Legatus
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Der Posten eines Legatus bezeichnete in der Republik einen Abgesandten, der in diplomatischer Mission zu einem fremden Herrscher geschickt wurde, oder der von einem amtierenden, hochrangigen Magistraten mit besonderen Hilfsaufgaben betraut wurde. In letzterer Funktion sind insbesondere Legaten zu erwähnen, die beispielsweise von Gaius Iulius Caesar oder Gnaeus Pompeius Magnus zur Verwaltung ihrer Provinzen oder als Unterfeldherrn eingesetzt wurden. Eine Gleichsetzung des Legatus mit einem General wäre allerdings falsch.
In der Kaiserzeit entwickelten sich aus dieser Verwendung drei Varianten:
- Der Legatus Augusti pro praetore als Statthalter einer Provinz unter kaiserlicher Kontrolle.
- Der Legatus legionis als Kommandeur einer Legion.
- Der Legatus proconsulis als Hilfbeamten für den Proconsul einer Provinz unter der Kontrolle des Senates.
Literatur: Wikipedia