Cursus Publicus

Aus Theoria Romana
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Der Cursus Publicus war die staatliche Post der römischen Kaiserzeit. Obwohl es bereits im 1. bis 3. Jahrhundert eine staatliche Post existierte, ist der Begriff erst für das 4. Jahrhundert belegt. Zuvor wurde das Postwesen offensichtlich als vehiculatio o.ä. bezeichnet.

Einrichtung

Bereits Augustus richtete einen staatlichen Kurierdienst ein, der ursprünglich aus einem reinen Botennetz bestand. Bald schon wurde dieses jedoch immer stärker ausgebaut, sodass mit ihm schließlich auch größere Frachten schnell über die wichtigsten Verkehrswege transportiert werden konnten. Dies geschah durch regelmäßige Stationen, an denen Fuhrwerke und Pferde bereitstanden, die dort gewechselt werden konnten.

Im Unterschied zur modernen Post war die Beförderung jedoch überaus unregelmäßig und nur für staatliche Aufgaben (etwa Transport von Beamten, Gütern für das Militär) zugelassen.

Organisation

Dank des römischen Straßennetzes war es im Reich relativ leicht, rasch voranzukommen. Für regelmäßige Pferdewechsel und Ruhepausen richteten die Kaiser außerdem alle 37 km (eine Tagesreise) Raststationen (mansiones) und dazwischen Wechselposten (mutationes) ein. Diese wurden privat betrieben, erhielten jedoch eine Entschädigungszahlung durch den jeweiligen Statthalter, wofür sie in ausreichender Zahl Tiere und Fahrzeuge, sowie kostenlose Unterkünfte für die Boten bereithielten.

Da die Statthalter diese Kosten auf die Bewohner ihrer Provinz umschlugen, wurde das System der mansiones immer mehr zu einer Zwangspflicht (munus), die nicht mehr bezahlt wurde. Dementsprechend wurden auch die Leiter dieser Einrichtungen (manceps) zwangsweise bestellt. Dennoch unterstanden ihm zumindest Staatssklaven, die die Tiere (bei Bedarf auch medizinisch) versorgten.

Die Organisation innerhalb Italias wiederum unterlag einem praefectus vehiculorum, der für seine Aufgaben einen tabularius a vehiculis (Archivar), einen a commentariis vehiculorum (Sekretär) und einen a vehiculis an die Seite gestellt bekam. Seit dem 2. Jahrhundert wurden dann mehrere praefecti vehiculorum bestellt, vermutlich jeweils für bestimmte Regionen. Da es in den Provinzen im Nordwesten des Reiches nur unregelmäßig auftauchen, setzte man sie hier offensichtlich nur bei Bedarf ein. Im Übrigen waren die Procuratoren, die auch für die Steuereinziehung zuständig waren, sowie die Statthalter mit der Aufsicht über die mansiones betraut. Dabei hatten sie sich insbesondere um die Tarife, die Zuteilung der Kosten auf einzelne Gemeinden und die Kontrolle von Missbrauch der Transportmittel, ebenso aber auch die Instandhaltung der Gebäude.

Um mit dem cursus publicus reisen zu dürfen, benötigte man eine vom Kaiser ausgestellte Erlaubnis (diploma, seit dem 4. Jhdt. evectio bzw. tractoria). Wurden sie anfangs eher spärlich erteilt, weitete sich der Benutzerkreis seit dem 4. Jahrhundert stärker aus (etwa auf Bischöfe). Zu ihrer Kontrolle setzte er die agentes in rebus ein, die direkt dem Magister Officiorum unterstellt waren. Die oberste Leitungsinstanz unter dem Kaiser war schließlich der Praefectus Praetorio.


Literatur:
Anne Kolb, Art. Cursus Publicus, in: DNP.
Anne Kolb, Art. mansio, in: DNP.