Quindecimvir: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Quindecimviri (sacris faciundis) waren ein Priesterkollegium, deren Hauptaufgabe in der Interpretation der Sibyllinischen Büchern lag. Der Zusatz sacris faciundis (die die Gottesdienste durchführen) deutet zudem ihre Rolle im Bereich von | + | Die Quindecimviri (sacris faciundis) waren ein Priesterkollegium, deren Hauptaufgabe in der Interpretation der [[Sibyllinische Bücher|Sibyllinischen Büchern]] lag. Der Zusatz sacris faciundis (die die Gottesdienste durchführen) deutet zudem ihre Rolle im Bereich von [[Opfer]]n spezieller Gottheiten an. Die Kurzform des Gremiums lautete XVviri. Die erste literarische Erwähnung stammt aus dem Jahr 449 v.Chr. |
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König Tarquinius Priscus soll zwei vornehme Männer samt Dolmetscher bestimmt haben, die bei Bedarf die Sibyllinischen Bücher einsehen und die darin enthaltenen Anweisungen interpretieren konnten. In späterer Zeit walteten sie auf Beschluss des Senats ihres Amtes. Der Zugang zu den Büchern war ihnen vorbehalten. | König Tarquinius Priscus soll zwei vornehme Männer samt Dolmetscher bestimmt haben, die bei Bedarf die Sibyllinischen Bücher einsehen und die darin enthaltenen Anweisungen interpretieren konnten. In späterer Zeit walteten sie auf Beschluss des Senats ihres Amtes. Der Zugang zu den Büchern war ihnen vorbehalten. | ||
− | + | Das Kollegium, dessen Einsetzung wohl vor 509 v. Chr. erfolgt ist, enthielt erst zwei duumviri (IIviri, Zweimännerkollegium) und seit dem Jahre 367 v. Chr. zehn (Xviri, Zehnmännerkollegium) sowie seit Sulla fünfzehn Mitglieder. Der Name des Kollegiums blieb von nun an gleich, obwohl sich meist mehr Personen im Kollegium befanden. Unter Caesar waren es 16 und aus dem Jahre 17 v.Chr. sind 21 bekannt. | |
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+ | Zu Anfang waren sie meistens Consulares oder Praetorii, selten und erst in späterer Zeit waren auch junge Männer teil des Collegiums. Den Vorstand des Collegiums bildeten, so lange es auch zehn Mitgliedern bestand, zwei magistri, von denen einer ein Plebeier, der andere ein Patrizier sein musste. Als das Collegium 15 Mitglieder zählte, hatte es fünf magistri, unter denen bei der Feier der Saecularspiele im Jahr 17 v. Chr. auch der Kaiser [[Augustus]] die erste Stelle einnahm, später erscheint der Kaiser als alleiniger Magister und lässt, wie er dies auch als [[Pontifex Maximus]] tat, die laufenden Geschäfte des Amtes durch einen Promagister verwalten. Spätestens [[Domitian]] reduzierte die Zahl der magister wieder auf einen und ernannte sich gleich selbst dazu. Trotzdem tauchen des Öfteren mehr (zwei bis fünf) als ein magister auf. Die Zahl schien nicht konstant gewesen zu sein. | ||
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+ | Das Gremium ergänzt sich durch Koopation; sie blieben lebenslänglich im Amt, waren vom Kriegsdienst befreit und dauerten fort in der Republik als patrizischs Priestertum, bis im Jahr 367 v. Chr. durch ein Gesetz des Gaius Licinius dasselbe als erstes von allen Priestertümern den Plebeiern zugänglich wurde und zwar so, dass statt der Duumviri sacris faciundis die Decemviri bestehend aus fünf patrizischen und fünf plebeiischen gewählt wurden. | ||
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+ | Als Abzeichen führen sie den Dreifuß und Delphin. | ||
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+ | Im Gegensatz zu den Pontifices, denen die Bewahrung des heimischen Rituals zusteht und zu den anderen Priestern, deren Tätigkeit sich nach altrömischer Weise vollzieht, sind die Quindecimviri mit der Überwachung aller fremden Kulte beauftragt, insbesondere mit der Auslegung der sibyllinischen Bücher und der Ausübung des Apollodienstes. Das Kollegium hatte die heiligen Bücher in Verwahrung und wachte streng darüber, dass keine Unbefugten Augen Einblick in sie erhielten. | ||
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+ | Die Mitglieder selbst übten ihre Tätigkeit nur im Auftrage des [[Senat]]es aus. Wenn der Befehl an sie erging, zogen sie in feierlicher Amtstracht aufs [[Kapitol]], nahmen auf lorbeerbekränzten Sesseln Platz und walteten mit verhüllten Händen ihres Amtes und zwar so geheimnisvoll, dass nicht bekannt ist, ob sie an Hand der Prodigien nach dem passenden Orakel gesucht, ob sie es durch willkürliches Aufschlagen oder durch ein an bestimmte Regeln gebundenes Verfahren gefunden haben. | ||
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+ | Im Auftrag des Senats erstellten sie ein schriftliches Gutachten. Das Ergebnis wird dem Senat von einem aus ihren Reihen ausgewählten Mitglied pro collegio (für das Collegium) vorgetragen. Nach seiner Rede lag es in der Hand der Senatoren, ob die Empfehlungen auch in die Tat umgesetzt wurden. Es ist jedoch bekannt, dass XVviri in Notlagen drastische Appelle an den Senat gerichtet haben. | ||
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+ | Die XVviri hatten sich vor allem um die fremden Gottheiten zu kümmern. Dabei hatte besonders [[Apollon]] als oberster Orakelgott eine wichtige Stellung für die XVviri. Daneben traten sie auch beim Dienst an der [[Kybele|Magna Mater]] sowie der [[Ceres]] hervor. Für fremde Kulte waren die XVviri der alleinige Ansprechpartner in Rom. Dadurch wurden sie nach den regulären [[Pontifices]] (Priester) der Gottheiten und den [[Auguren]] zum drittwichtigsten Priesterkollegium. Sie legten für die fremden Kulte die Rituale fest, banden diese in den religiösen Kalender ein und benannten deren Priester. | ||
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+ | Die XVviri hatten sich vor allem um den Dienst für den Apollon zu kümmern, von welchem die XVviri auch sacerdotes Apollinis heißen und die Insignien ihres Amtes, den Dreifuss und den Delphin hernehmen. Dem Kult des Apollon waren zwei große Fest gewidmet, die Ludi Appollinaris und die Saecularfeier. Die ersten wurden in Folge der Weissagung des Marcius 212 v. Chr. nach erfolgter Inspektion der sibyllinischen Bücher auf Antrag des Decemvir und Praetor [[Publius Cornelius Rufus]] als ludi votivi gefeiert. Der Staat bewilligte die Kosten und die Opfertiere, der Praetor urabanus veranstaltete die Spiele, die Decemviri opferten im Graeco ritus und auch das Volk beteiligte sich durch einen Geldbetrag. Im folgenden Jahr wurde der Beschluss gefasst, sie jährlich abzuhalten und seit 208 v. Chr. am 13. Juli begangen, später aber so erweitert, dass sie im Beginne der Kaiserzeit acht Tage vom 6. bis 13. Juli erfolgten. | ||
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+ | Der zweite Kult, dem die XVviri nachweislich zugewiesen waren, war derjenige der Mater Magna (Kybele). Dieser Kult fand besonders seit der Religionskrise während des [[2. Punischer Krieg|2. Punischen Krieges]] (204 v.Chr.) ihr Interesse. Ob sie denselben von Anfang an übernahmen, ist allerdings zweifelhaft. In der Kaiserzeit fungieren sie nicht nur persönlich bei den Zeremonien der Göttermutter, sondern vollziehen auch die Bestätigung und Einkleidung der sacerdotes Matris Deum in ganz Italien, in Folge dessen die von ihnen ernannt und mit dem occabus und der corona ausgestatteten Priester der Mater magna sich sacerdotes quindecimvirales nannten. In gleicher Weise stehen unter ihnen die Collegia der dendrophori. | ||
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+ | === Ceres === | ||
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+ | Unter den XV steht ebenso der Kult der Ceres. Im Jahr 133 v. Chr. erhielten sie auf Grund eines sibyllinischen Orakels vom Senate den Auftrag der Ceres in Enna ein Opfer darzubringen und es existiert ein Beispiel dafür, dass auch die Priesterinnen der Ceres den Titel sacerdots quindecimvirales führten. | ||
− | + | === Andere === | |
− | + | Es findet sich mehrfach erwähnt, dass die von den XVviri angeordneten persönlich vollzogenen Opferhandlungen sich nicht nur auf die von den sibyllinischen Büchern neu eingeführten Gottheiten, sondern namentlich auch auf die [[veii]]entische [[Iuno]] in Aventino, die Iuno Sospita in Lanuvium, die [[Feronia]], die Aphrodite von Ardea, das Orakel der Caere, die [[Fortuna]] in Algido beziehen und dass die Decemviri oder Quindecimviri auch außerhalb Roms Opfer anordnen oder selbst darbringen sowie für die Unterhaltung der Heiligtümer Sorge tragen. Deshalb ist die Vermutung anzustellen, dass alle nicht ursprünglich in Rom üblichen oder dem Romanus ritus nahe verwandten Kulte als fremd betrachtet und dem Amte des XVviri übertragen wurden. | |
− | + | Eine Beteiligung oder Organisation durch das Collegium sind die Ludi Apollinares, die Saecularfeier, die Ludi Terentini sowie die Ludi Taurii nagewiesen. | |
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− | + | '''Literatur:'''<Br> | |
+ | Marquardt, Joachim: ''Römische Staatsverwaltung'', Bd. 3, Leipzig 1878.<Br> | ||
+ | Wissowa, Georg: ''Religion und Kultus der Römer'', München 1971.<br> | ||
+ | Preller, Ludwig: ''Römische Mythologie'', Berlin 1858.<br> |
Aktuelle Version vom 9. Oktober 2012, 23:53 Uhr
Die Quindecimviri (sacris faciundis) waren ein Priesterkollegium, deren Hauptaufgabe in der Interpretation der Sibyllinischen Büchern lag. Der Zusatz sacris faciundis (die die Gottesdienste durchführen) deutet zudem ihre Rolle im Bereich von Opfern spezieller Gottheiten an. Die Kurzform des Gremiums lautete XVviri. Die erste literarische Erwähnung stammt aus dem Jahr 449 v.Chr.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
König Tarquinius Priscus soll zwei vornehme Männer samt Dolmetscher bestimmt haben, die bei Bedarf die Sibyllinischen Bücher einsehen und die darin enthaltenen Anweisungen interpretieren konnten. In späterer Zeit walteten sie auf Beschluss des Senats ihres Amtes. Der Zugang zu den Büchern war ihnen vorbehalten.
Das Kollegium, dessen Einsetzung wohl vor 509 v. Chr. erfolgt ist, enthielt erst zwei duumviri (IIviri, Zweimännerkollegium) und seit dem Jahre 367 v. Chr. zehn (Xviri, Zehnmännerkollegium) sowie seit Sulla fünfzehn Mitglieder. Der Name des Kollegiums blieb von nun an gleich, obwohl sich meist mehr Personen im Kollegium befanden. Unter Caesar waren es 16 und aus dem Jahre 17 v.Chr. sind 21 bekannt.
Zu Anfang waren sie meistens Consulares oder Praetorii, selten und erst in späterer Zeit waren auch junge Männer teil des Collegiums. Den Vorstand des Collegiums bildeten, so lange es auch zehn Mitgliedern bestand, zwei magistri, von denen einer ein Plebeier, der andere ein Patrizier sein musste. Als das Collegium 15 Mitglieder zählte, hatte es fünf magistri, unter denen bei der Feier der Saecularspiele im Jahr 17 v. Chr. auch der Kaiser Augustus die erste Stelle einnahm, später erscheint der Kaiser als alleiniger Magister und lässt, wie er dies auch als Pontifex Maximus tat, die laufenden Geschäfte des Amtes durch einen Promagister verwalten. Spätestens Domitian reduzierte die Zahl der magister wieder auf einen und ernannte sich gleich selbst dazu. Trotzdem tauchen des Öfteren mehr (zwei bis fünf) als ein magister auf. Die Zahl schien nicht konstant gewesen zu sein.
Das Gremium ergänzt sich durch Koopation; sie blieben lebenslänglich im Amt, waren vom Kriegsdienst befreit und dauerten fort in der Republik als patrizischs Priestertum, bis im Jahr 367 v. Chr. durch ein Gesetz des Gaius Licinius dasselbe als erstes von allen Priestertümern den Plebeiern zugänglich wurde und zwar so, dass statt der Duumviri sacris faciundis die Decemviri bestehend aus fünf patrizischen und fünf plebeiischen gewählt wurden.
Als Abzeichen führen sie den Dreifuß und Delphin.
Aufgaben
Im Gegensatz zu den Pontifices, denen die Bewahrung des heimischen Rituals zusteht und zu den anderen Priestern, deren Tätigkeit sich nach altrömischer Weise vollzieht, sind die Quindecimviri mit der Überwachung aller fremden Kulte beauftragt, insbesondere mit der Auslegung der sibyllinischen Bücher und der Ausübung des Apollodienstes. Das Kollegium hatte die heiligen Bücher in Verwahrung und wachte streng darüber, dass keine Unbefugten Augen Einblick in sie erhielten.
Die Mitglieder selbst übten ihre Tätigkeit nur im Auftrage des Senates aus. Wenn der Befehl an sie erging, zogen sie in feierlicher Amtstracht aufs Kapitol, nahmen auf lorbeerbekränzten Sesseln Platz und walteten mit verhüllten Händen ihres Amtes und zwar so geheimnisvoll, dass nicht bekannt ist, ob sie an Hand der Prodigien nach dem passenden Orakel gesucht, ob sie es durch willkürliches Aufschlagen oder durch ein an bestimmte Regeln gebundenes Verfahren gefunden haben.
Im Auftrag des Senats erstellten sie ein schriftliches Gutachten. Das Ergebnis wird dem Senat von einem aus ihren Reihen ausgewählten Mitglied pro collegio (für das Collegium) vorgetragen. Nach seiner Rede lag es in der Hand der Senatoren, ob die Empfehlungen auch in die Tat umgesetzt wurden. Es ist jedoch bekannt, dass XVviri in Notlagen drastische Appelle an den Senat gerichtet haben.
Kulthandlungen
Die XVviri hatten sich vor allem um die fremden Gottheiten zu kümmern. Dabei hatte besonders Apollon als oberster Orakelgott eine wichtige Stellung für die XVviri. Daneben traten sie auch beim Dienst an der Magna Mater sowie der Ceres hervor. Für fremde Kulte waren die XVviri der alleinige Ansprechpartner in Rom. Dadurch wurden sie nach den regulären Pontifices (Priester) der Gottheiten und den Auguren zum drittwichtigsten Priesterkollegium. Sie legten für die fremden Kulte die Rituale fest, banden diese in den religiösen Kalender ein und benannten deren Priester.
Apollon
Die XVviri hatten sich vor allem um den Dienst für den Apollon zu kümmern, von welchem die XVviri auch sacerdotes Apollinis heißen und die Insignien ihres Amtes, den Dreifuss und den Delphin hernehmen. Dem Kult des Apollon waren zwei große Fest gewidmet, die Ludi Appollinaris und die Saecularfeier. Die ersten wurden in Folge der Weissagung des Marcius 212 v. Chr. nach erfolgter Inspektion der sibyllinischen Bücher auf Antrag des Decemvir und Praetor Publius Cornelius Rufus als ludi votivi gefeiert. Der Staat bewilligte die Kosten und die Opfertiere, der Praetor urabanus veranstaltete die Spiele, die Decemviri opferten im Graeco ritus und auch das Volk beteiligte sich durch einen Geldbetrag. Im folgenden Jahr wurde der Beschluss gefasst, sie jährlich abzuhalten und seit 208 v. Chr. am 13. Juli begangen, später aber so erweitert, dass sie im Beginne der Kaiserzeit acht Tage vom 6. bis 13. Juli erfolgten.
Magna Mater
Der zweite Kult, dem die XVviri nachweislich zugewiesen waren, war derjenige der Mater Magna (Kybele). Dieser Kult fand besonders seit der Religionskrise während des 2. Punischen Krieges (204 v.Chr.) ihr Interesse. Ob sie denselben von Anfang an übernahmen, ist allerdings zweifelhaft. In der Kaiserzeit fungieren sie nicht nur persönlich bei den Zeremonien der Göttermutter, sondern vollziehen auch die Bestätigung und Einkleidung der sacerdotes Matris Deum in ganz Italien, in Folge dessen die von ihnen ernannt und mit dem occabus und der corona ausgestatteten Priester der Mater magna sich sacerdotes quindecimvirales nannten. In gleicher Weise stehen unter ihnen die Collegia der dendrophori.
Ceres
Unter den XV steht ebenso der Kult der Ceres. Im Jahr 133 v. Chr. erhielten sie auf Grund eines sibyllinischen Orakels vom Senate den Auftrag der Ceres in Enna ein Opfer darzubringen und es existiert ein Beispiel dafür, dass auch die Priesterinnen der Ceres den Titel sacerdots quindecimvirales führten.
Andere
Es findet sich mehrfach erwähnt, dass die von den XVviri angeordneten persönlich vollzogenen Opferhandlungen sich nicht nur auf die von den sibyllinischen Büchern neu eingeführten Gottheiten, sondern namentlich auch auf die veiientische Iuno in Aventino, die Iuno Sospita in Lanuvium, die Feronia, die Aphrodite von Ardea, das Orakel der Caere, die Fortuna in Algido beziehen und dass die Decemviri oder Quindecimviri auch außerhalb Roms Opfer anordnen oder selbst darbringen sowie für die Unterhaltung der Heiligtümer Sorge tragen. Deshalb ist die Vermutung anzustellen, dass alle nicht ursprünglich in Rom üblichen oder dem Romanus ritus nahe verwandten Kulte als fremd betrachtet und dem Amte des XVviri übertragen wurden.
Eine Beteiligung oder Organisation durch das Collegium sind die Ludi Apollinares, die Saecularfeier, die Ludi Terentini sowie die Ludi Taurii nagewiesen.
Literatur:
Marquardt, Joachim: Römische Staatsverwaltung, Bd. 3, Leipzig 1878.
Wissowa, Georg: Religion und Kultus der Römer, München 1971.
Preller, Ludwig: Römische Mythologie, Berlin 1858.