Namensgebung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zeitpunkt und Regeln der Namensgebung bei Römern
- 2 Namensgebung bei Ehen und deren Kinder
- 3 Namensänderungen bei Adoptionen
- 4 Namensgebung bei Ehen von Adoptierten und deren Kinder
- 5 Namensgebung bei Peregrini
- 6 Namensänderung bei Adoption eines Peregrinus in eine römische Gens
- 7 Namensänderung bei normaler Einbürgerung eines Peregrinus
- 8 Namensgebung bei Ehen eingebürgerter und adoptierten Peregrini und deren Kinder
- 9 Namensgebung bei Sklaven
- 10 Namensänderung bei Freilassung eines Sklaven
- 11 Namensgebung bei Ehen freigelassener Sklaven und deren Kinder
Zeitpunkt und Regeln der Namensgebung bei Römern
Zeitpunkt der Namensgebung
Bei den Römern erhielten Knaben und Mädchen ihre Namen jeweils erst einige Tage nach ihrer Geburt. Dies diente auch dazu, dem Vater die Möglichkeit zu geben, das Kind offiziell anzuerkennen indem er es auf seinen Arm nahm.
Knaben erhielten ihren Namen am 9. Tag nach der Geburt, Mädchen erhielten ihn einen Tag früher, also schon am 8. Tag.
Da erst in der Zeit nach Kaiser Marcus Aurelius offizielle Geburtslisten geführt wurden, hängte man dem Kind früher eine Kapsel mit dem Namen um den Hals. Diese bulla trug das Kind bis zum Tag der offiziellen Mann- respektive Frauwerdung. Bei der Verleihung der Toga virilis legte man dem jungen Mann nicht nur die Männertoga an, sondern nahm ihm auch die bulla ab. Bei den Mädchen passierte dies nach der ersten Monatsblutung.
Regeln der Namensgebung bei Knaben
Ein römischer Männername besteht aus 3 Teilen, dem praenomen, dem nomen gentile und dem cognomen. Das praenomen ist der Vorname des Römers. Die Zahl dieser Vornamen war jedoch so gering, dass dieser Namensteil praktisch keine Bedeutung hatte. Das nomen gentile ist der wichtigste Bestandteil des Namens. Es zeigt an, zu welcher Gens ein Mann gehört. Ein cognomen war so etwas wie ein Spitzname. Meist wurde dieses aus irgendwelchen besonderen Merkmalen einer Person erstellt, oder auf Grund eines Defizites der Person. So heisst Caecus der Blinde oder Brutus ist der Grobe.
Der Name eines römischen Mannes besteht also aus einem praenomen, einem nomen gentile und einem cognomen. Das heisst z.B. Lucius Annaeus Florus.
Regeln der Namensgebung bei Mädchen
Frauen haben kein praenomen sondern nur ein nomen gentile und ein cognomen, z.B. Iulia Andreia.
Namensgebung bei Ehen und deren Kinder
Namensänderungen bei einer Ehe
Es gibt im Prinzip 2 Formen der Ehe. Bei der Manus-Ehe geht die Frau automatisch in die patria potestas des Ehemannes über. Das führt natürlich auch dazu, dass sie das nomen gentile des Ehemannes annimmt. Bei einer Manus-freien Ehe jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten. Gegen Ende des 1. Jahrhunderts werden die Manus-Ehen immer seltener. Zu Beginn des 2. Jahrhunderts sind sie beinahe ganz verschwunden.
Manus-Ehe
Iulia Andreia heiratet Lucius Annaeus Florus:
Iulia Andreia => Annaea Andreia
Da jedoch diese Eheform eben sehr selten ist, ist auch diese radikale Namensänderung sehr selten.
Manus-freie Ehe
Hier gibt es nun 2 Möglichkeiten.
Iulia Andreia => Annaea Iulia Andreia (das neue nomen gentile wird vor das Alte gesetzt.)
Iulia Andreia => Iulia Annaeana (Wie bei Adoptionen wird das neue nomen gentile leicht abgeändert um die Aufnahme in eine neue Gens zu signalisieren.)
Kinder
Die Kinder werden natürlich wieder gemäss den normalen Namensregeln benannt und haben als nomen gentile automatisch dasjenige des Vaters, so dieser das Kind anerkennt. Tut er dies nicht, so wird das Kind kein nomen gentile erhalten und demnach gleich wie das Kind eines Peregrinus aufwachsen.
Namensänderungen bei Adoptionen
Auch bei einer Adoption ändert sich der Name der adoptierten Person. Adoption bedeutete, dass eine Person von der einen patria potestas in eine andere patria potestas wechselte. Zuerst nun also zu der Adoption von Männern.
Im Prinzip übernimmt bei einer Adoption der Adoptierte das nomen gentile der neuen Gens mit einer kleinen Änderung der Endung zu -ianus (Claudius => Claudianus / Iulius => Iulianus / Annaeus => Annaeanus) Das jedoch bedeutet nicht, dass praenomen und cognomen unbedingt unverändert bleiben. Auch das praenomen kann sich nämlich dem Adoptivvater anpassen, oder sogar gänzlich anders lauten nach einer Adoption.
Beispiele: Lucius Claudius Barbatus wird von Tiberius Flavius Caecus adoptiert:
Lucius Claudius Barbatus => Lucius Flavianus Barbatus (nur das nomen gentile wurde verändert)
Lucius Claudius Barbatus => Tiberius Flavianus Barbatus (auch das praenomen wurde vom Adoptivvater übernommen)
Lucius Claudius Barbatus => Sextus Flavianus Barbatus (das praenomen wurde komplett neu gestaltet)
Nachteile dieser Möglichkeiten sind, dass nicht länger erkennbar ist, woher eine Person kommt. Daher wurden diese ganzheitlichen Namensänderungen vorallem dort angewandt, wo eine Person ihre Herkunft ablegen oder vertuschen wollte. Wo aber entweder eine Verbundenheit mit der alten Gens vorhanden war, oder man stolz auf seine Herkunft war, aber dennoch eine Adoption mitmachen musste, da entstanden zusätzlich folgende Möglichkeiten:
Lucius Claudius Barbatus => Lucius Flavianus Claudius Barbatus
Lucius Claudius Barbatus => Tiberius Flavianus Claudius Barbatus
Lucius Claudius Barbatus => Sextus Flavianus Claudius Barbatus
Stand die alte Gens sogar vom Ansehen oder Ruf her über der neuen Gens, so war sogar folgende Variante möglich:
Lucius Claudius Barbatus => Lucius Claudius Flavianus (das alte cognomen wird durch das neue nomen gentile ersetzt.)
Bei Frauen gibt es nur die Möglichkeit das nomen gentile zu wechseln. Aus Claudia Pulchra wird also bei Adoption durch einen Flavier eine Flaviana Pulchra.
Eine weitere Möglichkeit für Namenswechsel bietet sich bei der Adrogatio. Dies ist die Annahme an Kindes statt einer Person, welche nicht unter einer patria potestas steht. Es gelten dieselben Namensregeln wie bei einer Adoption.
Namensgebung bei Ehen von Adoptierten und deren Kinder
Heiratet eine Frau einen Mann, welcher in seinem Leben adoptiert wurde, so übernimmt die Frau gemäss den oben genannten Konventionen das nomen gentile ihres Mannes, also das veränderte nomen gentile der Adoptivgens ihres Mannes. => Flaviana Dies weil mit der Adoption des Mannes ein neues nomen gentile entstand und dieses nun bei der Hochzeit weitergegeben wird.
Bei Kindern dieser Ehe wird das genau gleich gehandhabt. Sie erhalten das veränderte, neue nomen gentile (Flavianus / Flaviana)
Namensgebung bei Peregrini
Peregrini tragen im Normalfall keine 3 Namen nach römischem Beispiel. Sie können jedoch, je nach ihrer Einstellung zum römischen Reich ein praenomen und ein cognomen führen. Ein nomen gentile können sie jedoch nicht führen, da sie ja als Peregrini noch nicht einer römischen Gens angehören. Ebenfall können Peregrini Namen aus ihrer Herkunftsregion oder ihrem Herkunftsland tragen.
Namensänderung bei Adoption eines Peregrinus in eine römische Gens
Wird ein Peregrinus von einer römischen Gens adoptiert, so kommen dieselben Regeln zum Zuge wie bei der Adoption eines Römers in eine neue Gens. Der Peregrinus erhält ein römisches praenomen, das leicht veränderte nomen gentile der adoptierenden Gens und ein cognomen.
Beispiel:
Athenus Maior wird von der Gens Claudia adoptiert:
Athenus Maior => Lucius Claudianus Maior
Natürlich sind hier wieder alle Varianten des neuen Namens möglich, welche auch bei der Adoption eines römischen Bürgers möglich sind. Der adoptierte Peregrinus kann also entweder sein vielleicht schon existierendes römisches Praenomen behalten, das jenige seines Adoptivvaters annehmen, oder ein komplett anderes praenomen erhalten. Bei der Adoption eines Peregrinus kann zusätzlich sogar noch mit dem cognomen gespielt werden, da die Römer vielleicht ein anderes Merkmal hervorheben wollen, als die Leute aus seinem Herkunftsland.
Namensänderung bei normaler Einbürgerung eines Peregrinus
Bei der normalen Einbürgerung eines Peregrinus tritt folgende Regel ein:
Der Peregrinus schliesst sich einer existierenden römischen Gens an => Er übernimmt das normale, unveränderte nomen gentile der Gens.
Athenus Maior => Lucius Claudius Maior
Auch hier sind jedoch mehrere Möglichkeiten gegeben mit dem praenomen und dem cognomen zu spielen.
Namensgebung bei Ehen eingebürgerter und adoptierten Peregrini und deren Kinder
Heiratet ein eingebürgerter oder adoptierter Peregrinus, so ist er ja mittlerweile ein Vollbürger Roms. Sein nomen gentile, egal welche Form es hat, wird gemäss den Regeln bei der Heirat zweier Bürger an die Frau weitergegeben.
Auch die Kinder erhalten das nomen gentile des Vaters gemäss den Regeln für römische Kinder.
Handelt es sich also um einen eingebürgerten Peregrinus mit nomen gentile Annaeus, so werden auch die Kinder so heissen, Mädchen natürlich mit der femininen Form Annaea.
Handelt es sich um einen adoptierten Peregrinus mit nomen gentile Claudianus, so wird eben dieses veränderte nomen gentile weitergegeben.
Namensgebung bei Sklaven
Sklaven tragen im Normalfall lediglich einen Namen, welcher ihre Herkunft angibt, oder den sie beim Händler angegeben haben.
Namensänderung bei Freilassung eines Sklaven
Bei der Freilassung eines Sklaven erhält der ehemalige Sklave automatisch den Namen seines ehemaligen Herrn mit in seinen neuen Namen, das nomen gentile jedoch lediglich in der veränderten Form, da der Herr seinen Sklaven ja normalerweise nicht als Vollmitglied in seine urrömische Gens und Familia aufnimmt!
Krixos wird von Lucius Annaeus Florus freigelassen:
Krixos => Lucius Annaeanus Krixos
Dies ist jedoch nur eine gebräuchliche Abkürzung des offiziellen und ziemlich langen Namens Lucius Annaeanus Krixos Lucii Annaei libertus
Dieser lange Name wurde eingeführt, damit man die freigelassenen Sklaven an ihrem Namen von einem adoptierten römischen Vollbürger unterscheiden kann, denn ein freigelassener Sklave liegt natürlich im öffentlichen Ansehen sehr weit unter dem eines Vollbürgers. Die freigelassenen Sklaven machten jedoch, ebenso natürlich, von der Möglichkeit gebrauch, im Alltag nur den kurzen Namen zu nennen. Erst bei öffentlichen Urkunden und rechtsgültigen Unterschriften waren sie verpflichtet, den vollen Namen anzugeben.
Namensgebung bei Ehen freigelassener Sklaven und deren Kinder
Heiratet ein freigelassener, ehemaliger Sklave, so wird bei der Namensgebung gleich vorgegangen, wie wenn ein adoptierter Bürger heiratet. Lucius Annaeanus Krixos gibt also das nomen gentile Annaeanus weiter. Ebenso erhalten natürlich eventuelle Kinder dieses nomen gentile.