Namensgebung

Aus Theoria Romana
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Hier schreibt Florus am Artikel über die Namensgebung in Rom!


Zeitpunkt und Regeln der Namensgebung bei Römern

Zeitpunkt der Namensgebung

Bei den Römern erhielten Knaben und Mädchen ihre Namen jeweils erst einige Tage nach ihrer Geburt. Dies diente auch dazu, dem Vater die Möglichkeit zu geben, das Kind offiziell anzuerkennen indem er es auf seinen Arm nahm.

Knaben erhielten ihren Namen am 9. Tag nach der Geburt, Mädchen erhielten ihn einen Tag früher, also schon am 8. Tag.

Da erst in der Zeit nach Kaiser Marcus Aurelius offizielle Geburtslisten geführt wurden, hängte man dem Kind früher eine Kapsel mit dem Namen um den Hals. Diese bulla trug das Kind bis zum Tag der offiziellen Mann- respektive Frauwerdung. Bei der Verleihung der Toga virilis legte man dem jungen Mann nicht nur die Männertoga an, sondern nahm ihm auch die bulla ab. Bei den Mädchen passierte dies nach der ersten Monatsblutung.


Regeln der Namensgebung bei Knaben

Ein römischer Männername besteht aus 3 Teilen, dem praenomen, dem nomen gentile und dem cognomen. Das praenomen ist der Vorname des Römers. Die Zahl dieser Vornamen war jedoch so gering, dass dieser Namensteil praktisch keine Bedeutung hatte. Das nomen gentile ist der wichtigste Bestandteil des Namens. Es zeigt an, zu welcher Gens ein Mann gehört. Ein cognomen war so etwas wie ein Spitzname. Meist wurde dieses aus irgendwelchen besonderen Merkmalen einer Person erstellt, oder auf Grund eines Defizites der Person. So heisst Caecus der Blinde oder Brutus ist der Grobe. Um gute römische Namen für die User des Imperium Romanum leicht herstellen zu können gibt es in den Spielregeln eine Anleitung und eine Liste mit erlaubten Namensteilen. Der Name eines römischen Mannes besteht also aus einem praenomen, einem nomen gentile und einem cognomen. Das heisst z.B. Lucius Annaeus Florus.


Regeln der Namensgebung bei Mädchen Frauen haben kein praenomen sondern nur ein nomen gentile und ein cognomen, z.B. Iulia Andreia.



Namensgebung bei Ehen und deren Kinder

Namensänderungen bei einer Ehe

Es gibt im Prinzip 2 Formen der Ehe. Bei der Manus-Ehe geht die Frau automatisch in die patria potestas des Ehemannes über. Das führt natürlich auch dazu, dass sie das nomen gentile des Ehemannes annimmt. Bei einer Manus-freien Ehe jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Zeit, welche durch das Imperium Romanum simuliert wird, sind Manus-Ehen eine absolute Seltenheit!

Manus-Ehe Iulia Andreia heiratet Lucius Annaeus Florus => Iulia Andreia => Annaea Andreia Da jedoch diese Eheform eben sehr selten ist, ist auch diese radikale Namensänderung sehr selten.

Manus-freie Ehe Hier gibt es nun 2 Möglichkeiten. Iulia Andreia => Annaea Iulia Andreia (das neue nomen gentile wird vor das Alte gesetzt.) Iulia Andreia => Iulia Annaeana (Wie bei Adoptionen wird das neue nomen gentile leicht abgeändert um die Aufnahme in eine neue Gens zu signalisieren.)

Kinder Die Kinder werden natürlich wieder gemäss den normalen Namensregeln benannt und haben als nomen gentile automatisch dasjenige des Vaters, so dieser das Kind anerkennt. Tut er dies nicht, so wird das Kind kein nomen gentile erhalten und demnach gleich wie das Kind eines Peregrinus aufwachsen.



Namensänderungen bei Adoptionen

Auch bei einer Adoption ändert sich der Name der adoptierten Person. Hier gilt es jedoch festzuhalten: Ich kenne keine historische Adoption einer Frau. Das würde eigentlich nach historischer Denkweise auch keinen Sinn machen, da Frauen nur nach wenigen Jahren verheiratet werden und der Vater für die Hochzeit aufkommen muss. Also würde eine Adoption einer Frau nur Kosten verursachen und der Gens überhaupt nichts bringen. Aus diesem Grund kann ich auch nur Namensregeln für die Adoption von Männer beschreiben.

Im Prinzip übernimmt bei einer Adoption der Adoptierte das nomen gentile der neuen Gens mit einer kleinen Änderung der Endung zu -ianus (Claudius => Claudianus / Iulius => Iulianus / Annaeus => Annaeanus) Das jedoch bedeutet nicht, dass praenomen und cognomen unbedingt unverändert bleiben. Auch das praenomen kann sich nämlich dem Adoptivvater anpassen, oder sogar gänzlich anders lauten nach einer Adoption.

Beispiele: Lucius Claudius Barbatus wird von Tiberius Flavius Caecus adoptiert => Lucius Claudius Barbatus => Lucius Flavianus Barbatus (nur das nomen gentile wurde verändert) Lucius Claudius Barbatus => Tiberius Flavianus Barbatus (auch das praenomen wurde vom Adoptivvater übernommen) Lucius Claudius Barbatus => Sextus Flavianus Barbatus (das praenomen wurde komplett neu gestaltet)

Nachteile dieser Möglichkeiten sind, dass nicht länger erkennbar ist, woher eine Person kommt. Daher wurden diese ganzheitlichen Namensänderungen vorallem dort angewandt, wo eine Person ihre Herkunft ablegen oder vertuschen wollte. Wo aber entweder eine Verbundenheit mit der alten Gens vorhanden war, oder man stolz auf seine Herkunft war, aber dennoch eine Adoption mitmachen musste, da entstanden zusätzlich folgende Möglichkeiten:

Lucius Claudius Barbatus => Lucius Flavianus Claudius Barbatus Lucius Claudius Barbatus => Tiberius Flavianus Claudius Barbatus Lucius Claudius Barbatus => Sextus Flavianus Claudius Barbatus

Stand die alte Gens sogar vom Ansehen oder Ruf her über der neuen Gens, so war sogar folgende Variante möglich: Lucius Claudius Barbatus => Lucius Claudius Flavianus (das alte cognomen wird durch das neue nomen gentile ersetzt.)



Namensgebung bei Ehen von Adoptierten und deren Kinder

Heiratet eine Frau einen Mann, welcher in seinem Leben adoptiert wurde, so übernimmt die Frau gemäss den oben genannten Konventionen das nomen gentile ihres Mannes, also das veränderte nomen gentile der Adoptivgens ihres Mannes. => Flaviana Dies weil mit der Adoption des Mannes ein neues nomen gentile entstand und dieses nun bei der Hochzeit weitergegeben wird.

Bei Kindern dieser Ehe wird das genau gleich gehandhabt. Sie erhalten das veränderte, neue nomen gentile (Flavianus / Flaviana)



Namensgebung bei Peregrini

Namensänderung bei Adoption eines Peregrinus in eine römische Familia

Namensänderung bei normaler Einbürgerung eines Peregrinus

Namensgebung bei Ehen eingebürgerter Peregrini und deren Kinder

Namensgebung bei Sklaven

Namensänderung bei Freilassung eines Sklaven

Namensgebung bei Ehen freigelassener Sklaven und deren Kinder