Peculium
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Peculium ist ein Teilvermögen des Herrn, das dieser dem Sklaven gelegentlich zur Verwaltung überließ. Es blieb rechtlich Vermögen des Herrn. Alles, was der Sklave bei der Verwaltung des peculium erwarb, erwarb er für seinen Herrn. Der Herr konnte das peculium jederzeit einziehen. Tatsächlich zeigt sich aber, dass das peculium oftmals wie Eigenvermögen des Sklaven behandelt wurde. So wurde es ihm manchmal bei der Freilassung belassen oder es wurde dem Sklaven gestattet, sich mit den Mitteln des peculiums aus der Sklaverei freizukaufen.