Consul sine collega
Version vom 7. Dezember 2009, 15:10 Uhr von Decius Germanicus Corvus (Diskussion | Beiträge)
Als consul sine collega (lat. Konsul ohne Kollegen) wurde ein Konsul bezeichnet, der die Regierung alleine, ohne den üblichen Amtskollegen führte. Faktisch ähnelte ein Konsulat sine collega damit einer Diktatur, jedoch ohne die formellen Befugnisse dieser außerordentlichen Magistratur. Alleine regierende Konsuln waren ein (seltenes) Phänomen der späten Römischen Republik und traten auf, wenn ein consul während seines Amtsjahres verstarb, aber nicht durch einen nachgewählten consul suffectus ersetzt wurde, oder wenn sich dominierende Akteure wie Gnaeus Pompeius Magnus oder Gaius Iulius Caesar für zumindest einen Teil des Jahres zu alleinigen Konsuln wählen ließen.
Beispiele:
- 84 v. Chr. blieb Gnaeus Papirius Carbo (2) sine collega, nachdem sein Mit-Konsul Lucius Cornelius Cinna (2) bei einer Meuterei seiner eigenen Soldaten umgebracht worden war.
- 68 v. Chr. blieb Quintus Marcius Rex (3) sine collega, nachdem sein Amtskollege Lucius Caecilius Metellus (2) und auch dessen designierter Nachfolger (consul suffectus) Servilius Vatia kurz nacheinander starben.
- 52 v. Chr. wurde Gnaeus Pompeius Magnus vom Senat für die ersten sieben Monate des Jahres zum consul sine collega ernannt.
- 45 v. Chr. blieb Gaius Iulius Caesar bei seinem vierten Konsulat die ersten neun Monate ohne Amtskollegen.