Tribunus militum: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen: | In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen: |
Aktuelle Version vom 1. November 2008, 18:42 Uhr
Als Tribunus militum (auch Tribunus militaris; dt. "Militärtribun") wurden in der Republik pro Legion sechs Offiziere bestellt, von denen jeder je zwei Monate im Jahr das Kommando inne hatte. Zunächst wurden die Tribune von den Consuln bestimmt, später dann immer häufiger vom Volk gewählt. Voraussetzung für die Ernennung waren fünf Jahre Erfahrung im Militär und ein gewisses Vermögen. Als ziviles Gegenstück zum Militärtribun gilt der Tribunus plebis (Volkstribun), der rein politische Funktionen hatte.
In der Kaiserzeit gab es zwei Arten von Militärtribunen:
- Pro Legion einen Tribunus laticlavius aus dem Ordo Senatorius, der formal der Stellvertreter des Legatus legionis war und als junger Offizier seinen Militärdienst als Vorbereitung auf seine weitere politische Karriere ableistete.
- Pro Legion fünf Posten als Tribunus angusticlavius für junge Berufsoffiziere aus dem Ordo Equester, für die der Dienst in der Legion ein wichtiger Schritt ihrer Offizierskarriere war.
Literatur: Wikipedia