Rechtsformeln
Dieser Artikel beinhaltet eine Zusammenstellung von in der Antike gebräuchlichen Rechtsformeln wie sie bei bestimmten Rechtsakten verwendet wurde. Das römische Recht war sehr symbolbehaftet und verlieh seine Wirkung durch bestimmte Rechtssätze, die den Sprechenden an die Wirksamkeit binden sollte.
Inhaltsverzeichnis
mancipatio
hunc ego hominem/rem ex iure Quiritium meum esse aio isque mihi emptus esto hoc aere aeneaque libra
vindicatio
Bei der vindicatio erklärt der Eigentümer sein Eigentum über eine Sache oder eine Person. Sie ist identisch zum ersten Teil der mancipatio
hung ego hominem/rem ex iure Quiritium meum esse aio
in iure cessio
Die Abtretung oder Aufhebung eines Rechts gleicht im Aufbau einem dinglichen Rechtsstreit. Sie ist eine Nachformung der actio in rem. Der Empfänger spricht die Vindikationsformel, während der Abtretene es hierbei unterläßt wie im Prozess mit einer gleichartigen contravindicatio zu antworten, sondern stattdessen die vindicatio des Empfängers anerkennt. Darauf erklärt der Praetor seine addictio (Bestätigung).
stipulatio
Die stipulatio ist ein Schuldanerkenntnis, welches in einer Frage-Antwort-Form abgehalten wird. Der Gläubiger (stipulator) fragt hier zum Beispiel: sestertium decem milia mihi dari spondes ? [Versprichst Du mir, 10 000 Sesterzen zu geben ?]
worauf der Schulder (promissor) antwortet spondeo [Ich verspreche.]
Wichtig ist zu beachten, daß das in der Frage vorkommende Verb auch in der Antwort enthalten sein muß, also spondes ? - spondeo, dabis ? - dabo. Bei Peregrini wird mit Verweis auf die fides auch oft die Konstellation fidepromittis ? - fidepromitto angewandt.