Municipium
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Municipium bezeichnete im Römischen Reich ursprünglich eine Bundesstadt, d. h. die autonomen Städte Latiums, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (munera) hatten wie die römischen Bürger. Die lex Julia municipalis 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet.