Schankwirt: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Wirte stammten meist wie ihre Gäste aus der Unterschicht und sie standen in einem äußerst schlechten Ruf. So traute man ihnen Diebstahl und Mord zu und bezichtigte sie der Weinpanscherei. So bedeutete das Wort ''caupo'' ab dem 3. Jahrhundert "Weinpanscher". | Die Wirte stammten meist wie ihre Gäste aus der Unterschicht und sie standen in einem äußerst schlechten Ruf. So traute man ihnen Diebstahl und Mord zu und bezichtigte sie der Weinpanscherei. So bedeutete das Wort ''caupo'' ab dem 3. Jahrhundert "Weinpanscher". | ||
− | Da Wirte sich häufig auch als Hehler innerhalb von Diebesbanden beteiligten, wurden sie bei den | + | Da Wirte sich häufig auch als Hehler innerhalb von Diebesbanden beteiligten, wurden sie bei den ''[[Beneficiarius|beneficiarii]]'' neben Dieben, Würfelspielern und Hehlern geführt. |
− | Schankmädchen waren sozial | + | Schankmädchen waren sozial [[Prostituierte]]n gleichgestellt. So wurden sie bei Übernachtungen häufig vom Wirt mitvermietet. Ein Verhältnis mit einem Schankmädchen galt in Rom nicht als [[Ehe]]bruch |
− | + | '''Literatur:''' Hans Dieter Stöver/Michael Gechter, ''Report aus der Römerzeit - Vom Leben im römischen Germanien'', 1996 | |
− | Hans Dieter Stöver/Michael Gechter, ''Report aus der Römerzeit - Vom Leben im römischen Germanien'', 1996 |
Aktuelle Version vom 4. März 2010, 21:26 Uhr
Der Wirt, in einer Kneipe caupo oder caupa, in besseren Lokalen hospitus oder hospita genannt, war der Betreiber einer taberna.
Die Wirte stammten meist wie ihre Gäste aus der Unterschicht und sie standen in einem äußerst schlechten Ruf. So traute man ihnen Diebstahl und Mord zu und bezichtigte sie der Weinpanscherei. So bedeutete das Wort caupo ab dem 3. Jahrhundert "Weinpanscher".
Da Wirte sich häufig auch als Hehler innerhalb von Diebesbanden beteiligten, wurden sie bei den beneficiarii neben Dieben, Würfelspielern und Hehlern geführt.
Schankmädchen waren sozial Prostituierten gleichgestellt. So wurden sie bei Übernachtungen häufig vom Wirt mitvermietet. Ein Verhältnis mit einem Schankmädchen galt in Rom nicht als Ehebruch
Literatur: Hans Dieter Stöver/Michael Gechter, Report aus der Römerzeit - Vom Leben im römischen Germanien, 1996