Tribunus Laticlavius: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Kategorie:Exercitus Romanus]]
 
[[Kategorie:Exercitus Romanus]]
Zum Stab jeder römischen [[Legion]] gehörte in der [[Kaiserzeit]] ein ''tribunus laticlavius'' aus dem ''[[Ordo Senatorius]]''. Als Teil einer politischen Karriere im ''[[Cursus Honorum]]'' war es für junge Männer im Alter von 20-25 Jahren obligatorisch, mindestens ein Jahr Militärdienst im Stab einer Legion abzuleisten. In dieser Zeit konnte er vom ihm vorgesetzten ''[[legatus legionis]]'' eingearbeitet und auf seine Tauglichkeit als Offizier getestet werden. Ungeeignete Kandidaten verabschiedeten sich nach diesem Jahr von der Armee und setzten ihre politische Karriere fort. Zeigte der Tribun dagegen Begabung und Interesse, behielt man ihn länger bei der Armee und bildete ihn systematisch aus. Die Fortschritte wurden dem Kaiser in Rom gemeldet, der dem jungen Mann dann Erleichterungen im ''cursus honorum'' verschaffte, so dass dieser im Alter von 25-30 Jahren zum [[Senator]] und zum ''legatus legionis'' berufen werden konnte.
+
Zum Stab jeder römischen [[Legion]] gehörte in der späten Republik und der [[Kaiserzeit]] ein ''tribunus laticlavius'' aus dem ''[[Ordo Senatorius]]''. Als Teil einer politischen Karriere im ''[[Cursus Honorum]]'' war es für junge Männer im Alter von 20-25 Jahren obligatorisch, mindestens ein Jahr Militärdienst im Stab einer Legion abzuleisten. In dieser Zeit konnte er vom ihm vorgesetzten ''[[legatus legionis]]'' eingearbeitet und auf seine Tauglichkeit als Offizier getestet werden. Ungeeignete Kandidaten verabschiedeten sich nach diesem Jahr von der Armee und setzten ihre politische Karriere fort. Zeigte der Tribun dagegen Begabung und Interesse, behielt man ihn länger bei der Armee und bildete ihn systematisch aus. Die Fortschritte wurden dem Kaiser in Rom gemeldet, der dem jungen Mann dann Erleichterungen im ''cursus honorum'' verschaffte, so dass dieser im Alter von 25-30 Jahren zum [[Senator]] und zum ''legatus legionis'' berufen werden konnte.
  
 
Stand für einen fähigen Tribunen kein Legionskommando als Aufstiegsmöglichkeit zur Verfügung, dann konnten ihnen in Ausnahmefällen auch zeitweise das Kommando über eine ''[[ala]]'' übertragen werden.
 
Stand für einen fähigen Tribunen kein Legionskommando als Aufstiegsmöglichkeit zur Verfügung, dann konnten ihnen in Ausnahmefällen auch zeitweise das Kommando über eine ''[[ala]]'' übertragen werden.
  
 
'''Literatur:''' M. Junkelmann, ''Die Legionen des Augustus'', 9. erweiterte Auflage, Mainz, 2003
 
'''Literatur:''' M. Junkelmann, ''Die Legionen des Augustus'', 9. erweiterte Auflage, Mainz, 2003

Version vom 16. August 2012, 15:23 Uhr

Zum Stab jeder römischen Legion gehörte in der späten Republik und der Kaiserzeit ein tribunus laticlavius aus dem Ordo Senatorius. Als Teil einer politischen Karriere im Cursus Honorum war es für junge Männer im Alter von 20-25 Jahren obligatorisch, mindestens ein Jahr Militärdienst im Stab einer Legion abzuleisten. In dieser Zeit konnte er vom ihm vorgesetzten legatus legionis eingearbeitet und auf seine Tauglichkeit als Offizier getestet werden. Ungeeignete Kandidaten verabschiedeten sich nach diesem Jahr von der Armee und setzten ihre politische Karriere fort. Zeigte der Tribun dagegen Begabung und Interesse, behielt man ihn länger bei der Armee und bildete ihn systematisch aus. Die Fortschritte wurden dem Kaiser in Rom gemeldet, der dem jungen Mann dann Erleichterungen im cursus honorum verschaffte, so dass dieser im Alter von 25-30 Jahren zum Senator und zum legatus legionis berufen werden konnte.

Stand für einen fähigen Tribunen kein Legionskommando als Aufstiegsmöglichkeit zur Verfügung, dann konnten ihnen in Ausnahmefällen auch zeitweise das Kommando über eine ala übertragen werden.

Literatur: M. Junkelmann, Die Legionen des Augustus, 9. erweiterte Auflage, Mainz, 2003