Villa
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Der lateinische Begriff villa bezeichnete in römischer Zeit ganz allgemein ein ländliches Anwesen außerhalb der Stadtmauern beziehungsweise geschlossener Siedlungen. Diese konnten sich aber je nach Ausstattung und Zweck sehr stark voneinander unterscheiden:
- Eine villa urbana (von lat. urbanus = "von städtischer Art") ist ein herrschaftliches Landhaus, das ausschließlich dem Wohnzweck dient.
- Eine villa suburbana (dt. Vorstadtvilla) handelt es sich ebenfalls um ein Landhaus im vorgenannten Sinne, allerdings in stadtnaher Lage.
- Eine villa rustica ist dagegen ein Gutshof zum Zweck der landwirtschaftlichen Produktion, zu dem neben dem Herrenhaus des Eigentümers Unterkünfte für Arbeiter sowie Wirtschaftsgebäude gehörten.
Literatur:
Stefan Rebenich, Die 101 wichtigsten Fragen – Antike, 2006
Wikipedia