Comitia: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Literatur:''' [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/secondary/SMIGRA*/Comitia.html Schmitz: Art. ''Comitia'', in: Smith: ''A Dictionary of Greek and Roman Antiquities'', London, 1875]
 
 
[http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/secondary/SMIGRA*/Comitia.html LacusCurtius: Comitia]
 

Version vom 29. Oktober 2009, 19:19 Uhr

Die Comitia bezeichnen legale Versammlungen der römischen Bürger, die zu Wahlen oder zur Information des Volkes von dessen Würdenträgern (Magistrate, Pontifices) einberufen wurden. Da die Magistrate keine Möglichkeit besaßen, selbstständig Gesetze zu erlassen, mussten sie die Volksversammlung zur Ratifizierung ihrer Gesetzesvorschläge einberufen. Allerdings existierte die Volksversammlung bereits in der Königszeit.

Verschiedene Formen der Comitia

Comitia Calata

Diese Form der Volksversammlung, die ähnlich wie die Comitia Curiata aufgebaut war, existierte bereits zu Beginn der Stadt Rom. Sie wurden von den Pontifices zusammengerufen und fanden daher auf dem Capitol vor der Curia Calabra auf dem Capitol, in der das Collegium tagte. Anlass hierfür waren Bekanntgaben der Priesterschaft an das Volk: So etwa vor Einführung des festen Kalenders die Bestimmung der Nonen, die Einsetzung des Rex Sacrorum und der Flamines oder die Einsetzung eines Testaments, die ursprünglich nur Patres Familiares aufsetzen durften.

Sie hatten hierbei also keinerlei Wahlmöglichkeiten, sondern handelten lediglich als Zeugen der Handlung.

Comitia Curiata

Die Comitia Curiata, denen nur die Mitglieder der Curiae angehörten, wurde in der Königszeit vom König oder einem Stellvertreter auf dem Comitium einberufen. In der Republik konnten folglich nur die Imperiumsträger - also Consuln und Praetoren die Comitia Curiata einberufen, was mittels der Liktoren geschah.

Das Abstimmungsverfahren verlief folgendermaßen: Der Antrag des Magistraten konnte nur bewilligt oder abgelehnt werden. Hierzu stimmte jede der 30 Curiae unter sich ab. Die Entscheidung bildete dann die Stimme, die die Curia abgab (unabhängig von der Mitgliederzahl nur eine einzige). Schließlich wurden die Stimmen aller Curiae ausgezählt und das Ergebnis, das durch einfache Mehrheit zustande kam, vom Magistraten verkündet. Welche Curia ihre Stimme als erste abgab - und damit möglicherweise beeinflussend auf die anderen einwirkte - wurde durch das Los entschieden.

Die Möglichkeiten der Comitia waren jedoch stark eingeschränkt: Ein vorgelegter Antrag konnte nicht diskutiert, sondern nur angenommen oder abgelehnt werden. Neben Gesetzesvorlagen, die durch die Abstimmung Geltung für aller römischen Bürger erhielten, wurden hier ursprünglich Magistrate gewählt und Kriegserklärungen, sowie über die Todesstrafe römischer Bürger abgestimmt. Später wurden auch manche Priesterkollegien durch diese Versammlung gewählt und inauguriert - bis Domitian dieses Recht auf die Comitia Tributa umlegte.

Die Curiae setzten sich ursprünglich nur aus den Patriziern als einzige Vollbürger zusammen. Nur durch cooptatio (Wahl durch die Mitglieder) oder adlectio (Hinzufügen von Plebejern) konnte man in diese gelangen.

Als die Abstimmung über Gesetze auf die Centuriatskomitien übertragen wurde, konnten sich die Patrizier jedoch das Recht sichern, einen Beschluss dieser Komitien durch eine Ablehnung der Comitia Curiata nichtig zu machen. Ansonsten blieb ihnen jedoch nur eine formelle Bestätigung der Übertragung von imperium auf einen Magistraten, die später durch eine Bestätigung dreier Auguren umgangen wurde, die Verfolgung der Inauguration und Bestätigung von Adoptionen innerhalb der Comitia Calata.

Comitia Centuriata

Diese durch Servius Tullius eingesetzte Volksversammlung schloss die Plebejer ein und teilte die Bevölkerung in sechs Vermögensklassen. Jede classis bestand aus mehreren centuriae (insgesamt 193), von denen jede eine Stimme besaß (unabhängig von ihrer Mitgliederzahl). Sie bildete eine Art Heeresversammlung, bei der die Bürger auch in Waffen erschienen.

Alle Bürger wurden gemäß ihrem Steueraufkommen entweder in die Reiterklassen oder als Fußsoldaten eingeteilt, sodass die classes der vermögenderen Gruppen (Reiter) wesentlich kleiner waren als die der Fußsoldaten, was zu einem unterschiedlichen Wert der Stimme führte.

Die Abstimmungen funktionierten ähnlich wie die der Comitia Curiata und wurden abgebrochen, wenn die erforderliche Mehrheit der centuriae für die Annahme bzw. Ablehnung eines Antrages gefunden war. Aus diesem Grund kamen die ärmeren Klassen meist gar nicht zum Abstimmen - die Ritter und Senatoren konnten bereits die erforderliche Mehrheit bilden. Somit entschieden hier die Reichen.

Servius stattete die Zenturiatskomitien mit fast allen Rechten aus, die die Comitia Curiata vorher besessen hatte: Die Abstimmung über Gesetze, Wahl der Magistrate (Consuln, Praetoren und Censoren) und schließlich sogar die Entscheidung über Krieg und Frieden. Für Gesetzesabstimmungen oder Kriegserklärungen legte der einberufende Magistrat einen Senatsbeschluss vor, der angenommen oder abgelehnt werden konnte. Ebenso fungierte es als das höchste Gericht, ohne das kein Römer zum Tode verurteilt werden konnte.

Comitia Tributa

In den vermutlich ebenfalls von Servius Tullius eingerichteten Comitia Tributa stimmten die römischen Bürger anders als bei den Comitia Centuriata nach tribus (Stamm) ab. Diese topographische Einteilung, die ursprünglich wohl kaum Bedeutung besessen hatte, bekam im Laufe der Zeit eine politische Bedeutung, die in Konkurrenz zur Zenturiatsversammlung trat. Ein Großteil der heutigen Forschung geht davon aus, dass diese Versammlung bis zur Einrichtung des Zwölftafelgesetzes nur von den Plebejern gebildet wurde, obwohl die Versammlungen scheinbar gelegentlich von den Patriziern und ihren Klienten gestört wurden. In der ursprünglichen Form scheint die Tributkomitien nur für die Steuereintreibung, die Aufstellung des Heeres und Regelungen innerhalb einzelner Stämme zuständig gewesen zu sein. Mit der Zeit wurde diese Versammlung jedoch für zahlreiche "innere Angelegenheiten" zuständig, weshalb das Recht ihrer Einberufung neben den Volkstribunen auf die höheren Magistrate überging.

So wurden hier die Volks-Magistrate (Volkstribune, Aedilen), später auch die Quaestoren gewählt. Auch die Prorogatio (Verlängerung) des Imperiums für Promagistrate. Neben diesen wichtigen Wahlfunktionen wurden hier auch die Triumviri Capitales, Triumviri Monetales, Decemviri litibus judicandis, die Curatores Viarum, Tribuni Aerarii (Finanzverwalter), Magistri vicorum et pagorum (Bezirksvorsteher), Praefecti Annonae (Proviantmeister von Rom), Duumviri Navales (Flottenchef), Quinqueviri muris turribusque reficiendis (Stadtbefestigungsbeauftragte), Triumviri coloniae deducendae (für Koloniegründungen zuständig), Triumviri, Quatuorviri, etc. , Mensarii (Staatsbanker) und später die Zusammensetzung der Priesterkollegien bestimmt. Auch die Gesetzgebung ging mit der Lex Valeria, die die Beschlüsse der Tributarkomitien zu allgemeingültigen Gesetzen machte (vorher hatten diese Gesetze wohl nur unter den Plebejern gegolten), auf dieses Gremium über. Zusätzlich erhielten sie judikative Funktionen, nämlich die Ahndung von Vergehen gegen die Hoheit des Volkes (Amtsvergehen von Magistraten, Aufruhr, Wucher, Ehebruch, etc.), die sie allerdings nur mit Strafzahlungen sanktionieren durften.

Diese Versammlung konnte innerhalb Roms, aber auch auf dem Marsfeld oder an einem beliebigen Platz innerhalb des Amtsbereichs des Tribunus plebis abgehalten werden. Außerdem durften nur Beschlüsse mit Zustimmung der Volkstribune vorgelegt werden. Da sie ansonsten jedoch kaum formale Vorschriften hatte (so mussten keine Auspizien eingeholt werden), war diese Form der Volksversammlung für die Verabschiedung von Gesetzen beliebter als die kompizierteren Zenturiatskomitien.

Entwicklung in der Kaiserzeit

Nachdem Caesar bereits mit umfassenden Sondervollmachten ausgestattet worden war, die Hälfte der Magistrate (mit Ausnahme der Consuln) ernennen durfte und außenpolitische Entscheidungen allein gemeinsam mit dem Senat traf, verloren die Comitia bereits an Bedeutung. Zwar ratifizierten sie unter Augustus offiziell weiterhin alle Gesetze und wählten die Magistrate, jedoch hatten sie faktisch keine andere Möglichkeit, als die vom Kaiser vorgeschlagenen Kandidaten zu bestätigen. Dieser Bedeutungsverlust wurde unter Tiberius dahingehend verdeutlicht, dass die Magistratswahlen gänzlich auf den Senat übergingen und das Ergebnis den jeweiligen Comitia nur noch verkündet wurden. Obwohl Caligula die Verhältnisse unter Augustus wiederherstellte, ging auch die Legislative letztendlich auf den Senat über, sodass die Volksversammlungen nur noch zum Zwecke der Informationseinholung (nach den Wahlen etc.) zusammentraten und letztendlich verschwanden.


Literatur: Schmitz: Art. Comitia, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London, 1875