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− | Die | + | Der Flamen Dialis war einer der drei ''[[Flamen|flamines maiores]]'' und einer der wichtigsten religiösen Funktionsträger des Imperiums. Er war für den Kult des [[Iuppiter]]s zuständig und barg dessen Kraft in sich. [[Plutarch]] beschreibt ihn als eine "lebendige und heilige Statue des Gottes". Die enorme Bedeutung des Flamen Dialis lag vermutlich weniger in seinen Taten, denn mehr in seinem Wesen als Mittler zwischen Göttern und Menschen. Er trennte sich nie von seiner religiösen Rolle, befand sich ständig in Amt und Würden und wurde als ''cotidie feriatus'' (jeden Tag feiernd) bezeichnet. |
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+ | Ob seiner hohen Würde verfügte er über die ''sella curulis'' (kurulischer Stuhl) und hatte Anrecht auf einen [[Liktor]]. Zudem war es ihm gestattet in der Stadt Rom mit einem Wagen zu fahren. Der Flamen Dialis musste aus einer [[Ehe#Confarreatio|confarreatischen]] Ehe abstammen, und selbst in Confarreatio leben. Seiner Frau fiel ebenfalls eine kultische Rolle zu, die der Flaminica Dialis. Sie nahm an seinem Amt teil und war ebenso wie er von zahlreichen Verboten betroffen. Die Ehe war unlösbar, starb die Ehefrau des Flamen Dialis, so musste dieser sein Amt niederlegen. Die Ehe des Flamen und der Flaminca Dialis bezog sich auf die Vorstellung der Ehe von Iuppiter und Iuno als prototypische Ehe. Während also der Flamen Dialis den Dienst für Iuppiter vollführte, war seine Gemalin mit dem Opferdienst der Iuno versehen. Beide sollten gewissermaßen als lebende Bilder der Gottheiten, denen sie dienten, vor dem Volke wandeln. | ||
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+ | Ursprünglich war das Amt des Flamen Dialis nicht mit anderen Ämtern zu verbinden und daher für die politische Elite des Reiches sehr unattraktiv. Es gab jedoch Einzelfälle, in denen ein Flamen Dialis beispielsweise gleichzeitig das Amt eines [[Aedil]] bekleidete. Dennoch blieb das Amt trotz seines hohen Ansehens aufgrund der zahlreichen Einschränkungen unbeliebt. | ||
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+ | Der Flamen Dialis war immer in eine ''toga praetexta'' gekleidet. Das weiße Wollgewand musste von seiner Frau persönlich gewoben und genäht sein. Auf seinem geschorenen Haupt trug er eine weiße, helmartige Mütze (''albus galerus''), welche aus dem Leder eines Opfertiers des Iuppiter gefertigt war. An der Spitze der Mütze war ein mit einem Wollfaden umwickeltes Holzstäbchen befestigt. Diese Priestertracht durfte der Flamen Dialis nichteinmal in seinem eigenen Haus ablegen, lediglich die Haube durfte er mit Erlaubnis des Pontifex Maximus abnehmen. | ||
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+ | Die Flaminca musste stets wie eine Neuvermählte oder Braut gekleidet sein., trug ein rot gefärbtes Wollkleid und dazu Sandalen aus der Haut eines Opfertieres. An ihrer Haube (''rica'') war ein Zweig eines ''arbor felix'' (Glücksbaum) angebunden, eines Baumes, welcher durch Blitzeinschlag oder unzeitgemäßes Blühen gekennzeichnet war. | ||
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+ | ==Aufgaben und Pflichten== | ||
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+ | Dem Flamen Dialis fielen täglich gottesdienstähnliche Aufgaben zu. Zudem opferte er an den Iden eines jeden Monats ein (weibliches) Schaf, während seine Frau, die Flaminica Dialis, an den Nonen dem Iuppiter einen Widder in der Regia opferte. Gemeinsam mit dem [[Pontifex Maximus]] zelebrierte der Flamen Dialis die Riten bei der Schließung von confarreatischen Ehen und fungierte dabei als Repräsentant des Eidgottes. | ||
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+ | Im Februar (vor den Nonen) gab der Flamen gemeinsam mit dem [[Rex Sacrorum]] die für die [[Lustratio]] notwendigen Reinigunsmittel (''februa'') heraus. Ebenso nahm er in diesem Monat an den [[Lupercalia]] teil, es ist jedoch nicht überliefert, in welcher Funktion. Als Repräsentant des Gottes Iuppiter war er ebenso bei den Weinfesten der [[Vinalia]] anwesend, sowohl den Vinalia Prioria am 23. April, als auch den Vinalia Rustica am 19. August. An einem beweglichen Feiertag danach eröffnete er die Weinlese. | ||
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+ | Gemeinsam mit den beiden weiteren ''flamines maiores'' vollzog der Flamen Dialis am 1. Oktober den Ritus der [[Fides|Fides publica populi Romani]]. Dieser Tag galt als Stiftungstag des Tempels der Fides auf dem Capitol, wo Staatsverträge aufbewahrt und Senatssitzungen abgehalten wurden. Der Flamen Dialis nahm dabei mit verdeckter rechter (Schwur-)Hand (''manu dextera velata'') das Opfer vor. | ||
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+ | ==Einschränkungen== | ||
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+ | Aus dem Anspruch heraus ''cotidie feriatus'' zu sein, waren dem Flamen Dialis zahlreiche Verbote und Einschränkungen auferlegt, welche ihn gegen rituelle Verunreinigung schützen sollten. | ||
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+ | Er musste viele Fastenzeiten einhalten und an Feiertagen war es ihm verboten, Menschen arbeiten zu sehen. Als Repräsentant des Iuppiter als Schwurgott Dius Fidus durfte der Flamen Dialis keinen Eid ablegen, da er sich nicht selbst durch eine Eidformel verfluchen konnte. Er durfte mit nichts Gebundenem in Berührung kommen, weder mit einem Knoten, noch einem Gefangenen. Ebenso durfte er mit nichts in Verbindung kommen, was einer Strafe verfallen war und keine Menschen in Ketten sehen. Blick- oder Berührungskontakt des Flamen Dialis mit einem Verurteilten führten dazu, dass der Verurteilte an diesm Tag als ''sacer'' (geweiht) galt. Dies bedeutet, dass die Strafe nicht mehr am gleichen Tag vollzogen werden durfte. | ||
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+ | Der Flamen Dialis durfte keinen Ring tragen, außer einem, welcher nicht geschlossen war, da der Ring als Zeichen des Bannes und des Todes galt. Den Kontakt mit dem Tod und Gräbern musste er ganz allgemein vermeiden, auch durfte er an keiner Leichenfeier teilnehmen. Er musste zudem alles meiden, was als lebens- oder kraftmindernd galt und mit dem Tod in Zusammenhang gesehen wurde. So durfte er nicht Ziege, Hund, Efeu, Bohnen, Mehl, Hefe, Seauerteig und rohes Fleisch sehen, berühren oder auch nur nennen. Ebenfalls durfte er kein Pferd besteigen und auf ihm reiten, wie er auch keine zum Kampf gerüstete Landmacht sehen durfte. | ||
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+ | Aus der Amtswohnung des Flamen Dialis, der ''flaminia domus'', durfte er kein Feuer heraustragen, außer dem heiligen Feuer für den Opferbrand. Ihm kam in dieser Hinsicht als Hüter des göttlichen Feuers eine ähnliche Rolle zu wie den [[Vestalin]]nen. Das Bett des Flamen galt als sakrale Kultstätte und musste ständig mit dem Boden in Berührung sein, da die Erde die Erneuerung der sakralen Kraft repräsentierte. Aus diesem Grund wurden die Beine der Bettlade mit Lehm bestrichen. Zusätzlich war es dem Flamen Dialis nicht gestattet, öfter als drei Nächte pro Jahr nicht in seinem Bett zu schlafen, weshalb es ihm unmöglich war, Rom längere Zeit zu verlassen. | ||
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+ | Das Haupt des Flamen musste kahl geschoren sein, diese Aufgabe durfte nur durch einen Freien übernommen werden. Seine Haare und Nägel galten durch göttliche Kraft als ''sacer'' und wurden unter einem Glücksbaum (''arbor felix'') vergraben. | ||
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+ | Die Flaminica trafen ebenfalls einige Verbote. An den Nonen durfte sie sich weder den Kopf reinigen, noch ihre Haare kämmen. Zudem ging sie mit ungekämmtem und ungeschmücktem Haar zu den [[Argei]]. Außerdem war es ihr verboten, eine Treppe von mehr als drei Stufen selbst hinaufzusteigen. | ||
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+ | '''Literatur:'''<br> | ||
+ | Francesca Prescendi, ''Flamines'' in ''Der neue Pauly, Enzyklopädie der Antike'', Bd. IV, Hrsg. Hubert Cancik und Helmuth Schneider, Weimar 1998<br> | ||
+ | A. und I. König: ''Der römische Festkalender der Republik'', Stuttgart 1991, S.111-115 |
Aktuelle Version vom 3. August 2013, 22:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Flamen Dialis war einer der drei flamines maiores und einer der wichtigsten religiösen Funktionsträger des Imperiums. Er war für den Kult des Iuppiters zuständig und barg dessen Kraft in sich. Plutarch beschreibt ihn als eine "lebendige und heilige Statue des Gottes". Die enorme Bedeutung des Flamen Dialis lag vermutlich weniger in seinen Taten, denn mehr in seinem Wesen als Mittler zwischen Göttern und Menschen. Er trennte sich nie von seiner religiösen Rolle, befand sich ständig in Amt und Würden und wurde als cotidie feriatus (jeden Tag feiernd) bezeichnet.
Ob seiner hohen Würde verfügte er über die sella curulis (kurulischer Stuhl) und hatte Anrecht auf einen Liktor. Zudem war es ihm gestattet in der Stadt Rom mit einem Wagen zu fahren. Der Flamen Dialis musste aus einer confarreatischen Ehe abstammen, und selbst in Confarreatio leben. Seiner Frau fiel ebenfalls eine kultische Rolle zu, die der Flaminica Dialis. Sie nahm an seinem Amt teil und war ebenso wie er von zahlreichen Verboten betroffen. Die Ehe war unlösbar, starb die Ehefrau des Flamen Dialis, so musste dieser sein Amt niederlegen. Die Ehe des Flamen und der Flaminca Dialis bezog sich auf die Vorstellung der Ehe von Iuppiter und Iuno als prototypische Ehe. Während also der Flamen Dialis den Dienst für Iuppiter vollführte, war seine Gemalin mit dem Opferdienst der Iuno versehen. Beide sollten gewissermaßen als lebende Bilder der Gottheiten, denen sie dienten, vor dem Volke wandeln.
Ursprünglich war das Amt des Flamen Dialis nicht mit anderen Ämtern zu verbinden und daher für die politische Elite des Reiches sehr unattraktiv. Es gab jedoch Einzelfälle, in denen ein Flamen Dialis beispielsweise gleichzeitig das Amt eines Aedil bekleidete. Dennoch blieb das Amt trotz seines hohen Ansehens aufgrund der zahlreichen Einschränkungen unbeliebt.
Erscheinung
Der Flamen Dialis war immer in eine toga praetexta gekleidet. Das weiße Wollgewand musste von seiner Frau persönlich gewoben und genäht sein. Auf seinem geschorenen Haupt trug er eine weiße, helmartige Mütze (albus galerus), welche aus dem Leder eines Opfertiers des Iuppiter gefertigt war. An der Spitze der Mütze war ein mit einem Wollfaden umwickeltes Holzstäbchen befestigt. Diese Priestertracht durfte der Flamen Dialis nichteinmal in seinem eigenen Haus ablegen, lediglich die Haube durfte er mit Erlaubnis des Pontifex Maximus abnehmen.
Die Flaminca musste stets wie eine Neuvermählte oder Braut gekleidet sein., trug ein rot gefärbtes Wollkleid und dazu Sandalen aus der Haut eines Opfertieres. An ihrer Haube (rica) war ein Zweig eines arbor felix (Glücksbaum) angebunden, eines Baumes, welcher durch Blitzeinschlag oder unzeitgemäßes Blühen gekennzeichnet war.
Aufgaben und Pflichten
Dem Flamen Dialis fielen täglich gottesdienstähnliche Aufgaben zu. Zudem opferte er an den Iden eines jeden Monats ein (weibliches) Schaf, während seine Frau, die Flaminica Dialis, an den Nonen dem Iuppiter einen Widder in der Regia opferte. Gemeinsam mit dem Pontifex Maximus zelebrierte der Flamen Dialis die Riten bei der Schließung von confarreatischen Ehen und fungierte dabei als Repräsentant des Eidgottes.
Im Februar (vor den Nonen) gab der Flamen gemeinsam mit dem Rex Sacrorum die für die Lustratio notwendigen Reinigunsmittel (februa) heraus. Ebenso nahm er in diesem Monat an den Lupercalia teil, es ist jedoch nicht überliefert, in welcher Funktion. Als Repräsentant des Gottes Iuppiter war er ebenso bei den Weinfesten der Vinalia anwesend, sowohl den Vinalia Prioria am 23. April, als auch den Vinalia Rustica am 19. August. An einem beweglichen Feiertag danach eröffnete er die Weinlese.
Gemeinsam mit den beiden weiteren flamines maiores vollzog der Flamen Dialis am 1. Oktober den Ritus der Fides publica populi Romani. Dieser Tag galt als Stiftungstag des Tempels der Fides auf dem Capitol, wo Staatsverträge aufbewahrt und Senatssitzungen abgehalten wurden. Der Flamen Dialis nahm dabei mit verdeckter rechter (Schwur-)Hand (manu dextera velata) das Opfer vor.
Einschränkungen
Aus dem Anspruch heraus cotidie feriatus zu sein, waren dem Flamen Dialis zahlreiche Verbote und Einschränkungen auferlegt, welche ihn gegen rituelle Verunreinigung schützen sollten.
Er musste viele Fastenzeiten einhalten und an Feiertagen war es ihm verboten, Menschen arbeiten zu sehen. Als Repräsentant des Iuppiter als Schwurgott Dius Fidus durfte der Flamen Dialis keinen Eid ablegen, da er sich nicht selbst durch eine Eidformel verfluchen konnte. Er durfte mit nichts Gebundenem in Berührung kommen, weder mit einem Knoten, noch einem Gefangenen. Ebenso durfte er mit nichts in Verbindung kommen, was einer Strafe verfallen war und keine Menschen in Ketten sehen. Blick- oder Berührungskontakt des Flamen Dialis mit einem Verurteilten führten dazu, dass der Verurteilte an diesm Tag als sacer (geweiht) galt. Dies bedeutet, dass die Strafe nicht mehr am gleichen Tag vollzogen werden durfte.
Der Flamen Dialis durfte keinen Ring tragen, außer einem, welcher nicht geschlossen war, da der Ring als Zeichen des Bannes und des Todes galt. Den Kontakt mit dem Tod und Gräbern musste er ganz allgemein vermeiden, auch durfte er an keiner Leichenfeier teilnehmen. Er musste zudem alles meiden, was als lebens- oder kraftmindernd galt und mit dem Tod in Zusammenhang gesehen wurde. So durfte er nicht Ziege, Hund, Efeu, Bohnen, Mehl, Hefe, Seauerteig und rohes Fleisch sehen, berühren oder auch nur nennen. Ebenfalls durfte er kein Pferd besteigen und auf ihm reiten, wie er auch keine zum Kampf gerüstete Landmacht sehen durfte.
Aus der Amtswohnung des Flamen Dialis, der flaminia domus, durfte er kein Feuer heraustragen, außer dem heiligen Feuer für den Opferbrand. Ihm kam in dieser Hinsicht als Hüter des göttlichen Feuers eine ähnliche Rolle zu wie den Vestalinnen. Das Bett des Flamen galt als sakrale Kultstätte und musste ständig mit dem Boden in Berührung sein, da die Erde die Erneuerung der sakralen Kraft repräsentierte. Aus diesem Grund wurden die Beine der Bettlade mit Lehm bestrichen. Zusätzlich war es dem Flamen Dialis nicht gestattet, öfter als drei Nächte pro Jahr nicht in seinem Bett zu schlafen, weshalb es ihm unmöglich war, Rom längere Zeit zu verlassen.
Das Haupt des Flamen musste kahl geschoren sein, diese Aufgabe durfte nur durch einen Freien übernommen werden. Seine Haare und Nägel galten durch göttliche Kraft als sacer und wurden unter einem Glücksbaum (arbor felix) vergraben.
Die Flaminica trafen ebenfalls einige Verbote. An den Nonen durfte sie sich weder den Kopf reinigen, noch ihre Haare kämmen. Zudem ging sie mit ungekämmtem und ungeschmücktem Haar zu den Argei. Außerdem war es ihr verboten, eine Treppe von mehr als drei Stufen selbst hinaufzusteigen.
Literatur:
Francesca Prescendi, Flamines in Der neue Pauly, Enzyklopädie der Antike, Bd. IV, Hrsg. Hubert Cancik und Helmuth Schneider, Weimar 1998
A. und I. König: Der römische Festkalender der Republik, Stuttgart 1991, S.111-115