Sacra
Singular: sacrum.
Der Begriff sacrum bezeichnete etwas, das dem weltlichen/menschlichen Gebrauch entzogen und der göttlichen Welt übergeben worden war. Zu diesem Zweck wurde es zuvor der consecratio unterzogen - der Weihung - einem Rechtsakt, bei welchem ein Priester oder Magistrat die Sache als sacrum erklärte. Dabei konnte es sich sowohl um Materielles, wie Gegenstände, Grundstücke oder Gebäude, aber auch um immaterielles, wie Tage, handeln. Dieses Verfahren ist notwendig, da nichts von sich aus eine autogene Sakralität zu eigen ist.
Sacra waren religiöse Rituale aller Art. Als sacra publica galten neben den römischen Kulten die Rituale, welche im lokalen Kalender festgehalten waren. Davon gab es zwei Arten: Zum einen die Rituale, welche von Magistraten und Priestern auf Staatskosten für das Volk durchgeführt wurden und bei welchen die Beteiligung der Menge nicht vonnöten war. Zum anderen die sogenannten sacra popularia, bei welchen große Teile der Bevölkerung teilnahmen, beispielsweise in Form von Spielen (ludi).
Sacra privata bezogen sich auf einzelne Hausgemeinschaften, Gentes oder private Vereinigungen. Die Pontifices hatten dabei die Aufsicht über Veränderung des rechtlichen Satus einzelner, die den Bestand der sacra privata betreffen konnte, wie etwa im Fall der Adoption von Personen, deren Vater nicht mehr am Leben war, und fungierten allgemein in Belangen der sacra privata als Ratgeber und Autoritäten.
Sacra peregrina bezeichnete Fremdkulte, welche auf öffentlichen Auftrag hin in Rom eingeführt worden waren, beispielsweise den Kult der Kybele (Mater magna). Auch die Kulte feindlicher Götter, welche im Krieg durch das Versprechen, ihnen in Rom einen neuen Tempel zu bauen, aus ihren eigenen Tempeln herausgerufen (evoziert) worden waren, bezeichnete man mit diesem Begriff.
Quellen:
James B. Rives, Übs: S.Krauter, Sacra, Der neue Pauly, Enzyklopädie der Antike, Bd. X, Hrsg. Hubert Cancik und Helmuth Schneider, Weimar 2001
Jörg Rüpke, Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 42