Agnat: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K (Link angepasst) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
''agnati'' (dt. Agnaten) | ''agnati'' (dt. Agnaten) | ||
− | Agnaten sind alle Personen, die in demselben Hausverband stehen oder stünden, wenn ihr gemeinsamer Vater oder Vorfahr noch lebte. Die Verwandten von mütterlicher Seite her sind [[ | + | Agnaten sind alle Personen, die in demselben Hausverband stehen oder stünden, wenn ihr gemeinsamer Vater oder Vorfahr noch lebte. Die Verwandten von mütterlicher Seite her sind [[Kognat]]en. In historischer Zeit waren die Agnaten erbberechtigt, wenn kein Testament bestand, und ebenso zur [[Vormundschaft]] berufen. Schmälerung der Rechtsfähigkeit hob agnatische Beziehungen auf. Ein Agnat konnte Vermögenspfleger werden, siehe [[Lex Claudia]]. |
'''Literatur:'''<br> | '''Literatur:'''<br> |
Aktuelle Version vom 27. November 2013, 13:23 Uhr
agnati (dt. Agnaten)
Agnaten sind alle Personen, die in demselben Hausverband stehen oder stünden, wenn ihr gemeinsamer Vater oder Vorfahr noch lebte. Die Verwandten von mütterlicher Seite her sind Kognaten. In historischer Zeit waren die Agnaten erbberechtigt, wenn kein Testament bestand, und ebenso zur Vormundschaft berufen. Schmälerung der Rechtsfähigkeit hob agnatische Beziehungen auf. Ein Agnat konnte Vermögenspfleger werden, siehe Lex Claudia.
Literatur:
Liselot Huchthausen, Römisches Recht, Aufbau-Verlag Berlin und Weimar, Leipzig 1975, 4. Auflage 1991, S. 389 f.;
Quellen:
G. I 155 - 158, I 163 - 165, I 168, I 171, II 47, II 64, II 149a, III 10, III 21, III 46 - 47;