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− | Das ''templum'', das Tempelgrundstück, galt als bodenrechtliches Eigentum einer Gottheit. Das eigentliche Tempelgebäude, ''aedes'', diente der Gottheit als Wohnhaus und machte es für diese attraktiv. Im Inneren des Tempels, oft in einem an drei Seiten geschlossenen Statuenraum, der ''cella'', oder an der Rückwand des Gebäudes, befand sich meist ein [[Kultbild]] der verehrten Gottheit. Nach vorne hin öffneten sich viele Tempel über eine Treppe zum Vorplatz mit dem [[Altar|Opferaltar]], welcher zur rituellen Kommunikation mit der Gottheit im [[Opfer]] diente. Das Tempelgebäude selbst | + | Das ''templum'', das Tempelgrundstück, galt als bodenrechtliches Eigentum einer Gottheit. Das eigentliche Tempelgebäude, ''aedes'', diente der Gottheit als Wohnhaus und machte es für diese attraktiv. Im Inneren des Tempels, oft in einem an drei Seiten geschlossenen Statuenraum, der ''cella'', oder an der Rückwand des Gebäudes, befand sich meist ein [[Kultbild]] der verehrten Gottheit. Nach vorne hin öffneten sich viele Tempel über eine Treppe zum Vorplatz mit dem [[Altar|Opferaltar]], welcher zur rituellen Kommunikation mit der Gottheit im [[Opfer]] diente. Das Tempelgebäude selbst wurde meistens auf einem erhöhten Podium erbaut, in welchem sich Räume befinden konnten. Weitere Räume schlossen sich oft in Nebengebäuden auf dem Tempelareal an. Hier waren die Tempelküche, Verwaltungsräume und Stauraum für Opferzubehör (Liegen, Brennholz, Wasser, Kochgeschirr, etc.) untergebracht. |
Tempelgebäude und Kultbild waren nicht zwingend notwendig für Cultus und religiöse Praktik, dienten jedoch der emotionalen Nähe und Kontaktaufnahme mit den Göttern. Dem Kultbild wurden unblutige Opfer, gekochte Fleischteile und [[Votivgaben]] auf einem Tisch, der ''mensa'', angeboten, die Kommunikation mit dem durch das Kultbild repräsentierten Gott fand auf einer beinahe persönlichen Ebene statt. | Tempelgebäude und Kultbild waren nicht zwingend notwendig für Cultus und religiöse Praktik, dienten jedoch der emotionalen Nähe und Kontaktaufnahme mit den Göttern. Dem Kultbild wurden unblutige Opfer, gekochte Fleischteile und [[Votivgaben]] auf einem Tisch, der ''mensa'', angeboten, die Kommunikation mit dem durch das Kultbild repräsentierten Gott fand auf einer beinahe persönlichen Ebene statt. | ||
− | Vor der Errichtung eines Tempels musste der zu bebauende Platz von jeglichen | + | Vor der Errichtung eines Tempels musste der zu bebauende Platz in einer ''literatio'' von jeglichen Ansprüchen der Menschen oder eventuell dort lebenden Geistern gelöst werden. Dieses Ritual wurde durch einen [[Augur|Auguren]] vollzogen. Anschließend musste der zuständige Bauleiter ([[Magistrat]], [[Duumvir]], [[Sacerdotes|Sacerdos]], etc.) den Ort eindeutig als Tempelplatz deklarieren und ihn in das Eigentum des Gottes überführen, was ''[[consecratio]]'' genannt wurde. Durch einen [[Augur|Auguren]] erfolgte die sogenannte ''effatio'', die verbale Raumdefinition in aufwendiger, ritueller Form, bei welcher der genaue Grundriss und die Ausrichtung des Tempels festgelegt wurden. War das Gebäude fertig gestellt, so wurde auch dieses noch einmal durch eine Weihung in die Verfügungsgewalt des Gottes (''ius divinum'') übergeben. Die Stiftungstage vieler Tempel wurden als ''natalis templi'' (Tempelgeburtstag), offziell gefeiert. |
Da der Tempel als Repräsentation des jeweilgen Kultes galt, wurden die Tempel unerwünschter Kulte oft Zielscheiben für Angriffe gegen jene Kulte. | Da der Tempel als Repräsentation des jeweilgen Kultes galt, wurden die Tempel unerwünschter Kulte oft Zielscheiben für Angriffe gegen jene Kulte. |
Version vom 22. Februar 2010, 00:44 Uhr
Das wichtigste und repräsentativste Element der römischen religiösen Infrastruktur bildeten die Tempel der Götter.
Das templum, das Tempelgrundstück, galt als bodenrechtliches Eigentum einer Gottheit. Das eigentliche Tempelgebäude, aedes, diente der Gottheit als Wohnhaus und machte es für diese attraktiv. Im Inneren des Tempels, oft in einem an drei Seiten geschlossenen Statuenraum, der cella, oder an der Rückwand des Gebäudes, befand sich meist ein Kultbild der verehrten Gottheit. Nach vorne hin öffneten sich viele Tempel über eine Treppe zum Vorplatz mit dem Opferaltar, welcher zur rituellen Kommunikation mit der Gottheit im Opfer diente. Das Tempelgebäude selbst wurde meistens auf einem erhöhten Podium erbaut, in welchem sich Räume befinden konnten. Weitere Räume schlossen sich oft in Nebengebäuden auf dem Tempelareal an. Hier waren die Tempelküche, Verwaltungsräume und Stauraum für Opferzubehör (Liegen, Brennholz, Wasser, Kochgeschirr, etc.) untergebracht.
Tempelgebäude und Kultbild waren nicht zwingend notwendig für Cultus und religiöse Praktik, dienten jedoch der emotionalen Nähe und Kontaktaufnahme mit den Göttern. Dem Kultbild wurden unblutige Opfer, gekochte Fleischteile und Votivgaben auf einem Tisch, der mensa, angeboten, die Kommunikation mit dem durch das Kultbild repräsentierten Gott fand auf einer beinahe persönlichen Ebene statt.
Vor der Errichtung eines Tempels musste der zu bebauende Platz in einer literatio von jeglichen Ansprüchen der Menschen oder eventuell dort lebenden Geistern gelöst werden. Dieses Ritual wurde durch einen Auguren vollzogen. Anschließend musste der zuständige Bauleiter (Magistrat, Duumvir, Sacerdos, etc.) den Ort eindeutig als Tempelplatz deklarieren und ihn in das Eigentum des Gottes überführen, was consecratio genannt wurde. Durch einen Auguren erfolgte die sogenannte effatio, die verbale Raumdefinition in aufwendiger, ritueller Form, bei welcher der genaue Grundriss und die Ausrichtung des Tempels festgelegt wurden. War das Gebäude fertig gestellt, so wurde auch dieses noch einmal durch eine Weihung in die Verfügungsgewalt des Gottes (ius divinum) übergeben. Die Stiftungstage vieler Tempel wurden als natalis templi (Tempelgeburtstag), offziell gefeiert.
Da der Tempel als Repräsentation des jeweilgen Kultes galt, wurden die Tempel unerwünschter Kulte oft Zielscheiben für Angriffe gegen jene Kulte.
Quellen:
Jörg Rüpke: Religion, Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.X, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 2001;
Jörg Rüpke: Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001