Legatus augusti pro praetore

Aus Theoria Romana
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Ein legatus augusti pro praetore ist der Wortbedeutung nach ein Gesandter des Kaisers im Range eines ehemaligen praetors. Verwendung findet diese Bezeichnung in der Kaiserzeit ausschließlich für die Statthalter kaiserlicher Provinzen. In diesen ist formell der amtierende Kaiser der Statthalter im Range eines Proconsuls. Da er diese Aufgabe allerdings nicht persönlich wahrnehmen kann, entsendet er einen entsprechenden legatus als Vertreter. Dieser war mindestens ein ehemaliger praetor, konnte jedoch auch ein ehemaliger consul sein.

Üblicherweise war in kaiserlich kontrollierten Provinzen immer auch mindestens eine Legion stationiert, deren Kommando der legatus augusti pro praetore übernahm. Waren mehrere Legionen in der Provinz vertreten, war er den anderen Legionslegaten vorgesetzt.