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− | Das Amt des Aedilen wurde 494 v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des [[Volkstribunen]] geschaffen und ein Jahr später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur den Plebejern zugänglich. Die beiden aediles plebeii wurden vom concilium plebis, der Volksversammlung, für ein Jahr gewählt und saßen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der | + | [[Kategorie:Politik]] |
+ | Das Amt des Aedilen wurde 494 v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des [[Volkstribun|Volkstribunen]] geschaffen und ein Jahr später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur den Plebejern zugänglich. Die beiden ''aediles plebeii'' wurden vom ''concilium plebis'', der Volksversammlung, für ein Jahr gewählt und saßen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei ihrer Arbeit. Aus diesem Grund genossen sie ebenfalls Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertrug. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit war die Verwaltung und Aufsicht über die plebejischen Tempel (samt deren Kassen) und Spiele. | ||
− | Mit der Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich und die Patrizier erhielten mit den aediles curules ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den Tributarkomitien für ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die Auspizien überwachen. Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein Viermannkollegium bildeten. | + | Mit der Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich und die [[Patrizier]] erhielten mit den ''aediles curules'' ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den Tributarkomitien für ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die [[Auspizien]] überwachen. Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein Viermannkollegium bildeten. |
− | Die Aedilen besassen nun die potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das imperium (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche. Die cura urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die cura annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit der cura ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele. | + | Die Aedilen besassen nun die ''potestas'' (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das ''imperium'' (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche. Die ''cura urbis'' mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die ''cura annonae'', der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit der ''cura ludorum'' noch die Organisation der öffentlichen Spiele. |
− | Im Sinne des antiken Amtsverständnis übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden aediles plebeii war nur Plebejern zugänglich. Für die aediles curules musste man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen. | + | Im Sinne des antiken Amtsverständnis übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden ''aediles plebeii'' war nur Plebejern zugänglich. Für die ''aediles curules'' musste man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen. |
Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Dies war auch der Grund, warum in der Kaiserzeit mehr und mehr Aufgaben der Aedilen vom Kaiser übernommen wurde. Dazu wurden eigene Beamte ernannt. So für die Organisation der Spiele oder die Getreideverteilung. | Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Dies war auch der Grund, warum in der Kaiserzeit mehr und mehr Aufgaben der Aedilen vom Kaiser übernommen wurde. Dazu wurden eigene Beamte ernannt. So für die Organisation der Spiele oder die Getreideverteilung. |
Version vom 4. Februar 2006, 15:21 Uhr
Das Amt des Aedilen wurde 494 v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des Volkstribunen geschaffen und ein Jahr später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur den Plebejern zugänglich. Die beiden aediles plebeii wurden vom concilium plebis, der Volksversammlung, für ein Jahr gewählt und saßen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei ihrer Arbeit. Aus diesem Grund genossen sie ebenfalls Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertrug. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit war die Verwaltung und Aufsicht über die plebejischen Tempel (samt deren Kassen) und Spiele.
Mit der Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich und die Patrizier erhielten mit den aediles curules ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den Tributarkomitien für ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die Auspizien überwachen. Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein Viermannkollegium bildeten.
Die Aedilen besassen nun die potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das imperium (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche. Die cura urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die cura annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit der cura ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
Im Sinne des antiken Amtsverständnis übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden aediles plebeii war nur Plebejern zugänglich. Für die aediles curules musste man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen.
Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Dies war auch der Grund, warum in der Kaiserzeit mehr und mehr Aufgaben der Aedilen vom Kaiser übernommen wurde. Dazu wurden eigene Beamte ernannt. So für die Organisation der Spiele oder die Getreideverteilung.