Tischsitten
Bei Tische benutzten die Römer Löffel für weiche Speisen und Saucen sowie gezackte Löffel um Meeresfrüchte aus den Schalen zu lösen. Ansonsten benutzten sie ihre Finger oder Brotscheiben mit denen sie das Essen in den Mund führten. Aus diesem Grund wurden römische Speisen nie zu heiß serviert und waren meist fest. Die Finger wischte man mit einer von zwei zum Essen mitgebrachten Serviette ab während man sich die andere um den Hals band. Die Reste des Mahls wurden in Servietten die der Gastgeber zuvor verteilte eingewickelt und den Gästen am Ende nach Hause mitgegeben. Bei manchen Gelegenheiten konnte sich ein Mahl bis zu zehn Stunden hinziehen, es begann um 16.00 Uhr und ging bis in die frühen Morgenstunden. Während den einzelnen Gängen wurde dem Glücksspiel gefrönt und man bewunderte tanzende Mädchen und Artisten wie z.B. Feuerschlucker und Jongleure. Während dem Mahle wurde im allgemeinen kaum Wein und Wasser zu sich genommen. Nachdem das Geschirr abgeräumt wurde, begann der Teil des Abends auf den die meisten Gäste gewartete haben. Krüge gefüllt mit Wein und Wasser sowie Kühlbehälter die mir Schnee gefüllt waren wurden hereingebracht., und die Gäste ließen sich zum zeremoniellen Trinkgelage nieder, der commissiato. Hier wurden nun stundenlange Diskussionen über Themen aller Art geführt. Manche Tischsitten der Römer erscheinen uns heute seltsam. So galt Rülpsen als Geste der Würdigung guten Essens, und Kaiser Claudius soll sogar ein Erlaß geplant haben, der es erlaubte das die Menschen bei Tische unbefangen Winde abgehen zu lassen. Auch sind manche Geschichten bekannt, die von gierigen Speisenden handeln, die um in ihren überfüllten Mägen wieder Platz zu schaffen, sich mit einer Pfauenfeder am Gaumen kitzelten, bis sie sich übergeben mussten. Der Philosoph Seneca bemerkte hierzu: "Sie erbrechen um zu essen, und essen, um zu erbrechen."
Ein gutes Beispiel für die Tischsitten der Römer, aber auch für deren Dekadenz, ist das Cena Trimalchionis von Petronius
Quelle: Lebensalltag im alten Rom; Weltbild Verlag