Consecratio: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Consecratio war ein Rechtsakt, bei welchem ein [[Magistrat]], häufig zusammen mit [[Pontifices]], eine Sache als ''[[sacra|sacrum]]'' erklärte und damit dem weltlichen/menschlichen Bereich entzog und in die Welt der Götter erhob. Dabei konnte es sich sowohl um Materielles, wie Kultbilder, Altäre, Grundstücke oder Gebäude, aber auch um immaterielles, wie Personen oder Tage, handeln. Dieses Verfahren war notwendig, da nichts von sich aus einer autogenen Sakralität zu eigen war.
 
Die Consecratio war ein Rechtsakt, bei welchem ein [[Magistrat]], häufig zusammen mit [[Pontifices]], eine Sache als ''[[sacra|sacrum]]'' erklärte und damit dem weltlichen/menschlichen Bereich entzog und in die Welt der Götter erhob. Dabei konnte es sich sowohl um Materielles, wie Kultbilder, Altäre, Grundstücke oder Gebäude, aber auch um immaterielles, wie Personen oder Tage, handeln. Dieses Verfahren war notwendig, da nichts von sich aus einer autogenen Sakralität zu eigen war.
  
Die Dedicatio bezeichnete die Übereignung von Gegenständen und Immobilien (Grundstücke, Tempel, Altäre, Votivgaben) an eine Gottheit. Dies konnte offiziell geschehen, wodurch der Gegenstand zur ''res sacra publica'' wurde und damit der ''Ius divinum'', der Verfügungsgewalt der Götter über ihr Eigentum, unterlag, oder privat, wobei sie dann in juristischer Hinsicht weiterhin im Status des Profanen blieb.  
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Die Dedicatio bezeichnete die Übereignung von Gegenständen und Immobilien (Grundstücke, [[Tempel]], [[Altar|Altäre]], [[Votivgabe]]n) an eine Gottheit. Dies konnte offiziell geschehen, wodurch der Gegenstand zur ''res sacra publica'' wurde und damit der ''Ius divinum'', der Verfügungsgewalt der Götter über ihr Eigentum, unterlag, oder privat, wobei sie dann in juristischer Hinsicht weiterhin im Status des Profanen blieb.  
  
Seit der späten Republik wurden die Begriffe ''consecratio'' und ''dedicatio'' synonym verwendet. In der Kaiserzeit wurde die Consekratio bedeutender Tempel meist vom Kaiser durchgeführt, welcher auch als einziger dazu berechtigt war, öffentliche in geweihte Grundstücke (''loca sacra'') umzuwandeln.
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Seit der späten Republik wurden die Begriffe ''consecratio'' und ''dedicatio'' synonym verwendet. In der Kaiserzeit wurde die Consekratio bedeutender Tempel meist vom [[Kaiser]] durchgeführt, welcher auch als einziger dazu berechtigt war, öffentliche in geweihte Grundstücke (''loca sacra'') umzuwandeln.
  
Die ''consecratio bonorum'' war ein Teil eines Strafverfahrens oder der politischen ''coercitio'', bei dem  Grundstücke durch die Weihung zugunsten eines öffentlichen Tempels enteignet wurden. Dies wurde durch den Volkstribun durchgeführt.
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Die ''consecratio bonorum'' war ein Teil eines Strafverfahrens oder der politischen ''coercitio'', bei dem  Grundstücke durch die Weihung zugunsten eines öffentlichen Tempels enteignet wurden. Dies wurde durch den [[Volkstribun]] durchgeführt.
  
 
Die ''consecratio capitis'' war Teil einer Verwünschungs- oder Selbstverwünschungsformel, bei welcher man einen anderen oder sich selbst in die Verfügungsgewalt der Götter überschrieb.
 
Die ''consecratio capitis'' war Teil einer Verwünschungs- oder Selbstverwünschungsformel, bei welcher man einen anderen oder sich selbst in die Verfügungsgewalt der Götter überschrieb.

Aktuelle Version vom 24. November 2012, 06:14 Uhr

Auch dedicatio.

Die Consecratio war ein Rechtsakt, bei welchem ein Magistrat, häufig zusammen mit Pontifices, eine Sache als sacrum erklärte und damit dem weltlichen/menschlichen Bereich entzog und in die Welt der Götter erhob. Dabei konnte es sich sowohl um Materielles, wie Kultbilder, Altäre, Grundstücke oder Gebäude, aber auch um immaterielles, wie Personen oder Tage, handeln. Dieses Verfahren war notwendig, da nichts von sich aus einer autogenen Sakralität zu eigen war.

Die Dedicatio bezeichnete die Übereignung von Gegenständen und Immobilien (Grundstücke, Tempel, Altäre, Votivgaben) an eine Gottheit. Dies konnte offiziell geschehen, wodurch der Gegenstand zur res sacra publica wurde und damit der Ius divinum, der Verfügungsgewalt der Götter über ihr Eigentum, unterlag, oder privat, wobei sie dann in juristischer Hinsicht weiterhin im Status des Profanen blieb.

Seit der späten Republik wurden die Begriffe consecratio und dedicatio synonym verwendet. In der Kaiserzeit wurde die Consekratio bedeutender Tempel meist vom Kaiser durchgeführt, welcher auch als einziger dazu berechtigt war, öffentliche in geweihte Grundstücke (loca sacra) umzuwandeln.

Die consecratio bonorum war ein Teil eines Strafverfahrens oder der politischen coercitio, bei dem Grundstücke durch die Weihung zugunsten eines öffentlichen Tempels enteignet wurden. Dies wurde durch den Volkstribun durchgeführt.

Die consecratio capitis war Teil einer Verwünschungs- oder Selbstverwünschungsformel, bei welcher man einen anderen oder sich selbst in die Verfügungsgewalt der Götter überschrieb.

Im Rahmen der Divinisierung, also der Vergöttlichung, wurden auch verstorbene Kaiser der Consecratio unterzogen. Auf Antrag des nachfolgenden Kaisers musste dazu ein Senatsbeschluss gefasst werden, durch welchen der Verstorbene zum divus erklärt wurde. In späterer Zeit geschah diese Erhebung zusammen mit der Bestattung des Kaisers.


Quellen:
Christa Frateantonio, Consecratio, Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.III, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 1997
Christa Frateantonio, Dedicatio, Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.III, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 1997