Gesellschaftliche Stellung der Frau: Unterschied zwischen den Versionen

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Das römische Ideal der Frau war die ''matrona'', eine verheiratete, züchtige und bescheidene Frau, die sich ganz in den Dienst des Mannes und der Familie stellt und ihren Wirkungskreis ausschließlich in der Organisation des heimischen Haushalts sieht.
 
Das römische Ideal der Frau war die ''matrona'', eine verheiratete, züchtige und bescheidene Frau, die sich ganz in den Dienst des Mannes und der Familie stellt und ihren Wirkungskreis ausschließlich in der Organisation des heimischen Haushalts sieht.
  
Frauen hatten in der antiken römischen Gesellschaft eine vergleichsweise schwache rechtliche Stellung, die weit von heutigen Vorstellungen über Emanzipation und Gleichberechtigung entfernt war. Sie standen zeitlebens unter der [[Tutela Mulierum|Vormundschaft]] ihrer Väter, Ehemänner oder Erben ihrer verblichenen Gatten. Sie selbst konnten aber noch nicht einmal Vormund ihrer eigenen Kinder sein. Lebte kein männlicher Vormund mehr, wurde ein staatlicher Magistrat dazu bestellt. Ihren Vormund konnte die Frau aber verklagen, wenn sie der Meinung war, dass er ihr z.B. den Kauf von etwas unbegründet verbot. Wenn die Gesetzeslage ihr Recht gab, musste der Vormund nachgeben und wenn sie wollte, konnte sie sogar auf die Bestimmung eines neuen Vormundes durch das Gericht bestehen.
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Frauen hatten in der antiken römischen Gesellschaft eine vergleichsweise schwache rechtliche Stellung, die weit von heutigen Vorstellungen über Emanzipation und Gleichberechtigung entfernt war. Sie standen zeitlebens unter der [[Vormundschaft]] ihrer Väter, Ehemänner oder Erben ihrer verblichenen Gatten. Sie selbst konnten aber noch nicht einmal Vormund ihrer eigenen Kinder sein. Lebte kein männlicher Vormund mehr, wurde ein staatlicher Magistrat dazu bestellt. Ihren Vormund konnte die Frau aber verklagen, wenn sie der Meinung war, dass er ihr z.B. den Kauf von etwas unbegründet verbot. Wenn die Gesetzeslage ihr Recht gab, musste der Vormund nachgeben und wenn sie wollte, konnte sie sogar auf die Bestimmung eines neuen Vormundes durch das Gericht bestehen.
  
 
Tatsächlich aber hatten Frauen im 2. Jh. n. Chr. eine solche Unabhängigkeit und Freiheit, wie danach nur noch ab den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts.
 
Tatsächlich aber hatten Frauen im 2. Jh. n. Chr. eine solche Unabhängigkeit und Freiheit, wie danach nur noch ab den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts.

Aktuelle Version vom 31. Januar 2016, 10:23 Uhr

Das römische Ideal der Frau war die matrona, eine verheiratete, züchtige und bescheidene Frau, die sich ganz in den Dienst des Mannes und der Familie stellt und ihren Wirkungskreis ausschließlich in der Organisation des heimischen Haushalts sieht.

Frauen hatten in der antiken römischen Gesellschaft eine vergleichsweise schwache rechtliche Stellung, die weit von heutigen Vorstellungen über Emanzipation und Gleichberechtigung entfernt war. Sie standen zeitlebens unter der Vormundschaft ihrer Väter, Ehemänner oder Erben ihrer verblichenen Gatten. Sie selbst konnten aber noch nicht einmal Vormund ihrer eigenen Kinder sein. Lebte kein männlicher Vormund mehr, wurde ein staatlicher Magistrat dazu bestellt. Ihren Vormund konnte die Frau aber verklagen, wenn sie der Meinung war, dass er ihr z.B. den Kauf von etwas unbegründet verbot. Wenn die Gesetzeslage ihr Recht gab, musste der Vormund nachgeben und wenn sie wollte, konnte sie sogar auf die Bestimmung eines neuen Vormundes durch das Gericht bestehen.

Tatsächlich aber hatten Frauen im 2. Jh. n. Chr. eine solche Unabhängigkeit und Freiheit, wie danach nur noch ab den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts. Ursprünglich hatten Frauen zwar das Recht, Erbinnen von Besitz und Geld zu werden, doch in der Praxis war das Erbe nur den Männern zugefallen (Vätern, Brüdern, Ehemännern). Aber in den römischen Bürgerkriegen des 1. Jh. v. Chr. war ein großer Teil der männlichen Oberschicht ums Leben gekommen. Um nun zu verhindern, dass diese Besitztümer wenigen skrupellosen Männern zufielen, wurde den Frauen vom Senat offiziell das Erbrecht eingeräumt. Weil die Frau nun durch diese Gesetzesänderung dem Mann ebenbürtig war, wandelte sich dadurch auch das Verhältnis zwischen den Eheleuten. Jetzt unterstand die Frau nur noch der (finanziellen) Gewalt des Vaters, nicht mehr der des Ehemanns. Beim Tod des Vaters und wenn kein männlicher Erbe existierte, fielen Land und Vermögen der Frau zu, wodurch sie wirtschaftlich mächtig und autonom wurde.

Durch diese ökonomische Selbstständigkeit der Frauen wurde es für sie auch leichter, sich scheiden zu lassen. Dafür mussten Frau oder Mann nur im Beisein von Zeugen aussagen, dass sie nicht mehr verheiratet sein wollten. Durch die neue Gesetzeslage im Erbrecht konnte sich eine Frau nun von ihrem Mann trennen, ohne ihre finanzielle Autonomie zu verlieren, falls sie Besitz hatte. In der Folge vertauschten sich sogar die Rollen: Männer, die eine Frau nur geheiratet hatten, weil sie Geld hatte, konnten bei einer Scheidung alles verlieren. Z.B. hatte Cicero nach seiner Scheidung von Terentia neu heiraten müssen, um seiner Ex-Frau die Mitgift von 100.000 Denaren zurückzahlen zu können. Insgesamt war die Scheidungsrate im antiken Rom sehr hoch. Allerdings muss man betonen, dass die neuen Erbschaftsgesetze vorwiegend die Elite der römischen Gesellschaft betrafen, nicht so sehr die ärmeren Teile der Bevölkerung.

Zwischen der Mitte des 1. Jh. v. Chr. und dem 3. Jh. n. Chr. gab es noch weitere Veränderungen in der Beziehung zwischen Mann und Frau. Ursprünglich war man sich schon im Kindesalter von den Eltern versprochen worden, später heiratete man nur noch wegen des gegenseitigen Gefühls füreinander. Viele lebten auch zusammen, ohne verheiratet zu sein. Je nach gesellschaftlichem Stand und der Menge des Geldes, das im Spiel war, variierten die Formen des Zusammenlebens sehr – von der „wilden“ Ehe bis zur offiziell geschlossenen (soweit eine antike Ehe, die ja nicht staatlich, sondern privat geschlossenen wurde, offiziell war). Während Kaiser Augustus gingen sogar die Geburten stark zurück, deshalb erließ er die neuen Augusteischen Ehegesetze, die daran aber langfristig auch nichts änderten. Es gab aber auch Frauen, die bewusst auf die Ehe verzichteten und stattdessen die uneheliche Lebensgefährtin eines (häufig verheirateten) angesehenen Bürgers wurden. Diese als Hetären bezeichneten Frauen waren keineswegs Prostituierte mit wechselnden Freiern, sondern sozial durchaus anerkannt.

Als Begleiterscheinung der wirtschaftlichen Befreiung kam es auch zur sexuellen Emanzipation der Frau. Das Sex-Leben von Frauen und Männern wurde Stück für Stück freier und offener. Nun durften auch Frauen Männer verführen. Genauso hielten sich Frauen männliche und weibliche Sklaven als Sexspielzeuge. Und sie engagierten Prostituierte, wobei die männlichen im Unterschied zu den weiblichen fast immer jung und sehr teuer waren. Die weiblichen waren meistens in allen Altersklassen vertreten und boten sich zum großen Teil zu Spottpreisen an.

Was das eheliche Zusammenleben anbelangt, es sprachen nicht nur Sklaven ihre Herrin als „domina“ an, sondern auch Ehemänner verwendeten diese Anrede, die den gegenseitigen Respekt der Eheleute untereinander ausdrückte. Weiter fällt auf, dass in den Quellen Belege für Gewalt des Ehemanns gegenüber seiner Frau völlig fehlen. Dagegen wird das erzieherische Züchtigen der leiblichen Kinder thematisiert, genauso wie bestrafende Gewalt gegenüber Sklaven. Von Cato dem Älteren ist z.B. die Meinung überliefert, dass nur Dummköpfe ihre Frauen schlagen.

Frauen besaßen zwar keine direkten politischen Handlungsmöglichkeiten, aber sie konnten dennoch sehr einflussreich sein, über ihr Vermögen (wie oben beschrieben) und über die Männer, mit denen sie verbunden waren. Außerdem war eine unverheiratete (manchmal auch "noch" verheiratete) Frau ein gewichtiger Pfand im politischen Spiel. Mit Ehen konnten politische Bündnisse besiegelt werden und mit einer Scheidung oder dem Tod einer Ehefrau auch ebenso wieder zerbrechen. Das alles galt natürlich nur für Frauen der besseren Gesellschaft. Die Töchter von Tagelöhnern oder einfachen Handwerkern wurden sehr viel weniger nach ihrer Herkunft, als nach ihrer Arbeitskraft beurteilt und nach ihrem Geschick für häusliche Tätigkeiten.

Auch konnten Frauen Priesterinnen werden und dadurch eine hohe soziale Anerkennung erlangen. Manche Priesterämter waren sogar nur Frauen vorbehalten (genauso wie es Kulte nur für Männer gab), zum Beispiel der kultische Dienst für Vesta, der Göttin des Herdes und des heiligen Herdfeuers. Dieses wurde in ihrem Tempel auf dem Forum Romanum in Rom von den Vestalinnen gehütet.



Literatur:

Angela, Alberto: Ein Tag im Alten Rom. Alltägliche, geheimnisvolle und verblüffende Tatsachen. München 2011.

Günther, Rigobert: Römische Kaiserinnen. 2003.

Saller, Richard P.: Symbols of gender and status hierarchies in the Roman household. In: Joshel, Sandra R. (Hg.): Women and slaves in Greco-Roman Culture. London u.a. 1998.

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