konnten. Der Adel übernahm die Regierungsgewalt.
An der Spitze des Staates stand jetzt der “Praetor Maximus“?, ein Vertreter der Patrizier. Zunächst gehörten nur angesehene römische Familien zu den Patriziern. Mit der Ausweitung des römischen Machtbereichs erhielten auch nichtrömische Geschlechter den Status der Patrizierzugehörigkeit.
Die Patrizier bezeichneten sich selbst als die “Guten“? in der römischen Gesellschaft (viri boni et strenui). Als Zeichen ihrer herausragenden Stellung trugen sie einen Goldring und Purpurstreifen auf ihrer Tunika.
Die Patrizier waren in verschiedene miteinander verwandten Sippen (gens) unterteilt. Die Plebejer übernahmen später ebenfalls diese Untergliederung für ihre Sippenverbände. Die Sippen der Patrizier waren in der Königszeit und am Anfang der Republik in “Männervereinigungen“? (Curiae) aufgeteilt. Davon gab es 30 Vereinigungen. Die Kurien spielten eine wichtige Rolle in der Volksversammlung. Bis zum 5. Jahrhundert wurden die Menge der Kurien in drei tribus zu je 10 Kurien zusammengefasst.
Die unabhängigen Bauern nannte man am Anfang der Republik Plebejer. Auch aus dieser gesellschaftlichen Gruppe kamen bedeutende Familien später zu amtlichen Positionen. Deshalb wurden zwei Consuln pro Jahr gewählt. Ein Consul war zunächst immer ein Patrizier, der andere stammte aus aus einer plebejischen Familie. Somit sicherte sich der römische Adel seine Machtpostion und konnte die Plebejer kontrollieren.
Diese sozialen Unterschiede verschwanden ab 300 v. Chr. und Patrizier und Plebejer formten sich zur römischen Nobilität. Sie stellten weiterhin die Consuln und andere hohe Regierungsbeamte. Obwohl die Volksversammlung und nicht die Vertreter der Nobilität, die Consuln wählte, musste der Consul immer ein Aristokrat sein. Erst zum Ende der Republik gab es dabei wenige Ausnahmen, in denen Consuln aus nichtadligen Familien gewählt wurden.
Die Mitglieder des Senats waren in der Regel Angehörige des Adels. Es gab aber auch Senatsmitglieder, die nicht Angehörige des Adels waren, weil ihre Familien keinen Consul gestellt hatten.
Die Nobilität war auch dem Gleichheitsprinzip verpflichtet. Die adligen Familien waren zwar die herrschende politische Gesellschaftsschicht, aber es galt übermächtigen Einfluss Einzelner zu verhindern. Es gab ungeschriebene Gesetze, die die Erwerbung politischer Ämter regelte. Die Laufbahn eines Beamten war genau festgelegt. Es gab natürlich immer wieder Ausnahmen, in dem sich Adlige nicht an diese Regeln hielten. Wer dabei zu schnell zu mächtig wurde, musste mit dem Widerstand seiner Standesgenossen rechnen.
Die römischen Adligen gründeten ihren Reichtum auf den Besitz von Land. Mit der Ausweitung Roms begannen die adligen Familien damit, auch Handels- und Geldgeschäfte zu dominieren. 218 v. Chr. bestimmte deshalb ein Gesetz, dass die Senatoren und deren Familienangehörige nur vom Erwerb aus ihren Ländereien Kapital schlagen durften, nicht aber mit Handel. Damit wollte Gaius Flaminius verhindern, dass der sich rasant entwickelte Handel den Zusammenhalt der Nobilität gefährden könnte.
Obwohl die Anhänger der Nobilität nicht mit dieser Regelung einverstanden waren, blieb das Gesetz bis zum Ende der Republik gültig. Die Senatoren erwarben deshalb immer größere Ländereien, mit der Folge, dass zahllose kleine Bauern ihre Existenz verloren. Damit verlor Rom aber seine wehrhaften Milizen, die von den Bauern gebildet wurden.
Am Ende der Republik wurden Bürger ohne Landbesitz zu Legionären. Deren Heerführer von Caesar bis Octavian mussten ihre Soldaten mit Land bezahlen. Die Grundstücke holten sie sich von ihren politischen Gegnern. So verloren gegen Ende der Republik viele Senatorenfamilien große Teile ihre Besitzungen.
Quelle. Meine Bibliothek