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Aktuelle Version vom 19. Juli 2009, 14:38 Uhr
Die römische Gesellschaft kannte eine ausgeprägtes System aus Ständen und Klassen (ordines), das insbesondere in der frühen Republik sehr starr war, im späteren Verlauf jedoch eine sehr differenzierte, gesetzlich geregelte Durchlässigkeit entwickelte. In den ersten Jahrhunderten der römischen Geschichte wurde beispielsweise streng auf die Unterscheidung zwischen dem einfachen Volk (plebs) und dem Patrizierstand geachtet und Ehen zwischen Mitgliedern dieser Stände waren gesetzlich untersagt. Auch mit der Aufhebung dieser Regelung im Zuge der Ständekämpfe der Republik blieb das hohe Standesbewusstsein der Patrizier bis in die Kaiserzeit erhalten.
Ähnliches galt für die Trennung zwischen römischen Bürgern, Sklaven und peregrini. Durch das stetige Wachstum des römischen Einflussbereiches stellt sich insbesondere die Frage der Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf Personen, die nicht in Rom lebten. Dadurch, dass peregrini im römischen Militär dienen konnten, bildeten sich spätestens in der Kaiserzeit zahlreiche Regularien aus, wie das Bürgerrecht erworben werden konnte und welche Auswirkungen dies auf Ehen, Erbschaften und den allgemeinen Rechtsverkehr hatte. Teilweise unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen existierten jedoch zahlreiche gesellschaftliche und moralische Normen, die das Zusammenleben bestimmten.
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