Marcus Antistius Labeo
Marcus Antistius Labeo († vor 22 n. Chr.) aus der gens Antistia war ein römischer Politiker und Jurist in der Regierungszeit des Kaisers Augustus.
Der Vater von Marcus Antistius Labeo war der Sohn von Pacuvius Antistius Labeo († 42 v. Chr.), der zu den Verschwörern gehört hatte, die im Jahr 44 v. Chr. Gaius Iulius Caesar töteten. Danach wurde sein Vater Lagat im Heer der Cäsarenmörder und beging nach der Niederlage von Philippi gegen Marcus Antonius Selbstmord.
Auch der Sohn lehnte das Prinzipat ab und gehörte damit zur senatorischen Opposition gegen Augustus. Trotzdem durchlief er die Ämterlaufbahn des Cursus honorum bis hin zum Amt eines Praetors. Augustus trug ihm sogar das Amt eines Consul suffectus an, ein Angebot, dass er jedoch ausschlug.
Größere Bedeutung über sein politisches Wirken hinaus erlangte Antistius Labeo jedoch als Jurist. Zusammen mit Gaius Ateius Capito gilt er als der wichtigste Vertreter der Frühklassik des römischen Rechts. Im Privatrecht regte er zahlreiche Neuerungen an. Er war jedoch kein Befürworter einer generellen Reform des Privatrechts. Seine weitreichenden Reformvorschläge zielten immer nur auf Einzelaspekte ab. Im öffentlichen Recht vertrat er als Anhänger der Republik folgerichtig eher konservative Ansätze. Bei späteren Juristen genossen er und seine Arbeiten hohes Ansehen, weshalb man ihm großen Einfluss auf die Rechtsgeschichte der Antike zuschreiben muss. Aus dem Kreis seiner Schüler ging später die Proculianische Rechtsschule hervor.
Zeit seines Lebens soll Marcus Antistius Labeo mehr als 400 Bücher veröffentlicht haben. Leider sind nur wenige Fragmente aus Zitaten späterer juristischer Texte erhalten, außerdem einige Titel. Dazu zählen Libri de iure pontificio, ein mindestens 15-bändiges Werk über das Pontifikalrecht, Responsa (lat. Antworten) mit Rechtsgutachten zu konkreten Einzelfällen und Epistulae (lat. Briefe), eine Sammlung mit Briefen juristischen Inhalts. Er verfasste auch einen mindestens 2-bändigen Kommentar zum Zwölftafelgesetz und mindestens 20 Bücher mit Kommentaren zu konkreten Edikten. Nicht weniger als 40 Bücher zu unterschiedlichen juristischen Fragen wurden erst nach seinem Tod posthum veröffentlicht.
Literatur: Wikipedia