Nota censoria: Unterschied zwischen den Versionen
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Formal bestand eine ''Nota censoria'' aus einer schriftlichen Notiz, die von den [[Censor]]en an einem Namenseintrag der römischen Bürger-, Ritter- oder Senatorenlisten angebracht wurde. Grundlage eines solchen Tadels war die Aufsicht der Censoren über das Sittenwesen (''Cura Morum''), aufgrund dessen die Censoren nach formloser Beratung Verstöße gegen Sitten und Traditionen ahnden konnten. Eine derartige Rüge war mit einem großen öffentlichen Ansehensverlust des Betroffenen verbunden und konnte den Verlust öffentlicher Ämter nach sich ziehen. Bei Missachtung der ''Nota censoria'' konnten von den Censoren weitere Strafmaßnahmen verhängt werden. | Formal bestand eine ''Nota censoria'' aus einer schriftlichen Notiz, die von den [[Censor]]en an einem Namenseintrag der römischen Bürger-, Ritter- oder Senatorenlisten angebracht wurde. Grundlage eines solchen Tadels war die Aufsicht der Censoren über das Sittenwesen (''Cura Morum''), aufgrund dessen die Censoren nach formloser Beratung Verstöße gegen Sitten und Traditionen ahnden konnten. Eine derartige Rüge war mit einem großen öffentlichen Ansehensverlust des Betroffenen verbunden und konnte den Verlust öffentlicher Ämter nach sich ziehen. Bei Missachtung der ''Nota censoria'' konnten von den Censoren weitere Strafmaßnahmen verhängt werden. |
Aktuelle Version vom 3. April 2007, 16:54 Uhr
Formal bestand eine Nota censoria aus einer schriftlichen Notiz, die von den Censoren an einem Namenseintrag der römischen Bürger-, Ritter- oder Senatorenlisten angebracht wurde. Grundlage eines solchen Tadels war die Aufsicht der Censoren über das Sittenwesen (Cura Morum), aufgrund dessen die Censoren nach formloser Beratung Verstöße gegen Sitten und Traditionen ahnden konnten. Eine derartige Rüge war mit einem großen öffentlichen Ansehensverlust des Betroffenen verbunden und konnte den Verlust öffentlicher Ämter nach sich ziehen. Bei Missachtung der Nota censoria konnten von den Censoren weitere Strafmaßnahmen verhängt werden.